Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Neue Grundrente ab Januar 2021 vorgesehen

VdK-Landesfrauenvertreterin Carin E. Hinsinger 80

Aktualisierte Neuauflagen von BAGSO-Broschüren

Neu: Kryokonservierung als Kassenleistung

Neue Grundrente ab Januar 2021 vorgesehen

Die neue Grundrente, auf die sich die Große Koalition kürzlich verständigt hat, soll ab Januar 2021 gelten. Sie bezweckt, dass Menschen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt haben, eine Rente bekommen, die über dem Grundsicherungsniveau liegt. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – wie beispielsweise die 35-jährige Beitragszahlung, wobei diese Beitragsleistung mehr als 30 Prozent aber weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdieners betragen muss. Der ausgehandelte Kompromiss soll sowohl für Neu- als auch für Bestandsrentner gelten. Im Gegensatz zur Grundsicherung soll es bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung geben, aber eine Einkommensprüfung durch automatisierten Datenabgleich der Deutschen Rentenversicherung mit den Finanzämtern – wobei Freibeträge zu berücksichtigen sind. Bis zu 1,5 Millionen Menschen sollen profitieren können. Wie der Sozialverband VdK und das Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg den Kompromiss beurteilen, findet sich unter vdk-de

VdK-Landesfrauenvertreterin Carin E. Hinsinger 80

Die amtierende Landesfrauenvertreterin des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Carin E. Hinsinger, vollendet im November ihr 80. Lebensjahr. Die langjährige frühere Vizepräsidentin des VdK Deutschland und langjährige ehemalige Stuttgarter VdK-Kreisvorsitzende, leistet seit über 20 Jahren Frauenarbeit im VdK. Dort spielt die Arbeit von und für Frauen seit den Anfängen des Verbands 1945/46 eine wesentliche Rolle. Derzeit engagieren sich mehr als 4500 Frauen ehrenamtlich im VdK Baden-Württemberg – davon 925 als Frauenvertreterin. Gut 4700 Männer üben ebenfalls VdK-Ehrenämter in Baden-Württemberg aus. Dort gibt es zwischenzeitlich sogar etwas mehr weibliche VdK-Mitglieder als männliche. Knapp 118 500 Männern stehen rund 120 300 VdK-Frauen gegenüber. Wer ebenfalls VdK-Mitglied werden und mitwirken will, findet unter vdk-de viele Informationen sowie Links zu den Websites der annähernd 1200 VdK-Orts- und Kreisverbände im Südwesten.

Aktualisierte Neuauflagen von BAGSO-Broschüren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), der auch der Sozialverband VdK angehört, hat einige interessante Ratgeber und Checklisten aktualisiert, die man kostenlos bestellen kann. Die Checklisten „Betreutes Wohnen“ und „Das richtige Senioren- und Pflegeheim“ sowie die Ratgeber „Schuldenfrei im Alter – Lassen Sie uns über Geld sprechen!“ und „Wenn die Seele krank ist – Psychotherapie im höheren Lebensalter“, zudem „Entlastung für die Seele – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“. Alle Bestellungen können an BAGSO e.V., Thomas-Mann-Straße 2-4, 53111 Bonn, Telefon (0228) 24 99 93 23, Mail , www.bagso, gerichtet werden. Neben dieser Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen gibt es unter wissensdurstig.de ebenfalls interessante Informationen für Ältere, samt Veranstaltungshinweisen.

Neu: Kryokonservierung als Kassenleistung

Die Kryokonservierung gibt es künftig als Kassenleistung – wenn bestimmte Bedingungen vorliegen, so Paragraf 27a Absatz 4 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Patientinnen und Patienten müssen dann das Tiefgefrieren von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe nicht mehr selbst bezahlen. Voraussetzung ist, dass dieses Einfrieren wegen einer Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie, wie Chemotherapie oder Bestrahlung, medizinisch nötig erscheint, um eine spätere künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Die Kosten im Zusammenhang mit der Kryokonservierung werden für Frauen nur bis 40 und für Männer bis zum 50. Lebensjahr übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss noch eine Durchführungsrichtlinie erlassen. Auch sind Preise für die Leistung festzulegen. Diese Regelungen werden voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2020 vorliegen. Bis dahin müssen Betroffene die Kostenübernahme im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bei ihrer Kasse beantragen.

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