Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Steuererklärung: Verjährung für 2011 beachten!

Betriebsrente für Witwen auch bei später Ehe

Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

2016 VdK-Reisen für "Rollis"

Langjährige bewährte Beratungsstelle jetzt in VdK-Regie

Steuererklärung: Verjährung für 2011 beachten!

Wer die Einkommensteuererklärung für 2011 noch nicht abgegeben hat, für den endet am 31. Dezember 2015 die Frist zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Er weist auch darauf hin, dass nicht alle Steuerzahler verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles ohne weitere Einkünfte oder Paare mit der Steuerklasse IV/IV bräuchten meist keine Einkommensteuererklärung einreichen. Sie könnten jedoch freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dies lohne sich, wenn mit einer Steuererstattung beispielsweise wegen absetzungsfähigen Aufwendungen gerechnet werden könne. Das Gesetz räume hier eine Vier-Jahres-Frist ein. Wichtig für den rechtzeitigen Eingang der Erklärung beim Finanzamt sei die Unterschrift, betont der Bund der Steuerzahler. Werde die "komprimierte" Steuererklärung über das Programm "Elster Formular" genutzt, müsse der Steuerzahler die Richtigkeit der elektronisch übermittelten Angaben auf dem "komprimierten Ausdruck" mit seiner Unterschrift bestätigen.

Betriebsrente für Witwen auch bei später Ehe

Nach der sogenannten Späteheklausel hatten Frauen, die einen Mann nach seinem 60. Geburtstag geheiratet hatten, in dessen Todesfall keinen Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung. Mit Urteil Az 3 AZR 137/13 ist die Klausel hinfällig. So entschied am 4. August 2015 das Bundesarbeitsgericht (BAG), was der Sozialverband VdK begrüßt. Die Späteheklausel wurde gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom BAG für rechtswidrig erklärt. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der ehemalige Arbeitgeber eines 2010 verstorbenen Mannes geweigert, der Witwe die betriebliche Witwenrente zu zahlen, weil der Mann erst im Alter von 61 Jahren geheiratet hatte. Das BAG gab nun der Witwe Recht. Die gekippte Späteheklausel führe zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, so die höchsten deutschen Arbeitsrichter.

Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich drei Verfassungsbeschwerden gegen das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dessen Regelungen findet ein Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung statt, sodass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 Prozent und dann bis zum Jahr 2040 graduell auf 100 Prozent ansteigend - besteuert werden. "Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu", betonte das höchste deutsche Gericht. Insbesondere sei es mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) vereinbar, dass der Gesetzgeber Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren. Der Sozialverband VdK hatte wiederholt das Alterseinkünftegesetz mit Blick auf mögliche Doppelbesteuerung kritisiert.

2016 VdK-Reisen für "Rollis"

Verreisen auch bei schwerer Körperbehinderung und Rollstuhlabhängigkeit - dies ermöglicht "VdK Reisen", das Stuttgarter Reisebüro des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. Es bietet in Zusammenarbeit mit "Müller Reisen" erstmals zwei barrierefreie Reisen speziell für Rollstuhlfahrer und insbesondere auch für Elektrorollstuhlfahrer an. Die Veranstalter werden Teilnehmern, die große Distanzen nicht ohne Hilfe bewältigen können, für beide Reise sogenannte Reiseassistenten zur Seite stellen. Zunächst geht es vom 9. bis 13. Mai 2016 ins württembergische Allgäu. Vom 28. August bis 3. September 2016 erfolgt die Reise ins Tiroler Wipptal. Vorgesehen ist jeweils ein buntes Ausflugsprogramm inklusive beeindruckenden Bergerlebnissen. Auch hierbei können die Reiseassistenten den Teilnehmern behilflich sein. Weitere Informationen gibt es bei "VdK Reisen", Durdane Incani-Sözalan, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-82, VdK Reisen

Langjährige bewährte Beratungsstelle jetzt in VdK-Regie

In Stuttgart-Mitte, Gaisburgstraße 27, wird es auch weiterhin eine unabhängige Patientenberatungsstelle geben. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg führt diese seit 2006 bestehende bisherige regionale Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland ab Januar 2016 in eigener Regie und mit dem bewährten Beratungsteam fort. Der VdK, bislang Träger der Stuttgarter UPD-Stelle, greife so die Wünsche zahlreicher Bürger nach einer von Ärzten, Therapeuten, Kliniken und Krankenkassen völlig unabhängigen Patientenberatung auf, betonte VdK-Vizepräsident Roland Sing. "Patienten, Angehörige und Versicherte brauchen einen kostenfreien, neutralen und unabhängigen Wegweiser und Berater im unübersichtlichen deutschen Gesundheitssystem." Ebenso benötigten sie eine Beratungsstelle in der Region zur Unterstützung vor Ort. Die Rat suchenden Menschen könnten dort - auch unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft - Informationen und Hilfe bekommen, um sich im komplizierten Gesundheitswesen besser zurechtzufinden. VdK Patienten und Wohnbertaung

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