Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Oktober/November 2018: Wieder Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

Fachvorträge auf Stuttgarter Messe „Die Besten Jahre“ am 19./20. November

Bundesweit einheitliche Attestformulare für Mütter und Väter

Neuregelung für „Riester-Renten"

Oktober/November 2018: Wieder Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

Gibt es in einem Unternehmen oder einer Dienststelle mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte behinderte Beschäftigte, so können diese Personen eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und mindestens eine Stellvertretung wählen. Diese regelmäßigen Wahlen finden 2018 wieder statt. Sie erfolgen im Vier-Jahres-Turnus und üblicherweise vom 1. Oktober bis 30. November. Die SBV hat die Aufgabe, geregelt im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), die besonderen Interessen der Schwerbehinderten und Gleichgestellten in Betrieb oder Amt wahrzunehmen. Auch der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung gehört dazu. Weitere Informationen gibt es bei den Integrationsämtern auch unter integrationsaemter

Fachvorträge auf Stuttgarter Messe „Die Besten Jahre“ am 19./20. November

Gleich mit vier Fachvorträgen zu Patientenrechten und zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen, beteiligt sich die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg an beiden Messetagen am Rahmenprogramm von „Die Besten Jahre“ (19./20. November 2018). Auf der beliebten Stuttgarter Publikumsmesse für Menschen im Alter 50plus in Halle 8 (Messegelände beim Flughafen) wird der VdK Baden-Württemberg auch mit seinem Messestand vertreten sein und die Ziele, die Arbeit und die Mitgliederangebote des größten Sozialverbands in Bund und Land vorstellen.

Bundesweit einheitliche Attestformulare für Mütter und Väter

Ab sofort gelten zum ersten Mal bundesweit einheitliche Attestformulare für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Für Kinder mit Gesundheitsproblem, die in der Kurmaßnahme auch medizinisch behandelt werden sollen, gibt es jetzt das neue Formular „Ärztliches Attest Kind“, informierte kürzlich das Müttergenesungswerk (MGW) und verwies auf die dadurch bedingten Erleichterungen. Weiteres unter Müttergenesungswerk im Internet. Der Sozialverband VdK erinnert daran, dass er Mitglieder bei Streitfällen um Mutter-Kind-Kuren, um andere Rehamaßnahmen oder um sonstige sozialrechtliche Leistungen juristisch vertreten kann. Die Büros der VdK-Sozialrechtsreferenten finden sich unter VdK-BaWü.

Neuregelung für „Riester-Renten"

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017, im Wesentlichen seit 2018 in Kraft, gelten Renten aus einer Riester-geförderten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung nicht mehr als „Versorgungsbezüge“. Dagegen zählten diese Leistungen vor 2018 noch zu den Versorgungsbezügen. Sie unterlagen daher auch der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Folge dieser Neuregelung ist, dass die betriebliche Riester-Rente entweder – beispielsweise bei versicherungspflichtigen Rentnern – gar nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehört oder bei einer freiwilligen Versicherung nur mit dem ermäßigten Beitragssatz zur Beitragsbemessung herangezogen wird.

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