Sozialverband VdK - Ortsverband Maulburg
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-maulburg/ID230559
Sie befinden sich hier:

Schon gewusst?

Themen:

- Vorsicht bei Heath-Apps
- Verbesserung bei Bahnreisen Behinderter innnerhalb der EU
- Kennen Sie die Kurzwahlnummer 115?...Sollten Sie…
- Hilfe für Gehörlose mittels Gebärdensprach-Avatar
- Kennen Sie die Kurzwahlnummer 115?...Sollten Sie…
- Ab Oktober 2020 mehr Geld für Zahnersatz
- Zehn Jahre DEAFSERVICE-Portal für Hörbehinderte
- Recht auf Einsicht in Patientenakte
- Mängel beim ÖPNV betreffend Beinderte
- Ozon-Warnung aufs Handy
- Inklusion - Stiefkind der Politik
- Hausnotrufsystem: Schnelle Hilfe per Knopfdruck
- ADAC: Reduzierter Mitgliedsbeitrag bei Behinderung
- Infos für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
- EU verpflichtet Behörden zu barrierefreien Internet-Seiten bis Sept. 2020
- VdK zur Reform des Intensivpflegegesetzes
- Infos zur Renten-Thematik
- Interessante VdK Services

Gehörlose können dank Gebärdensprach-Avatar LIVIAN Friedrichshafens Webseite nutzen.
Die Stadt Friedrichshafen erweitert auf ihrer Internetseite, die schon bisher mit Inhalten gefüllt ist, die auch von Blinden und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen genutzt werden können, den Menüpunkt Gebärdensprache mit einem Handsymbol. Künftig soll der 3-D-Avatar LIVIAN gehörlosen Menschen in kurzen Videos die Web-Seiten-Informationen zugänglich machen.
Laut Deutschem Gehörlosen-Bund (DGB) sind 70 Prozent der gehörlosen Menschen in Deutschland auf Gebärdensprach-Dolmetschende angewiesen. Textsprache ist für sie wie eine Fremdsprache. Online-Texte sind für sie aus diesem Grund oft nicht ausreichend.
Friedrichshafen ist eine von mehr als 40 Kommunen in Deutschland, die sich seit Ende Oktober in einem Projekt der Übersetzung von Inhalten in Gebärdensprache widmen.
In einer ersten Phase sollen zunächst Videos mit häufig nachgefragten Inhalten in einer Art Baukastensystem entstehen. Die Kommunen können nach Fertigstellung kleine Änderungen zur Individualisierung vornehmen, um die Videos an ihre Webseite anzupassen. Mit den durch den Baukasten gewonnenen Daten soll dann in einem zweiten Schritt eine Künstliche Intelligenz (KI) angelernt werden. Mittels dieser KI sollen später dynamische Gebärden-Avatare entstehen, welche in der Lage sind, jeden gewünschten Text in Gebärdensprache auszugeben. Das Beteiligungsprojekt wird von einer Kölner Firma unterstützt und nutzt dabei vor allem die Forschungsergebnisse des Avatar basierten Sprachassistenten zur automatisierten Gebärdenübersetzung (AVA-SAG) des Verbundprojekts.
Quelle: Staatsanzeiger

