Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:
Satzung in einfacher Sprache
VdK-Beitrag zur Inklusion
Satzung in einfacher Sprache
Die Satzung des VdK-Landesverbands gibt es auch in "Einfacher" Sprache."

Diese Version steht auf den Internetseiten des Verbands zum Download VdK Satzung in einfacher Sprache bereit, informiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. "So können Mitglieder und Vorstandsmitglieder oder auch am VdK interessierte Menschen die eher trockenen juristischen Regelungen leichter verstehen. "Denn Einander (besser) verstehen, sollte stets die Richtschnur für unser Handeln sein", betonte der stellvertretende Landesvorsitzende Uwe Würthenberger gegenüber den Medien. Für den VdK Baden-Württemberg sei die Übersetzung der Satzung in Einfache Sprache ein weiterer Beitrag für eine humane und barrierefreie Gesellschaft, ein Beitrag zur allseits geforderten Inklusion. Denn das Verstehen von Texten sei wichtig, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu vermeiden. "Schließlich ist nicht jeder geübt im Lesen oder speziell geübt im Lesen juristischer Passagen", hob Würthenberger hervor. Des Weiteren könne sich mancher mit zunehmendem Alter schlechter konzentrieren, mancher habe eine Leseschwäche oder auch eine geistige oder psychische Behinderung oder eine demenzielle Erkrankung. In solchen Fällen sei die Einfache Sprache ebenfalls hilfreich. Speziell die VdK-Landesverbandssatzung lasse sich nun, so Uwe Würthenberger, mittels der Einfachen Sprache leichter verstehen, weil beispielsweise besonders lange Wörter durch Mediopunkte getrennt würden. Zudem würden Wörter, die sich nicht direkt übersetzen lassen, erklärt. "Mit der Übersetzung, vorgenommen durch ein darauf spezialisiertes Büro in Südbaden, wollen wir erreichen, dass alle die Satzung auch im Detail verstehen können", bekräftigte Landesvize Würthenberger. "Denn das Ziel aller Texte sollte sein, dass alle sie verstehen können. Es geht auch hier um die uneingeschränkte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft."

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VdK-Beitrag zur Inklusion:

Mitgliederzeitung des Sozialverbands auch zum Hören am Telefon

Kostenloses Angebot insbesondere für blinde und sehbehinderte Mitglieder

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bietet seinen gut 220 000 Mitgliedern im Lande ab sofort die "VdK-Zeitung zum Hören". Das kostenlose neue Angebot könne ohne Anmeldung und ohne Passwort von allen Interessierten über das "normale" Telefon genutzt werden. Lediglich der jeweilige Festnetztarif falle an, informiert die Behindertenorganisation. "So ermöglichen wir blinden und sehbehinderten Menschen und gerade auch älteren Menschen mit schwindender Sehkraft das selbstständige und bequeme Hören der Mitgliederzeitung am Telefon", betonte der stellvertretende Landesverbandsvorsitzende Werner Raab MdL. Der Behindertenexperte sieht darin einen wichtigen VdK-Beitrag zur selbstbestimmten Teilhabe und zur Inklusion.
Insbesondere plötzlich von Erblindung oder starker Verschlechterung der Sehkraft betroffene Menschen hätten so die Möglichkeit, auch ohne spezielle technische Geräte, ohne Hilfe von Seiten anderer Menschen und ohne komplizierte Anleitung, die beliebte Mitgliederzeitung zu lesen und sich mit wertvollen Informationen zu versorgen. Raab verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorreiterrolle des VdK Baden-Württemberg.
Zugleich informierte er darüber, dass dieses Angebot nicht nur die Baden-Württemberg-Seiten und die jeweiligen Bezirksverbandsseiten für Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden und Südwürttemberg der "VdK-Zeitung" umfasse.
Vielmehr könne man sich immer die gesamte Ausgabe einschließlich des bundesweiten Mantelteils mit seinen Seiten zur Sozialpolitik in Deutschland, zu sozialgesetzlichen Neuerungen aber auch zu Gesundheits-, Pflege- und Verbraucherthemen am Telefon vorlesen lassen. Durch einfachen Tastendruck könne zudem ein Artikel übersprungen oder zum vorherigen zurückgekehrt werden. Interessierte brauchen, so VdK-Landesvize Raab, nur die Telefonnummern (0711) 26 89 83 - 55 für die Nordbaden-Ausgabe, - 66 für die Nordwürttemberg-Nummer, - 77 für Südbaden und - 88 für die VdK-Zeitung mit der speziellen Seite für Südwürttemberg-Hohenzollern anwählen.

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