Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:

Ab 15. Juni wieder VdK-Präsenzsprechstunden – Telefonische Anmeldung erforderlich

Keine VdK-Landesschulung 2020 wegen Corona
Pandemie verhindert auch VdK-Rehamesse in Heilbronn

Medizinische Fußpflege als Kassenleistung

Bei Kurzarbeitergeld auch Wohngeld?

Ab 15. Juni wieder VdK-Präsenzsprechstunden – Telefonische Anmeldung erforderlich

Ab dem 15. Juni 2020 können Ratsuchende die 35 VdK-Beratungsstellen im Lande, zudem die Stuttgarter Landesgeschäftsstelle – inklusive VdK-Reisebüro und Servicegesellschaft – sowie die ebenfalls in Stuttgart ansässige VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg auch wieder persönlich aufsuchen. Ebenfalls erneut zugänglich sind die Bezirksgeschäftsstellen in Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Aus Gründen des Infektionsschutzes hatte es auch beim Sozialverband VdK in den zurückliegenden Wochen einen Corona-Lockdown gegeben. In dieser Zeit waren keine Präsenzsprechstunden möglich, aber telefonische und schriftliche Beratung. Um auch künftig weder Besucher und Mitglieder noch die VdK-Mitarbeiter zu gefährden, sind Vorsichtsmaßnahmen nötig, wie die vorherige telefonische Terminvereinbarung, das Tragen einer Maske, die Desinfektion der Hände in den Geschäftsstellen und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern. Des Weiteren dürfen sich dort grundsätzlich nicht mehr als drei Besucher gleichzeitig aufhalten. Und Menschen mit grippeähnlichen Symptomen dürfen die VdK-Büros angesichts der besonderen Gefahren, die von Covid-19-Erkrankungen gerade auch für viele Ältere, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder pflegebedürftige Menschen ausgehen, nicht betreten.

Keine VdK-Landesschulung 2020 wegen Corona - Pandemie verhindert auch VdK-Rehamesse in Heilbronn

Die alljährliche VdK-Landesschulung für Behinderten- und Personalvertreter kann wegen der Corona-Pandemie, aus Gründen des Infektionsschutzes, am 1. Juli 2020 nicht stattfinden. Die zertifizierte Tagung in der Harmonie Heilbronn mit begleitender VdK-Reha- und Gesundheitsmesse im Foyer wäre 2020 bereits zum 18. Mal erfolgt. Sie hätte unter dem Motto: „100 Jahre Schwerbehindertenrecht – SBV ist wichtiger Partner!“ gestanden. Die nächste VdK-Landesschulung soll im Juli 2021 in Heilbronn stattfinden. Den Schwerbehindertenvertretern, Inklusionsbeauftragten, Betriebs- und Personalräten bietet der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seine Online-Zeitschrift „sbvdirekt“ sowie seine Webinare als Alternative an: Unter www.sbvdirekt.net gelangt man zum digitalen Fachmagazin und unter webinare zum kostenlosen Webinar. Der nächste Webinartermin ist am 7. Juli zum Thema „Berufskrankheit“.

Medizinische Fußpflege als Kassenleistung

Die podologische Therapie, allgemein als medizinische Fußpflege bezeichnet, konnte bisher ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom auf Rezept verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Frühjahr 2020 beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die podologische Therapie bei weiteren Krankheitsbildern übernehmen müssen. Mit der Therapie sollen unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße verhindert werden, wie sie durch Entzündungen und Wundheilungsstörungen entstehen können. Die Verordnung der podologischen Therapie ist zukünftig auch bei bestimmten Neuropathien sowie beim Querschnittsyndrom möglich. Diese Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an den Füßen hervorrufen, die vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom sind. Die entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft.

Bei Kurzarbeitergeld auch Wohngeld?

Die Corona-Krise bringt für etliche Bürger Kurzarbeit mit sich und einigen Selbstständigen brechen die Einkünfte weg. Hier könnten Betroffene prüfen, ob für sie Wohngeld in Frage kommt. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit niedrigen Einkommen. Das monatliche Gesamteinkommen darf bestimmte Beträge nicht überschreiten, wobei bei der Berechnung auch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der zuschussfähigen Miete zu beachten sind. Geregelt ist dies im Wohngeldgesetz (WoGG). Zum Januar 2020 wurde das Wohngeld angehoben. Da wurde auch der unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Freibetrag beim Wohngeld für Menschen mit Behinderung erhöht. Neben dem Mietzuschuss für Mieter sieht das WoGG auch für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum Wohngeld vor, den sogenannten Lastenzuschuss. Anträge sind bei der Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Ein Anspruch besteht nicht bei erheblichem Vermögen. Und nicht anspruchsberechtigt sind Sozialgeld- und Grundsicherungsbezieher (bei Alter, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit), weil hier die Kosten der Unterkunft bereits in den Grundsicherungsleistungen enthalten sind.

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