Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:
8,1 Millionen Euro für VdK-Mitglieder erstritten
Auch bei Kontaktabbruch gilt grundsätzlich:
Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen
Ja zum gemeinsamen Unterricht
Leichter Anstieg der Selbstmorde im Südwesten
8,1 Millionen Euro für VdK-Mitglieder erstritten

Seit mehr als sechs Jahrzehnten gewährt der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. 2013 erledigten die hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten in Baden-Württemberg mehr als 11 000 Verfahren. Sie erstritten dabei für die Sozialrechtsschutz begehrenden Mitglieder im Südwesten fast 8,1 Millionen Euro. Zurzeit stehen im Lande 40 VdK-Sozialrechtsreferenten in 31 VdK-Servicestellen für die Mitglieder (auch Neumitglieder) bei Streitfällen mit den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialämtern oder Jobcentern, der gesetzlichen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften oder auch den Landratsämtern (Versorgungsverwaltung) zur Verfügung. Adressen und Sprechzeiten finden sich unter www.vdk-bawue.de oder www.vdk.de/ov-mittleres-schozachtal/ID124858 im Internet oder können telefonisch in den Geschäftsstellen ? beispielsweise beim Landesverband in Stuttgart (07 11) 6 19 56 ? 0 erfragt werden. In den vergangenen 20 Jahren hat der VdK Baden-Württemberg sein Beratungsangebot stark ausgebaut und sein Geschäftsstellennetz erweitert. Zuletzt wurden in Göppingen und Friedrichshafen neue Büros eingerichtet. Das langfristige VdK-Ziel lautet: ?Mindestens eine VdK-Servicestelle pro Landkreis?.
Für den Landkreis Heilbronn erreichen sie den VdK Sozialrechtsreferenten Andreas Schreyer wie folgt: Frankfurter Str. 15, 74072 Heilbronn, Tel.: 07131-85435, Fax: 07131-620439 srg-heilbronn@vdk.de

Auch bei Kontaktabbruch gilt grundsätzlich:
Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen

Erwachsene Kinder müssen auch dann für ungedeckte Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr mit diesen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: XII ZB 607/12). Die Richter gaben der Stadt Bremen recht. Diese verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen Vater. Der Mann wollte die Summe nicht zahlen, denn der Vater hatte vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbt. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschied der BGH. Denn wenn die Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Voraussetzung ist, dass den Kindern genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt (inklusive Vorsorge) und für die Erfüllung etwaiger Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und Ehepartnern bleibt.

Ja zum gemeinsamen Unterricht

Seit fünf Jahren ist die sogenannte Inklusion auch für Deutschland und seine Bundesländer verpflichtend. Ein wesentlicher Bestandteil der Inklusion ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung. Hier gibt es ? wenn man die Lage mit anderen Ländern vergleicht ? in Deutschland noch viel zu tun, vor allem auch im Südwesten. Dort wurde im Spätherbst 2013 bekannt, dass das Schulgesetz voraussichtlich doch nicht zum Schuljahr 2014/2015 geändert wird. Eine repräsentative Umfrage von infra-test dimap im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung Baden-Württemberg hat kürzlich gezeigt, dass 72 Prozent aller Baden-Württemberger den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung befürworten. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des inklusiven Unterrichts liege allerdings noch nicht vor ? beispielsweise kleinere Schulklassen. Im Rahmen der Umfrage bezweifelten Teilnehmer, dass die Politik für die Inklusion ausreichend Mittel bereit stellen werde.

Leichter Anstieg der Selbstmorde im Südwesten

Im Jahr 2012 nahmen sich in Baden-Württemberg 1318 Menschen das Leben. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 1,2 Prozent, informierte kürzlich das Statistische Landesamt. 2010 habe die Zahl der Suizide im Südwesten aber noch bei 1384 gelegen. Männer beendeten ihr Leben häufiger durch Selbstmord als Frauen, so die Statistiker. 2012 habe es in Baden-Württemberg 973 männliche Selbstmörder gegeben und 345 weibliche. Insgesamt sei die Zahl der Suizide in den letzten rund 30 Jahren tendenziell aber stark gefallen. Laut einer Umfrage des Instituts TNS Forschung im Auftrag von ?Der Spiegel? können sich 55 Prozent der Deutschen im Alter einen Freitod aufgrund schwerer Krankheit, langer Pflegebedürftigkeit oder Demenz vorstellen. Gleichwohl könnten sich eher jüngere Menschen als Ältere einen Freitod vorstellen. Im Wege dieser Umfrage äußerten 52 Prozent der Befragten die Befürchtung, alte und kranke Menschen könnten sich eher zum Selbstmord gedrängt fühlen, um beispielsweise anderen nicht zur Last zu fallen, wenn die Politik Sterbehilfe durch Ärzte freigebe.

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