Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:

Keine Kürzung mehr bei Waisenrenten

Depressionen kosten die Südwest-Wirtschaft jährlich über 350 Millionen Euro

Tagung für Behindertenvertreter in Ev. Akademie Bad Boll - VdK wieder dabei

Sozialhilfe auch für Kabelanschluss verwenden

Keine Kürzung mehr bei Waisenrenten

Seit Juli 2015 werden Waisenrenten nicht mehr einkommensabhängig gekürzt, teilte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Alle bisher gekürzt gezahlten Waisenrenten würden neu berechnet und ab Juli ungekürzt weitergezahlt. Ein gesonderter Antrag sei hierfür nicht erforderlich. Bislang musste man von den rund 180.400 Renten, die Ende 2013 bundesweit an volljährige Waisen gezahlt wurden, etwa 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung kürzen.
Auch erweitert sich, so die DRV, der Kreis der volljährigen Waisen, die einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Neben dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst führten künftig weitere Freiwilligendienste (beispielsweise Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Erasmus+) zu einem Anspruch auf Waisenrente. Die Zahlung der Waisenrente erfolge in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig sei, dass volljährige Waisen, die fortan zum erweiterten Berechtigtenkreis gehören und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, diesen auch beantragen müssten. Weitere Auskünfte gibt es in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg, über das kostenlose Servicetelefon unter (0800) 100048024 sowie unter Deutsche Rentenversicherung im Internet.

Depressionen kosten die Südwest-Wirtschaft jährlich über 350 Millionen Euro

Für Baden-Württemberg hat die Techniker Krankenkasse (TK) unlängst mit 0,84 Fehltagen pro Erwerbsperson die geringsten Fehlzeiten in 2013 aufgrund von Depressionen ermittelt. Den höchsten Wert erreiche Hamburg mit 1,42 Fehltagen. Der bundesweite Durchschnitt liege bei 1,04 Fehltagen. Trotzdem trage die Diagnose Depression auch hierzulande viel zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen bei. Das liege vor allem an der langen Dauer der Krankheitsfälle von durchschnittlich 64 Tagen pro Fall, so die TK. Depressionen seien ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor und verursachten schätzungsweise Produktionsausfallkosten von mehr als 350 Millionen Euro jährlich, allein im Südwesten. Daher sei es wichtig, dass sich Unternehmen, Beschäftigte und Krankenkassen gemeinsam mit guten Angeboten im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, in der Individualprävention und in der medizinischen Versorgung gegen die Zunahme psychischer Störungen stemmten. Der Sozialverband VdK macht diese Themen des Öfteren zum Gegenstand seiner alljährlichen Landesschulungen für Behindertenvertreter in Heilbronn - zuletzt am 8. Juli mit 570 Teilnehmern. Die nächste Landesschulung erfolgt am 13. Juli 2016.

Tagung für Behindertenvertreter in Ev. Akademie Bad Boll - VdK wieder dabei

"Gemeinsam auf dem Weg zu guter Arbeit für alle" lautet vom 7. bis 9. Oktober 2015 der Titel der Vertrauensleuteschulung von Evangelischer Akademie Bad Boll, Sozialverband VdK Baden-Württemberg und Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Auf der alljährlichen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung für Behindertenvertreter in Betrieben, Behörden, Schulen und Kirchen wird VdK-Landeschef Roland Sing die sozialpolitische Eröffnungsrede halten. Der VdK wird zudem einen behindertenrechtlichen Workshop veranstalten. Auch werden das Betriebliche Eingliederungsmanagement, Präventionsfragen und die Inklusion im Arbeitsleben in weiteren Workshops und im Plenum thematisiert. Detailinformationen zum kostenpflichtigen Seminar gibt es unter ev-Akademie Bad Boll oder direkt beim Tagungsleiter, Wirtschafts- und Sozialpfarrer Martin Schwarz, Telefon (07 31) 15 38 -571/-570, E-Mail Martin Schwarz Anmeldungen sind an die Ev. Akademie Bad Boll, Außenstelle KDA Ulm, Eliane Dörfer, E-Mail Eliane Dörfer , Fax (0731) 15 38 572, zu richten. Auch Online-Anmeldungen unter ev-Akademie Bad Boll sind möglich. Anmeldeschluss ist der 14. September.

Sozialhilfe auch für Kabelanschluss verwenden

Sozialhilfebezieher müssen ihren etwaigen Kabelanschluss in der Regel selbst von ihrer Sozialhilfe bezahlen. Dies stellte im Frühjahr das Bundessozialgericht (BSG) klar (Az. B 8 SO 22/13 R). Im zugrunde liegenden Fall war es um eine in der Türkei geborene Frau gegangen, die einen Kabelanschluss wollte, um das türkische Programm empfangen zu können. Die Kosten dafür wollte das Sozialamt nicht übernehmen. Das BSG gab dem Sozialamt Recht, denn eine Erhöhung des Sozialhilfesatzes sei hier nicht angezeigt. Vielmehr seien im Regelsatz bereits 130 Euro für gesellschaftliche und soziale Aktivitäten enthalten. Der in Frage kommende Kabelanschluss kostete 24 Euro. Daher verbliebe der Frau nach Abzug dieser Kosten noch genug Spielraum für andere Aktivitäten, so die Argumentation des Sozialamts, die das BSG bestätigte.
Der Sozialverband VdK gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz auch bei Streitfällen mit dem Sozialamt oder bei anderen sozialrechtlichen Fällen. Adressen und Sprechstunden der VdK-Sozialrechtsreferenten sind unter VdK Baden Württemberg im Internet oder können telefonisch (0711 / 619 56 -0) erfragt werden.
Die Sprechtage des Sozialrechtsreferenten, Andreas Schreyer, sind in Heilbronn:
Mi. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
(telef. Anmeldung unter 07131-85435)

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