Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:

Weihnachten: VdK-Mitgliedschaft verschenken

Historischer VdK-Mitgliederhöchststand

E-Roller ist kein Hilfsmittel

Pflegekurse für Angehörige

Weihnachten: VdK-Mitgliedschaft verschenken

Die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg kann auch verschenkt werden – beispielsweise zu Weihnachten. Dazu muss man einen Geschenkgutschein zum regulären Jahresbeitrag von 72 Euro erwerben. Nur 36 Euro kostet es, wenn die zu beschenkende Person im Alter U35 oder der Lebenspartner eines Hauptmitglieds ist. Unter VdK-BW finden sich bei „Mitgliedschaft/Mitgliedschaft verschenken“ die diversen Gutscheinmotive zum Auswählen. Sodann ist die Online-Anforderung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen und abzusenden. Der Schenker erhält daraufhin von der VdK-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart eine Rechnung über 72 oder 36 Euro für die einjährige Mitgliedschaft. Danach bekommt der Schenker den Geschenkgutschein samt Beitrittserklärung zum Verschenken an Weihnachten übersandt. Wer keine Online-Bestellung vornehmen kann, kann sich auch direkt an VdK-Mitarbeiterin Inge Pfeil wenden: Telefon (0711) 61956-22.

Historischer VdK-Mitgliederhöchststand

Nie gab es mehr VdK-Mitglieder im Südwesten als im Herbst 2021. Der Sozialverband VdK, dessen rund 1.100 baden-württembergische Ortsverbände in 2020/2021 vielfach ihr 75. Gründungsjubiläum haben, zählt mittlerweile mehr als 250.500 Mitglieder. Den früheren Mitgliederhöchststand gab es im Lande am 31. Dezember 1957. Damals zählte man beim VdK-Landesverband 250.209 Männer und Frauen – in jener Zeit überwiegend Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen. Seit der Weiterentwicklung zum breit aufgestellten Sozialverband in den 1980er- und vor allem in den 1990er-Jahren gehören Frauen und Männer aus allen Bevölkerungsschichten, mit und ohne Behinderung und jeden Alters, zum Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Früher wie heute spielen dort Solidargemeinschaft und ehrenamtliches Engagement eine zentrale Rolle, früher wie heute gehören die Sozialpolitik und der Sozialrechtsschutz zu den VdK-Kernaufgaben. Letzteres wird durch 58 hauptamtliche VdK-Juristen gewährleistet. Außerdem ergänzen die Patienten- und die Wohnberatung das VdK-Mitgliederangebot. Dazu kommen weitere Serviceleistungen. Detaillierte Informationen, Adressen und Sprechzeiten unter VdK-BW

E-Roller ist kein Hilfsmittel

Ein E-Roller ist ein Freizeitgerät und kein Hilfsmittel. Die Kosten müssen nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Az: L 16 KR 151/20). Im zugrundeliegenden Fall hatte ein 80-jähriger gehbehinderter Mann von seiner Krankenkasse eine Beihilfe zur Anschaffung eines klappbaren Elektrorollers begehrt. Die Kasse bot ihm stattdessen die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl an, was der Mann jedoch ablehnte. Ihm sei es wichtig, das Gerät transportieren zu können, so der Kläger. Das LSG bestätigte später die Rechtsauffassung der Kasse und betonte, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der GKV, sondern ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sei. Dieser Roller sei nicht für Menschen mit Behinderung und kranke Menschen konzipiert worden und auch nicht für medizinische Funktionen gedacht. Zudem hatte der abgewiesene Kläger das Sachleistungsprinzip nicht eingehalten, weil er den Roller sofort besorgt und dann Kostenerstattung von der Kasse verlangt hatte, was nicht dem gesetzlichen Beschaffungsweg entspricht.

Pflegekurse für Angehörige

Um Angehörige gut versorgen zu können, haben Pflegepersonen nach Paragraf 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI Anspruch auf kostenlose Pflegekurse durch die Pflegeversicherung. Dort erhalten sie Einblick in die Grundlagen der Pflege sowie praktische Tipps für den Pflegealltag – auch um mögliche Überforderung zu vermeiden. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegekurse selbst durchzuführen oder dafür mit einem Partner zu kooperieren. Gedacht sind die Schulungen für alle nicht professionellen Pflegepersonen. Neben Gruppenkursen sind auch individuelle Schulungen, unter Umständen auch zuhause, denkbar. Wegen der Pandemie finden Pflegekurse zurzeit häufig online statt. Unabhängig von der Art der Schulung müssen Pflegekurse bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

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