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Forschungsprojekt zur digitalen Mobilität
Forscher des Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS arbeiten an einem Projekt, wie man die Sicherheit besonders schutzbedürftiger Straßenverkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer sowie E-Scootern-Nutzer verbessern kann, da diese im Vergleich zu Autofahrern und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs ein erhöhtes Verletzungsrisiko tragen.
Geprüft wird, ob es mithilfe von Digitalisierung gelingt, ein nachhaltiges, komfortables und zuverlässiges Verkehrssystem zu entwickeln. Evtl. mittels einer App, die gefährdeten Personen vor einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer oder Hindernis auf dem eigenen Smartphone warnt.
Voraussetzung hierfür ist eine präzise Lokalisierung des Verkehrsteilnehmers. Hierfür könnten etwa Sensordaten von Fahrzeugen in der Nähe, Kameras und Laserscannern mitgenutzt werden.
Dies ist ein interessantes Projekt, von dem bei einem positiven Ergebnis auch bzw. bersonders Behinderte profitieren könnten.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Ab Oktober 2020 mehr Geld für Zahnersatz
Eine Regelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) betrifft die Festzuschüsse für Zahnersatz. Sie werden ab 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung – also die gesetzliche Standardtherapie bei Zahnersatz – erhöht, informiert die in Stuttgart ansässige VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Der Eigenanteil für die Regelversorgung reduziert sich so auf 40 Prozent. Regelmäßige jährliche zahnärztliche Untersuchungen erhöhen den Festzuschuss zusätzlich. Bei einem über fünf oder gar zehn Jahre geführten Bonusheft klettert der Festzuschuss auf 70 oder sogar 75 Prozent. Ab 1. Oktober können die Krankenkassen in Ausnahmefällen den Bonus auch dann gewähren, wenn die Kontrolluntersuchungen nicht lückenlos durchgeführt wurden. Die Versicherten müssen jedoch ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben und dürfen in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung nur einmal den Termin zur Zahnvorsorge versäumt haben.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Zehn Jahre DEAFSERVICE-Portal für Hörbehinderte
Das inklusive Internetportal DEAFSERVICE (www.deafservice.de) hat 2020 zehnjähriges Jubiläum. Was in 2010 mit 50 Adressen gestartet ist, hat sich zu einem großen Serviceportal für die rund 200.000 Gehörbehinderte in Deutschland und weltweit für zirka 16 Mio. entwickelt. Auch die mehr als 37.000 Hörbehinderten in Baden-Württemberg können das bundesweite Angebot in Sachen barrierefreie Kommunikation nutzen. So listet DEAFSERVICE zwischenzeitlich über 800 Kontaktdaten aus mehr als 200 Branchen von „A“ wie Altersheime, „B“ wie Beratungsstellen über „K“ wie Kliniken bis hin zu „Z“ wie Zahnärzte oder Zahntechniker. Auch Kultur- und Freizeitangebote sind gelistet. Dabei werden u. a Ansprechpartner in Gebärdensprache aufgeführt. Ferner sind für Gehörlose/-behinderte, die nicht selbst telefonieren können, Fax-, Bildtelefonnummern, Mail- und Chatadressen (Skype, oovoo) vorhanden.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Recht auf Einsicht in Patientenakte?
Angehörige haben das Recht, die Krankenakte eines Patienten einzusehen, wenn sie ein bestimmtes Interesse daran vorweisen können. Zum Beispiel um zu klären, ob Erbkrankheiten vorliegen oder der Verstorbene testierfähig gewesen ist.
Geregelt ist das Einsichtsrecht in Paragraph 630 G Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Eine Vorsorgevollmacht begründet nicht automatisch einen Anspruch des Bevollmächtigten auf Einsichtnahme. Spricht der ausdrücklicher Wille oder mutmaßliche Wille des Patienten dagegen, wird die Einsicht verwehrt.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Beseitigung von Mängel beim ÖPNV betreffend Beinderte
Beim Öffentlichen-Personen-Nahverkehr gibt es diverse Defizite in Bezug auf den Transport alter und behinderter Prsonen. Dies gerade im ländlichen Raum, wo es oft nur ein eingeschränktes Angebot gibt.
Es ist ein veritables Anliegen des VdK, dies zu verbessern. Deshalb werden hierzuintensive Gespräche mit der Politik und den Verkehrsverbünden geführt

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Ozon-Warnung aufs Handy
Achtung: Bei Menschen mit Atemwegserkrankungen oder bei körperlicher Anstrengung kann Ozon zu Atembeschwerden, Husten und Kopfschmerzen führen. Deshalb wurde vom Bundesumweltamt eine Smartphone App für Android und iOS zur Messung der Luftqualität um eine Ozonvorhersage erweitert, die ihre Angaben von gut 400 Messstation in Deutschland bezieht. Drohen innerhalb von 24 Stunden hohe Ozonwerte, können Sie sich nun warnen lassen.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Inklusion – Stiefkind der Politik
Obwohl eine deutliche Mehrheit der Eltern die Inklusion, das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder befürwortet, kommt der Ausbau des inklusiven Unterrichts in Deutschland nur schleppend voran.
Leider gibt es nur punktuelle Fortschritte und eine Trendwende betreffend Inklusion ist auch in nächster Zeit nicht in Sicht und ist in einigen Bundesländern sogar rückläufig.
Das sind Ergebnisse der Auswertung von Daten der Kultusministerkonferenz, die Experten der Bertelsmann-Stiftung vorgenommen haben

