Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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MDK Baden-Württemberg beim VdK

Mit Dr.med. Ingrid Schlipf, Leiterin des BBZ-Verbundes Franken/Ostwürttemberg im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg, hatte der VdK Ortsverband in diesen Tagen eine hochkarätige Referentin zu Gast.

Dr. Schlipf klärte über die Struktur und die Arbeitsweise des MDK auf. So manche Entscheidung der Krankenkassen erscheint dem Patienten undurchsichtig und rückt den MDK oft in ein schlechtes Licht. Das hat er nicht verdient.

Dr. Schlipf

Dr.med. Ingrid Schlipf, Leiterin des BBZ-Verbundes Franken/Ostwürttemberg im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg© VdK W. Hinzmann

Der MDK wurde als unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenversicherung gegründet und hat die bis dahin für die Krankenkassen arbeitenden Vertrauensärzte abgelöst. Finanziert wird er zwar von den gesetzlichen Krankenkassen, ist aber organisatorisch selbstständig.

Den MDK gibt es nunmehr seit 25 Jahren. In Baden Württemberg sind über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 261 Ärzte und 306 Pflegefachkräfte. Alle beim MDK angestellten Fachärzte haben eine Zusatzausbildung als Sozialmediziner. Die Pflegefachkräfte sind hochqualifiziert; viele haben auch einen Hochschulabschluss. Alle, ob Facharzt oder Pflegefachkraft, werden kontinuierlich weitergebildet. In Heilbronn gibt es 128 Beschäftigte, davon 33 Ärzte und 35 Pflegefachkräfte. Es ist geballte Kompetenz, die sich für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung in der Region einsetzt.

Über 1,1 Millionen Einzelfallgutachten wurden 2015 in Baden Württemberg erstellt. Allgemeine Widersprüche werden in ca. 1 Woche, Pflegewidersprüche werden in ca. 4 Wochen erledigt. Dazu kommt die Überprüfung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Das ist eine immense Leistung.

Bei ihrer Arbeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDK gesetzlichen Vorgaben, sozialmedizinischen Vorgaben und den Interessen der Solidargemeinschaft der Versicherten verpflichtet. Die Arbeit der Fachkräfte wird durch das Internet erschwert, weil sich entsprechend positionierte Leute darin schlau machen, wie spezielle Krankheiten vorgetragen werden können, um glaubhaft zu wirken.

Reha-Anträge machen nur einen kleinen Teil der Tätigkeiten aus, da nur ca. jeder fünfte Reha Antrag dem MDK vorgelegt wird, den Rest entscheidet der Leistungsträger.

Auch als Kontrollorgan der Krankenhausabrechnungen ist der MDK eingebunden. Pro Jahr werden dem MDK 10-12
Abschließend gab Dr. Schlipf eine Übersicht zu dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
Ab dem 01.01.2019 tritt das PSG II in Kraft und löst das bisherige System der Begutachtung nach 20 Jahren ab.

#Es gibt dann nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade. Durch diese Differenzierung kommen auch kognitiv beeinträchtigte Menschen zu einer gerechteren Behandlung im Pflegegesetz. Gerade in diesem Bereich macht sich der VdK seit Jahren stark und hat Wesentliches zur Änderung des Gesetzes beigesteuert.

Bereits zum 01.01.2017 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2
Die bislang geltenden Pflegestufen werden übergeleitet, so dass keinem Betroffenen ein Nachteil entsteht. Es gilt ein lebenslanger ?Besitzstandsschutz?. Die Ausnahmen sind eine Besserung des Gesundheitszustandes, der keine Pflegeleistung mehr erforderlich macht.

Es muss kein neuer Antrag auf Pflegeleistung gestellt werden, die Überleitung von der bisherigen Regelung zum PSG II erfolgt automatisch. Die Leistungen im PSG II werden alle höher sein als bisher.

Bei stationärer Pflege steigt bei einer Höherstufung der Eigenanteil nicht mehr. Es spielt dann keine Rolle, ob jemand PG 1 oder PG 5 hat.

Das PSG II schafft mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen grundlegenden Systemwechsel.

Es war ein sehr lehrreicher und spannender Nachmittag, an dem viel Wissen über den MDK Baden-Württemberg vermittelt wurde, das bestimmt dazu beiträgt, die Arbeit in der Beratung und Begutachtung besser zu verstehen.

Hannelore Plume und Dr. Ingrid Schlipf, von rechts

Hannelore Plume und Dr. Ingrid Schlipf, von rechts© VdK W. Hinzmnann

Hannelore Plume und Dr. Ingrid Schlipf, von rechts

Hannelore Plume und Dr. Ingrid Schlipf, von rechts© VdK W. Hinzmann

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  1. Dr. Schlipf | © VdK W. Hinzmann
  2. Hannelore Plume und Dr. Ingrid Schlipf, von rechts | © VdK W. Hinzmnann
  3. Hannelore Plume und Dr. Ingrid Schlipf, von rechts | © VdK W. Hinzmann

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