Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:
Frauen bei Lohn weiterhin benachteiligt

Wegweiser zum Persönlichen Budget für Hör- und Sprachbehinderte

Pflegefall - was nun?

Frauen bei Lohn weiterhin benachteiligt

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"- davon seien viele Frauen in Deutschland noch immer weit entfernt, betont der Sozialverband VdK und verweist auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach liegen die Durchschnittseinkommen von Frauen im Schnitt rund 22 Prozent unter denen von Männern. Die Lohnlücke betreffe vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen den Job unterbrechen, kommentiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher die Situation von Frauen in Deutschland. Zudem verlaufe ein Frauenerwerbsleben meist anders als das des fiktiven "Eckrentners" mit 45-jähriger Vollzeittätigkeit bei Durchschnittseinkommen. Der VdK fordert daher die Mütterrente nicht auf die Grundsicherung anzurechnen und einen Freibetrag von 100 Euro einzuführen. Zudem müsse man Kinderbetreuungseinrichtungen in Kommunen ausbauen. Problematisch seien, so der VdK, auch Leih- und Zeitarbeit sowie Teilzeit- und Minijobs, da sie der Armut gerade bei Frauen Vorschub leisteten.

Wegweiser zum Persönlichen Budget für Hör- und Sprachbehinderte

Speziell für gehörlose, hör- und sprachbehinderte Menschen gibt es einen Wegweiser zum "Persönlichen Budget". Er erklärt auf 76 Seiten, wie das Persönliche Budget beantragt werden kann. Alle notwendigen Schritte sind übersichtlich aufbereitet. Zudem gibt es weitere Informationen zu diesem Thema, aber auch zur Gesamtsituation von Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten sowie politische Hintergrundinformationen. Das Arbeitsbuch kann gegen einen Unkostenbeitrag von 10 Euro vom Verein Initiative Schlüssel für Alle e.V., Informationen und Aufklärung für Menschen mit Hörbehinderung, Johann Kalteis, kalteisjohann@yahoo.de Uhlandstraße 22, 89522 Heidenheim, oder info@initiative-schluessel-fuer-alle.de , Fax (07321) 274649, angefordert werden ? beispielsweise gegen Vorkasse (Heidenheimer Volksbank, IBAN: DE44 632 901 100 381, BIC: GENODES1HDH) und Porto (1,45 Euro) per Post zu.

Pflegefall - was nun?

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, werden schnell Beratung und Hilfe benötigt. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei vielen Menschen Informationsdefizite bestehen, wie erst kürzlich wieder eine repräsentative Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte. Danach weiß nur jeder Fünfte, wie er bei einem Pflegefall in der Familie vorgehen sollte. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 48 Pflegestützpunkte, wo sich Betroffene kostenlos und unabhängig über die gesetzliche Pflegeversicherung und die vor Ort bestehenden Anbieter von Pflegeleistungen informieren können. Darüber hinaus informieren auch die Krankenkassen (online oder in ihren Geschäftsstellen). Es gibt Informationen im Internet wie beispielsweise unter ZQP - Zentrum für Qualität in der Pflege oder Bundesministerium für Gesundheit und zudem informieren auch Sozialverbände wie der VdK VdK Baden Württemberg oder VdK. Auch kann man die VdK-Servicestellen kontaktieren oder beim Landesverband den aktualisierten VdK-Ratgeber "Pflege geht jeden an" telefonisch (0711) 61956-0 / oder -34 oder per Mail g.petri@vdk.de anfordern.

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