Im Schuljahr 2008-2009 wurden demnach 4,8 Prozent aller Kinder der Jahrgangsstufen I bis 10 in Förderschulen unterrichtet. 2018-2019 waren es noch 4,2 Prozent. Die derzeitige Exklusionsquote von 4,3 Prozent wird bis 2030/2031 bleiben, heißt stagnieren und in den Ländern Bayern und Hessen sogar weiter steigen.

Dabei erreichen Schüler mit Förderbedarf gerade in Inklusiven Klassen durchschnittlich bessere Resultate und häufiger einen Hautschulabschluss als Unterrichtete in Förderschulen.

Leider gehört auch Baden-Württemberg zu den Bundesländern in den die -wie nachgewiesen- widersinnige Exklusionsquote gestiegen ist. D. h. man hat sich von den in der UN-Konvention genannten Zielen tendenziell entfernt.

Statt mehr erfolgreiche Inklusion zu fördern, fehlt der Politik schlichtweg der Mut.
Und wer trägt die Folgekosten dieser verfehlten Politik?

Wir Bürger und Steuerzahler!.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Hausnotrufsystem: Schnelle Hilfe per Knopfdruck
Die meisten Menschen wollen auch im Alter in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Viele leben allein. Was ist, wenn sie stürzen oder einen Schwücheanfall haben?
Mit einem Hausnotruf können sie Hilfe anfordern. Dabei handelt es sich um ein Notrufsystem, das per Knopfdruck ausgelöst wird.

Das Hausnotrufsystem besteht aus einem Gerät, das sich wie eine Armbanduhr am Handgelenk oder an einer Kette um den Hals tragen lässt.
Der Alarm wird im Ernstfall mit einem Knopfdruck ausgelöst. Das Gerät ist über eine Telefonleitung an dasTelefonnetz angeschlossen.
Per Knopfdruck auf den Funksender wird man mit iner bestimmten Person der Notrufzentrale oder verbunden, bei alle wichtigen Informationen zur Person und zur Krankengeschichte vorliegen.
Es kann auch ein Wohnungsschlüssel in der Zentrale zu hinterlegt werden. Der Notrufanbieter organisiert umgehend den Bereitschaftsdienst, der zur Hilfe eilt.
Hausnotrufsysteme werden von Wohlfahrtsverbänden uend Telefongesellschaften angeboten.
Für das Hausnotrufsystemi inklusive Funksender und Betreuung wird neben einer einmaligen Anschlussgebühr eine monatl. Pauschale fällig.
Pflegebedürftige nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben einen Anspruch auf einen Hausnotruf, wenn sie allein wohnen oder am Tag überwiegend allein sind. Die Kasse zahlt hier auf Antrag einen Zuschuss zu den monatl. Kosten.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

ADAC: Reduzierter Mitgliedsbeitrag bei Behinderung
Die ADAC gewährt schwerbehinderten Mitgliedern ab einem GdB von mind. 50 (Grad der Behinderung) eine Ermäßigung des Mitgliedschaftsbeitrags von 54 auf
41 Euro/Jahr.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Infos für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Personen mit eingeschränkter Mobilität verfügen über bestimmte garantierte Rechte, wie das Recht auf kostenlose Unterstützung bei Reisen mit dem Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff.

Bei Flugreisen

Für Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen Flugreisen genauso einfach möglich sein wie für andere Reisende. So haben Reisende Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein- und Aussteigen In das bzw. aus dem Flugzeug, während des Fluges sowie am Flughafen vor und nach dem Flug.
Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich mindestens 48 Stunden vor Abflug mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen, um zu erläutern, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
Fluggästen darf der Einstieg ins Flugzeug nicht aufgrund von Mobilitätseinschränkungen verwehrt werden, außer wenn Sicherheitsgründe vorliegen oder das Flugzeug zu eng ist.
Die Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität behilflich zu sein, wenn diese während des Flugs eine Mahlzeit oder Medikamente einnehmen möchten. Benötigt ein Fluggast eine derartige Unterstützung, etwa bei einem Langstreckenflug, kann die Fluggesellschaft verlangen, dass zu diesem Zweck eine Begleitperson mitreist.
Falls Sie auf einer Reise Schwierigkeiten haben, Unterstützung zu erhalten, sollten Sie sich an den Flughafenservice oder die betreffende Fluggesellschaft wenden. Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ausfällt, sollten Sie sich an die zuständige nationale Stelle des Landes wenden, in dem das Problem auftritt.

