Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:

Merkzeichen „Bl“ – Versorgungsmedizin-VO maßgeblich

Erste VdK-Orts- und Kreisverbände werden 75

VdK-Schlüssel-Rückholdienst für Mitglieder

VdK erinnert: Leben retten – Gasse freihalten!

Merkzeichen „Bl“ – Versorgungsmedizin-VO maßgeblich

Für die Erteilung des Merkzeichens „Bl“ für „blind“ im Schwerbehindertenausweis ist die bundesweit geltende Versorgungsmedizin-Verordnung zugrunde zu legen und nicht etwaige abweichende Landesvorschriften zum Landesblindengeld. So entschied unlängst das Bundessozialgericht (BSG). In seiner Entscheidung Az.: B 9 SB 1/18 R hob das BSG hervor, dass schwerbehinderte Menschen, die allein wegen einer allgemeinen Hirnschädigung nicht richtig sehen können, deshalb nicht automatisch als „blind“ gelten. Vielmehr müsse eine Störung des Sehapparats vorliegen, so wie es die Versorgungsmedizin-Verordnung vorschreibe. Im zugrundeliegenden Fall war es um eine Zwölfjährige gegangen, die an einer sogenannten nichtketotischen Hyperglycinämie litt, die mit Bewusstseinsminderung, Muskelschlaffheit, Krämpfen sowie Störungen der Augenbewegungen mit und ohne Blindheit einhergeht. Sie hatte das „Bl“ beantragt.
Bei Streitfällen um Merkzeichen kann der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren und vor den Sozialgerichten gewähren.

Erste VdK-Orts- und Kreisverbände werden 75

Am 8. Mai 2020 jährte sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal. Auf ihr 75-jähriges Bestehen können die ersten VdK-Orts- und Kreisverbände im Südwesten zurückblicken. Denn bereits in den ersten Wochen und Monaten nach Kriegsende begannen Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen und -Waisen damit, sich vor Ort zu organisieren. Es galt, sich gegenseitig zu unterstützen, sich Halt zu geben und fortan gemeinsam für die Anliegen dieser Menschen und für eine gesetzliche Kriegsopferversorgung einzutreten. In der Folgezeit prägte der VdK den Aufbau der Sozialgesetzgebung in Deutschland maßgeblich. Die Erweiterung der Aufgaben und Mitgliederzielgruppen erfolgte dann sukzessive ab den 1970er-Jahren und insbesondere ab den 90ern, wo auch die Umbenennung in „Sozialverband VdK“ vorgenommen wurde. Heute zählt der VdK mehr als zwei Millionen Mitglieder bundesweit und rund 240 000 in Baden-Württemberg. Dazu gehören Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke ebenso wie Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Grundsicherungsbezieher und andere sozial betroffene Menschen aber auch sozialpolitisch Interessierte und ehrenamtlich Aktive. Jeder kann mitwirken. Kontakt: www.vdk-bawue.de oder vdk-ortsverband-mittleres schozachtal

VdK-Schlüssel-Rückholdienst für Mitglieder

Mit der Lockerung der Corona-Beschränkungen und der Wiederaufnahme von – wenn auch noch reduzierten – Reiseaktivitäten steigt wieder das Risiko, einmal beim Aufenthalt im öffentlichen Raum, einer Tour, einer Reise und dergleichen seinen Schlüssel zu verlieren. VdK-Mitglieder können hier vorsorgen und sich kostenlos über ihren Sozialverband VdK Baden-Württemberg vdk-bawue.de einen Schlüsselanhänger mit anonymisierter Kennziffer besorgen. Im Fall der Fälle braucht der Schlüsselfinder, den beispielsweise auf einer Straße gefundenen Schlüssel, nur in den nächsten Briefkasten der Post werfen. Der Schlüssel geht sodann zum VdK-Servicepartner, der ihn dank der Kennziffer auf dem Anhänger dem betreffenden Mitglied zuordnen kann und zurückgibt. Auf diese Weise gingen in den letzten vier Jahren schon weit über 100 gefundene Schlüssel an die betroffenen VdK-Mitglieder im Südwesten zurück.

VdK erinnert: Leben retten – Gasse freihalten!

Rettungsgasse bilden

Rettungsgasse bilden© ndr.de/ratgeber

Nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen und der Wiederaufnahme von Reiseaktivitäten ist auch wieder mit mehr Unfällen, beispielsweise auf den Straßen, zu rechnen. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg erinnert daran, dass Rettungsgassen lebensrettend sind und appelliert an alle, sie freizuhalten. „Denn jede Verzögerung kann über Leben und Tod entscheiden. Die Rettungsgasse ermöglicht Polizei, Feuerwehr und medizinischem Personal schneller zum Verletzten zu gelangen und erhöht so die Überlebenschancen lebensbedrohlich Verletzter“, betont der stellvertretende Landesvorsitzende Uwe Würthenberger. Als gesichert gelte, dass ein um vier Minuten schnelleres Eintreffen der Rettungskräfte die Überlebenschance um bis zu 40 Prozent erhöhe. Und, überlebenswichtig seien die Erste-Hilfe-Maßnahmen der Laienhelfer am Unfallort, so der VdK-Landesvize, und Würthenberger ergänzt: „Eine lückenlose Rettungskette verbessert die Überlebenschance und vermeidet Spätfolgen“.

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