Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:
Warnung vor gefälschten E-Mails
Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen
"Barrierefreiheit auch bei Umbauten!"
Witwerrente steigt, Witwenrente sinkt
2015 Praktikum beim "Kirchentag Barrierefrei"
Warnung vor gefälschten E-Mails
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg warnt ihre Versicherten und Rentner vor kursierenden E-Mails unbekannter Absender. Darin würden sich die Absender als Telefondienstleister ausgeben. Im Anhang befinde sich zudem eine Rechnung oder Mahnung, die geöffnet werden solle. Außerdem werde in den Mails als kostenlose Kontakttelefonnummer für Fragen oder Hilfestellungen die Nummer der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg angegeben. Die DRV Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um E-Mails von Betrügern handelt. Zudem warnt der Rentenversicherungsträger davor, die Anhänge oder enthaltenen Internetlinks zu öffnen. Es sind laut DRV gefälschte E-Mails zur Verbreitung von Schadsoftware.
Wenn Versicherte Auskünfte zu den Themen Rente und Rehabilitation benötigen, können sie sich an die DRV-Regionalzentren und DRV-Außenstellen im gesamten Bundesland wenden oder das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 480 24 anrufen sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Informationen bekommen.
Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) bestätigte die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, eine sachgerechte Versorgung Hörgeschädigter mit hochwertigen Hörgeräten sicherzustellen. Sollte eine sachgerechte Versorgung eines Versicherten nur durch ein teures Gerät möglich sein, greife, so das LSG, die generelle Festbetragsregelung nicht und die Kasse müsse den vollständigen Betrag übernehmen. Geklagt hatte ein Hörgeschädigter, dessen Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt und dessen Hörgerät etwa 4900 Euro kostete. Die Kasse wollte zunächst nicht die den Festbetrag von 1200 Euro übersteigenden Kosten übernehmen. Da der Beschaffungsweg über einen Antrag bei der Kasse eingehalten wurde und die Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers einen Leistungsantrag auf bestmögliche Versorgung umfasste, seien die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme erfüllt, hieß es in dem Urteil Az. L 8 KR 352/11.
VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit gesetzlichen Krankenkassen oder auch bei anderen sozialrechtlichen Fällen von den VdK-Sozialrechtsreferenten juristisch vertreten lassen. Adressen und Sprechzeiten finden sich unter www.vdk-bawue.de oder können telefonisch
(0711) 61956-0 erfragt werden.
"Barrierefreiheit auch bei Umbauten!"

Neues Gleichstellungsgesetz begrüßt und Verbesserungen gefordert

Der VdK begrüßt das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, das 2015 kommen soll, fordert aber Nachbesserungen zugunsten der gut 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung im Südwesten. Dies betonte kürzlich Landeschef Roland Sing bei der Anhörung im Landtag. Eine wesentliche VdK-Forderung ist die Herstellung der Barrierefreiheit und zwar auch bei Umbaumaßnahmen. Zudem fordert der Sozialverband VdK eine gesetzliche Berichtspflicht des Landesbehindertenbeauftragten. Dies steigere die Akzeptanz des Amts und diene der Aufklärung der Betroffenen. Ebenso verlangt man die Berufung eines Patienten- und Pflegebeauftragten für Baden-Württemberg. Ausdrücklich begrüßt der VdK die Einführung von Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene, um den Betroffenen - neben der Landesebene - auch direkt vor Ort einen Ansprechpartner und Interessenvertreter zu bieten. Des Weiteren lobt man die L-BGG-Neuregelungen, wonach die Verwendung von Hilfsmitteln unter den Schutz des Gesetzes fallen sollen. Dies schaffe, so der VdK, Klarheit bei Streitfällen beispielsweise um die Nutzung von Blindenhunden im ÖPNV.

Witwerrente steigt, Witwenrente sinkt
Immer mehr Männer erhalten eine Hinterbliebenenrente. Allein im Südwesten bekamen 2013 etwa 53 000 Witwer nach dem Tod ihrer Frau oder ihres eingetragenen Lebenspartners eine finanzielle Absicherung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Damit habe sich ihre Zahl von 1998 bis 2013 von 32 000 auf 63 000 Renten nahezu verdoppelt, teilte unlängst die DRV Baden-Württemberg mit. Männer haben erst seit 1986 den gleichen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente wie ihre Ehefrauen. Seitdem steige die Zahl der Witwerrentner stetig - auch, weil immer mehr Frauen ein eigenes Einkommen haben und mit ihren Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ihre Angehörigen absichern, betont die DRV. Bei den Witwenrenten verlaufe der Trend aber in die andere Richtung: Die Zahl der Frauen mit einer Hinterbliebenenrente sei laut DRV seit 1998 in Baden-Württemberg um rund acht Prozent gesunken. So erhielten 2013 rund 503 000 Witwen eine Rente nach dem Tod ihres Ehepartners, 1998 seien es noch 544 000 gewesen. Die Hinterbliebenenrente muss ebenfalls beantragt werden, betont der Rentenversicherungsträger. Dann erhalten Witwe oder Witwer in den ersten drei Monaten nach dem Tod die volle Höhe der Rente des verstorbenen Ehepartners. Erst danach werde geprüft, wie weit eigenes Einkommen angerechnet wird. Kostenlose Infonummer: (0800) 1000 480 24 sowie über www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Informationen im Internet.
2015 Praktikum beim "Kirchentag Barrierefrei"
Der 35. Deutsche Evangelische Kirchentag, der vom 3. bis 7. Juni 2015 in Stuttgart stattfindet, ermöglicht Praktika in Sachen Barrierefreiheit. Die Laienbewegung, die alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Großstadt einen ev. Kirchentag veranstaltet, erwartet 2015 in der Landeshauptstadt mehr als 100 000 Dauerteilnehmende in über 2000 Einzelveranstaltungen. In der Abteilung Teilnehmendenservice, Schwerpunkt "Kirchentag Barrierefrei", gibt es ab Januar 2015 die Möglichkeit, während eines Praktikums Erfahrungen in der Organisation von Barrierefreiheit bei Großveranstaltungen zu sammeln. Der Kirchentag Barrierefrei kümmert sich, so die Veranstalter, um die circa 2500 Teilnehmenden mit Behinderung, vermittelt geeignete Quartiere und offeriert während des Kirchentags in einer zentralen Anlaufstelle verschiedene Serviceangebote. Darüber hinaus werden im Vorfeld Publikationen für die Zielgruppen erstellt. Die Aufgaben umfassen vor allem die Unterstützung bei der Anmeldung und Beratung von Menschen mit Behinderung (telefonisch und per E-Mail) sowie die Datenerfassung und Unterbringung. Der genaue Zeitraum des Praktikums kann flexibel vereinbart werden, Mindestdauer sind sechs Wochen. Für weitere Fragen und bei Interesse kann man sich an Heike Pieper (Telefon (0711) 69949-122, h.pieper@kirchentag.de) wenden.
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