Bei Zugreisen

Für Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen Zugreisen genauso einfach möglich sein wie für andere Reisende. So müssen Informationen zur Zugänglichkeit von Zügen leicht erhältlich sein, indem sich Reisende an die Eisenbahngesellschaft wenden.
Reisende haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein- und Aussteigen in den bzw. aus dem Zug. Beim Umsteigen, während der Zugreise und am Bahnhof vor und nach der Reise.
Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich mindestens 48 Stunden vor der Abreise mit dem Eisenbahnunternehmen oder dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen, um zu erläutern, welche Art von Unterstützung Sie benötigen. Hierbei ist zu beachten, ob Züge verschiedener Bahngesellschaften benutzt werden sollen. die Deutsche Bahn hat nicht mit allen Anbietern Serviceverträge.(Weiteres unger www.vdk.de/bahn)
Fahrgästen darf der Einstieg in den Zug nicht aufgrund von Mobilitätseinschränkungen verwehrt werden, außer wenn dies zwingend erforderlich ist um die Einstiegsbestimmungen der betreffenden Gesellschaften einzuhalten. Falls Sie auf einer Reise Schwierigkeiten haben, Unterstützung zu erhalten, sollten Sie sich an den Bahnschalter oder das betreffende Eisenbahnunternehmen wenden.
Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ausfällt, können Sie sich an die zuständige nationale Stelle des Landes wenden, in dem das Problem auftritt.
Bei Zügen, die nur innerhalb eines Landes fahren, und bei internationalen Zügen, deren Reiseroute außerhalb der EU beginnt oder endet müssen die EU-Länder diese Vorschriften nicht einhalten.
Weitere Informationen sind bei den zuständigen nationalen Behörden anzufordern.

Bei Reisen im Stadt- und Reisebus

Für Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen Busreisen genau so einfach möglich sein wie für andere Reisende. Ticketkauf, Ticketreservierung und der Einstieg in den Bus dürfen nicht aufgrund von Mobilitätseinschränkungen untersagt werden, außer, wenn die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Gesundheit oder Sicherheit nicht erfüllt werden oder die betreffenden lnfrastrukturen keinen sicheren Transport gewährleisten können.
Bei Langstreckenreisen (mehr als 250 km) gilt: Die Gesellschaft muss es Reisenden gestatten, eine Person zu wählen, die kostenlos mit ihnen reist, wenn dadurch Sicherheitsprobleme gelöst werden, die den Fahrgast am Reisen hindern würden.
Reisende haben Anspruch auf Hilfe an ausgewiesenen Haltestellen und beim Ein- und Aussteigen in den bzw. aus dem Stadt- oder Reisebus. Diese Unterstützung ist kostenlos, aber um die Bereitstellung der Hilfe sicherzustellen, sollten sich Reisende mindestens 36 Stunden vor der Abreise mit dem Busunternehmen oder dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen, um zu erläutern, welche Art von Unterstützung sie benötigen.
Der Betreiber oder Manager des Bahnhofs kann Reisende bitten, sich frühestens eine Stunde vor Abfahrt an einem bestimmten Ort einzufinden.
Falls Sie auf einer Reise Schwierigkeiten haben, Unterstützung zu erhalten, sollten Sie sich an den Busbahnhofsschalter oder das betreffende Busunternehmen wenden. Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ausfällt, können Sie sich an die zuständige nationale Stelle des Landes wenden, in dem das Problem auftritt.

