Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Sozialrechtliche Änderungen ab Januar 2019

Online-Sprechstunde docdirekt jetzt landesweit

Mütterrente kommt automatisch

Wichtiges BGH-Urteil für Heimbewohner

Neues Infoportal: hospizlotse.de

Sozialrechtliche Änderungen ab Januar 2019

Am 1. Januar 2019 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, für die sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seit Langem eingesetzt hat, wie die Rückkehr zur Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sicherung des Rentenniveaus oder auch Verbesserungen bei Mütterrente und Erwerbsminderungsrente. Der VdK verlangt jedoch weitere Verbesserungen für die Betroffenen – beispielsweise die völlige Gleichstellung aller Mütter bei der Mütterrente oder auch die Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sowie die Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent. Detailinformationen zu den gesetzlichen Neuerungen finden sich unter VdK.de und können ab 17. Dezember im kostenlosen VdK-Videoportal unter vdktv abgerufen werden.

Online-Sprechstunde docdirekt jetzt landesweit

Ab sofort können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg von einem Tele-Arzt beraten lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) dehnt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus. Bislang war die Online-Fernbehandlung auf die Stadt Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzt gewesen. Nach KVBW-Informationen stehen die Tele-Ärzte (niedergelassene Haus-, Kinder- und Jugendärzte) von montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr zur Verfügung. Die einfachste Kontaktmöglichkeit geht über die docdirekt-App, die im Google- oder App-Store zum Download bereitsteht. Die Anmeldung ist zudem über docdirekt sowie per Telefon unter (0711) 965 897 00 möglich.

Mütterrente kommt automatisch

Ab 1. Januar 2019 gibt es mehr Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder. Dann wird für jedes dieser Kinder ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Sie erhöht sich so um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern. Wer ab Januar neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden im Frühjahr 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente automatisch bekommen. Ein extra Antrag ist nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg.

Wichtiges BGH-Urteil für Heimbewohner

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Bewohner eines Pflegeheims beim vorzeitigen Heimwechsel nicht doppelt Miete zahlen müssen. Denn das Gesetz schreibe für Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur eine taggenaue Abrechnung vor (Az.: III ZR 292/17). Auch wenn der Heim- und Betreuungsvertrag erst zum Monatsende gekündigt wurde, könne der Heimbetreiber beim vorzeitigen Auszug des Bewohners nur die Vergütung bis zum Auszugstag verlangen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein MS-Patient seinen Heimvertrag zum Monatsende gekündigt, weil er in ein Spezialheim für Multiple-Sklerose-Kranke umziehen wollte. Da dort ein Platz jedoch kurzfristig früher frei wurde, zog der Betroffene entsprechend früher um und wollte daher die komplette Monatsvergütung in seinem bisherigen Heim nicht mehr entrichten – zu Recht, so die BGH-Richter.

Neues Infoportal: hospizlotse.de

Der hospizlotses unabhängiges und kostenloses Informationsportal des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Dort finden sich Angebote und Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Der Hospizlotse will dazu beitragen, dass Schwerstkranke individuell passende Angebote einer hospizlichen Begleitung, Beratung, Betreuung und palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung in der Region kennen. Aufgeführt werden diverse Begleitungs- und Versorgungsformen. So werden beispielsweise Kontaktdaten von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen für Erwachsene, stationären Kinderhospizen, Ärzten mit Weiterbildung in Palliativmedizin, Pflegediensten mit Weiterbildung in Palliativ-Care sowie multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsteams genannt.

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