Bei Schiffsreisen

Für Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen Schiffsreisen genau so einfach möglich sein wie für andere Reisende.
Reisende haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein- und Aussteigen in das bzw. aus dem Schiff, beim Umsteigen, während der Schiffsreise und am Hafen. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich mindestens 48 Stunden vor der Abreise mit dem Beförderer oder dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen, um zu erläutern, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
Selbst wenn Reisende dies nicht tun, müssen der Beförderer und der Terminalbetreiber angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Reisenden beim Einsteigen, Aussteigen und an Bord des Schiffes zu unterstützen.
Wenn Reisende eine bestimmte Unterkunft, einen bestimmten Sitzplatz oder Hilfe benötigen oder medizinische Ausrüstung transportieren müssen, muss der Ticketverkäufer darüber bei der Buchung informiert werden.
Der Beförderer kann verlangen, dass Reisende durch eine Begleitperson unterstützt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Konfiguration des Schiffs oder der Hafeninfrastruktur erforderlich ist. Die Begleitperson reist kostenlos.
Falls Sie auf einer Reise Schwierigkeiten haben, Unterstützung zu erhalten, sollten Sie sich an die Hafenbehörden oder den betreffenden Beförderer wenden.
Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ausfällt, können Sie sich an die zuständige nationale Stelle des Landes wenden, in dem das Problem auftritt.

Nationale Stelle für den Luftverkehr:
http://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/2006 1107 national enforcement bodies.pdf

Verordnung (EG) Nr.1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX 32006R1107

Nationale Stelle für den Eisenbahnverkehr:
http://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/rail/doc/2007 1371 national enforcement bodies.pdf

Spezielle Bushaltestellen, an denen Reisende Anspruch auf besondere Unterstützung haben:
http://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/Themes/passengers/road/doc/designed bus terminals.pdf

Mit dem VdK barrierefrei verreisen
Zu COVID-19: Bitte beachten Sie die behördlichen Anweisungen bzw.. deren Aufhebung.
Auch in diesem Jahr gibt es für alle Interessierten wieder barrierefreie Gruppenreisen bei "VdK -Reisen".
Alle Interessierten können sich an VdK -Reisen in der VdK -Landesgeschäftsstelle, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 619 56-82 oder -85, vdk-reisen-bw@vdk.de, www.vdk-reisen.de, wenden. Dort können Mitglieder und Nichtmitglieder auch andere Gruppenreisen, zudem Individualreisen zu nahen und fernen Zielen buchen.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

EU-Recht verpflichtet Kommunen zu barrierefreien Internet-Seiten
Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Stellen, ihre Web-Angebote künftig barrierefrei zu gestalten.
Doch noch ist für viele Kommunen mit ihren Einrichtungen barrierefreies Web-Design totales Neuland.

Für die Bürger ist das Internet ist ein sehr wichtiges Medium geworden. Sie informieren sich auf Webseiten oder nutzen Online-Dienste und –Services. Damit auch behinderte Bürger digitale Angebote nutzen können, müssen diese barrierefrei gestaltet sein.
Barrierefreiheit sicherzustellen, ist das Ziel der EU-Richtlinie 2016/2102 betreffend barrierefreier Zugang zu Web-Seiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Somit sind alle öffentlichen Stellen in der EU verpflichtet, ihre Internetseiten und Apps barrierefreie zu gestalten. Bestehende Internetseiten sind bis September 2020 und mobile Anwendungen bis Juni 2021 barrierefrei zu gestalten, damit:

  • sehbehinderte Benutzer sich die Webseiten-Inhalte ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend vergrößern, oder sich vorlesen lassen können
  • Körperbehinderte nicht mit der Computermaus, sondern mit einer Tastatur oder alternativen Eingabetechnologien wie Sprachsteuerung arbeiten können
  • schwerhörige Benutzer beim Ansehen von Online-Videos sich Untertitel einblenden lassen können
  • für Bürger mit kognitiven Einschränkungen klare, einfache Navigationsmechanismen und verständliche Formulare geschaffen werden.

Der VdK wird die Umsetzung der Richtlinie interessiert verfolgen.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

VdK zur Reform des Intensivpflegegesetzes
Es darf keine Rückschritte bei Teilhabe und Selbstbestimmung geben!
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die geriatrische Rehabilitation und intensivpflegerische Versorgung von Patienten zu reformieren. Der Sozialverband VdK mahnt Nachbesserungen und die Einhaltung der Selbstbestimmung von Patienten an.

Den größten Nachbesserungsbedarf an dem abgekürzt „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannten Entwurf sieht der Sozialverband VdK bei der Frage, ob Patienten, die auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sind und beatmet werden müssen, dies künftig nur noch in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in „Beatmungs-WGs“ tun können. Nur an diesen Orten sollen laut Entwurf die Kosten von den Krankenkassen bezahlt werden. Zu Hause soll die Versorgung nur noch ausnahmsweise und nach intensiver Prüfung durch die Kassen möglich sein. Der VdK fürchtet, dies könne Patienten, die bisher zu Hause beatmet wurden, zu einem Umzug in ein Heim zwingen.

„Das ist eine schlimme Vorstellung“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Der VdK lehnt das klar ab. Es darf niemand gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen, erst recht nicht rein aus finanziellen Gründen. Patienten müssen jederzeit ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, wo sie leben wollen. Das gebietet allein das in der Verfassung verankerte Recht auf Freizügigkeit. Würde der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums in seiner jetzigen Form verabschiedet, würde er die Selbstbestimmung betroffener Menschen radikal verletzen.“

Darüber hinaus seien solche Regeln ein Rückschritt bei der Teilhabe etwa von Menschen mit Behinderungen. Denn viele werden heute zu Hause beatmet und führen dort etwa mit Hilfe von Assistenzmodellen ein selbstbestimmtes Leben, machen Ausbildungen, sind berufstätig oder ehrenamtlich engagiert, so Verena Bentele.

„Der Gesetzentwurf zeigt sehr viel Schatten und nur wenig Licht“, betont Verena Bentele. Zu den begrüßenswerten Neuerungen im Gesetzentwurf zählt VdK-Präsidentin Verena Bentele die Regeln zur geriatrischen Rehabilitation. Dem Gesetzentwurf nach sollen Patienten, die eine geriatrische Rehabilitation brauchen, diese in Zukunft einfacher bekommen als bisher. Künftig sollen niedergelassene Hausärzte geriatrische Rehabilitationen verordnen, damit würden zeitaufwendige Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen entfallen. „Die aktuellen Verfahren sind weder zeitgemäß noch nützen sie den Patienten, im Gegentel, sie können Betroffene sogar schädigen“, sagt Verena Bentele.

„Gerade nach Akutversorgungen führen die zeitaufwendigen Bewilligungsverfahren bei den Kassen nämlich oft zu Versorgungslücken und gefährden so den Erfolg bei den Reha-Maßnahmen.“ Jetzt müsse der nächste Schritt sein, auch die Anträge bei allen medizinischen Rehabilitationen fallen zu lassen und auch diese Verfahren zu vereinfachen, so Verena Bentele.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Informationen zur Renten-Thematik

Der VdK fordert weitere Verbesserungen bei der Rente
„Viele der Maßnahmen im Rentenpakt I sind Schritte in die richtige Richtung. Notwendig sind weitere Verbesserungen, unter anderem für Menschen, die bereits jetzt Erwerbsminderungsrente erhalten.“ Das erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heute geplanten Verabschiedung des Rentenpakts im Bundestag.

Es ist erfreulich, dass aufgrund der guten Lage am Arbeitsmarkt die Renten auch im nächsten Jahr steigen. Wenn es aber künftig weniger Einzahler und mehr Rentenempfänger gibt, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, dämpft der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel die Rentenerhöhungen und das Rentenniveau sinkt ab.

Hier muss zur langfristigen Sicherung der Renten gegengesteuert werden. So genüge es nicht, das Rentenniveau nur bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent zu stabilisieren: „Ziel muss es sein, dass das Rentenniveau über das Jahr 2025 hinaus dauerhaft auf 50 Prozent angehoben wird, damit auch in Zukunft die Rentner an der Lohnentwicklung teilhaben“, erklärt Bentele. Notwendig ist auch, dass künftig alle Erwerbstätigen, also auch Politiker, Beamte und Selbstständige, in die Rentenversicherung einzahlen. „Die Menschen wollen generationenübergreifend darauf vertrauen, dass sie nach jahrzehntelanger Arbeit eine ordentliche Rente erhalten und nicht in die Altersarmut abstürzen“, erklärt die VdK-Präsidentin.

Die im Rentenpakt geplanten höheren Erwerbsminderungsrenten durch die Anhebung der Zurechnungszeiten sind zu begrüßen. „Davon müssen aber nicht nur Menschen profitieren, die ab 2019 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, sondern auch die Bestandsrentner, die in besonderem Maße armutsgefährdet sind. Sie dürfen nicht leer ausgehen“, fordert Bentele. Darüber hinaus müssen endlich die Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent abgeschafft werden. Um diese Verbesserungen zu finanzieren, fordert der VdK einen höheren Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber im Vergleich zu den Arbeitnehmern.

Es ist gut, dass nicht nur für Mütter mit drei und mehr Kindern, sondern für alle Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, etwas getan wird. Der VdK hat sich immer dafür eingesetzt, dass alle von den Verbesserungen profitieren, unabhängig davon, wie viele Kinder sie geboren haben. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

„Ein zusätzlicher halber Punkt für alle Mütter ist deshalb ein guter Schritt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu reduzieren. In einem weiteren letzten Schritt müssen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben“, erklärt die VdK-Präsidentin. Auch müssen alle Verbesserungen bei der Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, weil die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Rentenlücke trifft Millionen künftiger Rentner
Mehr als die Hälfte der 55- bis 64-Jährigen kann ihren derzeitigen Lebensstandard nicht halten

Viele Menschen fürchten, im Alter nicht von ihrer Rente leben zu können. Zumindest nicht so, wie sie es in den Jahren vor dem Renteneintritt getan haben. Diese Befürchtung wird von einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) untermauert. Der VdK fordert deshalb die Bundesregierung auf, endlich entscheidende Schritte zu ergreifen, um das Rentensystem zukunftssicher und sozial gerecht zu gestalten.
Wird meine Rente später reichen? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Eine Studie zeigt nun: Im Durchschnitt entsteht im Rentenalter eine Versorgungslücke von 700 Euro.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen im Alter von 55 bis 64 Jahren kann ihren derzeitigen Lebensstandard nicht halten, wenn sie jetzt in den Ruhestand gingen. Laut DIW-Studie ist bei 58 Prozent der aktuelle Konsum größer als die bisher erworbenen Rentenanwartschaften. Der monatliche Konsum der 55- bis 64-Jährigen liegt im Durchschnitt bei rund 1370 Euro im Monat.

Durchschnittlich 700 Euro zu wenig im Alter Im Durchschnitt fehlen ihnen später rund 700 Euro monatlich. Die Versorgungslücke ist bei Erwerbstätigen, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, mit knapp 740 Euro am größten. Bei dieser Gruppe steigt der Anteil derjenigen, die ihren Lebensstandard später nicht halten können, auf 69 Prozent. Liegen auch Anwartschaften an Betriebsrenten vor, reduziert sich die errechnete Versorgungslücke im Ruhestand auf rund 620 Euro.

Die DIW-Wissenschaftler haben anhand von repräsentativen Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2012 untersucht, wie hoch die Rente ausfällt, die Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen zusteht. In einem zweiten Schritt haben die Forscher für den hypothetischen Fall, dass diese Erwerbstätigen sofort in Rente gehen würden, berechnet, inwieweit die Rente mit den bis dahin erworbenen Anwartschaften ihren derzeitigen Konsum decken kann. Ein weiteres Ergebnis dieser Berechnungen ist, dass diejenigen, die in private Rentenversicherungen einzahlen, ihr Risiko nur wenig senken können.

Auch private Vorsorge schützt nur wenig vor Armut Der Anteil der Personen mit einer potenziellen Versorgungslücke sinkt nur um zwei auf 56 Prozent. Das zeigt, dass private Vorsorge als dritte Säule der Alterssicherung insgesamt nur wenig dazu beiträgt, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Am härtesten trifft es Menschen mit kleinem Einkommen, die oft gar nicht in der Lage sind, privat für ihre Rente vorzusorgen. Das sind zum Beispiel Geringverdiener, Frauen und Solo-Selbstständige. Sie sind allein von der gesetzlichen Rente abhängig. Für viele ist deshalb bereits vorprogrammiert, dass sie eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten und im Alter nicht über die Runden kommen werden.
Umverteilen für soziale Gerechtigkeit

„Eins ist klar: Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Anker der Altersvorsorge“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Deshalb müsse eine Stabilisierung des Rentenniveaus über das Jahr 2025 hinaus bei mindestens 50 Prozent die Basis für eine verlässliche Altersvorsorge sein.

Generell muss das Rentensystem auf breite Schultern gestellt werden. Alle Erwerbstätigen müssen einzahlen, also auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. „Umverteilung lautet jetzt das Gebot der Stunde für soziale Gerechtigkeit“, erklärt die VdK-Präsidentin.

VdK zur MdL-Altersversorgung
„Eine Altersvorsorge für Abgeordnete in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre besser gewesen!“

„Eine Altersvorsorge für Abgeordnete in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre besser gewesen!“ betonen die Vertreter des Sozialverbands VdK mit Blick auf die grundsätzliche Forderung, mit der gesetzlichen Rentenversicherung ein System für alle zu schaffen. Die Neuregelung sei zwar ein Kompromiss, aber dennoch nicht akzeptabel. Schon 2017 habe man eine ablehnende Haltung gegenüber den neuen Plänen zur Neuregelung der Altersversorgung der Landtagsabgeordneten (MdL) in Baden-Württemberg gehabt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg und der VdK Deutschland wenden sich daher gemeinsam gegen das Vorhaben, wonach die MdLs aus Baden-Württemberg ab Dezember dem Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten sollen.

Konkret geht es darum, dass die Parlamentarier neben ihrer Diät zusätzlich noch 1805 Euro monatlich bekommen sollen – den Rentenversicherungshöchstbetrag. Des Weiteren muss das Land 1,2 Millionen Euro an Beitragsnachzahlungen an das Versorgungswerk leisten. Es könne nicht sein, dass den Menschen seit Jahren von der Politik eine Verringerung der gesetzlichen Rente zugemutet werde und dass sie zur Vermeidung späterer Altersarmut selbst private Altersvorsorge betreiben müssten, obwohl vielen dazu die Mittel fehlten, moniert der Sozialverband VdK und verwies zugleich auf die langjährige und weiter anhaltende Niedrigzinsphase, die die MdLs in Baden-Württemberg 2017 auch als Grund für eine Neuregelung angeführt hatten. „Dessen ungeachtet für Abgeordnete eine komfortable und großzügige Altersversorgung zu schaffen, ist völlig inakzeptabel. Dies fördert nur die ohnehin schon beträchtliche Politikverdrossenheit“, empörten sich die Vertreter des Sozialverbands VdK. So seien die meisten Beschäftigten in der Regel nicht dazu in der Lage, den Höchstsatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Vielmehr erwarte auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang ein Durchschnittseinkommen eingezahlt haben, aufgrund der Absenkung des Rentenniveaus nur noch eine eher bescheidene Rente. Solidarität sieht anders aus!

Altersarmut bekämpfen: PARITÄTISCHER und VdK-Landesverband fordern Umdenken in Rentenpolitik
Stuttgart 17.10.2019: Anlässlich des „Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut“ weisen der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und der Sozialverband VdK Baden-Württemberg auf die drohende Zunahme von Altersarmut hin und fordern ein Umdenken der politisch Verantwortlichen in der Rentenpolitik. Nach dem aktuellen Armutsbericht des PARITÄTISCHEN Gesamtverbands sind ein Viertel der erwachsenen Armen in Deutschland in Rente. Damit stellen die Rentner*innen derzeit hinter den Erwerbstätigen die zweitgrößte Gruppe der armutsgefährdeten Personen dar. Immer mehr Ältere sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen – 2018 waren es bereits 552 650 Menschen.

„Die Altersarmut nimmt seit Jahren zu. Sie droht schon in Kürze dramatisch anzusteigen – mit schlimmen Folgen für die betroffenen Menschen, aber auch für den sozialen Frieden“, betont Roland Sing, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg: „Daher muss der Gesetzgeber sofort handeln! Abhilfe kann die sogenannte Grundrente schaffen. Doch sie muss ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt werden! Denn es geht hier um eine Versicherungsleistung und nicht um eine Sozialleistung“, so Sing. Ohne Grundrente würden viele Betroffene, trotz ihrer jahrzehntelang bezahlten Beiträge, nicht bessergestellt als Personen, die nie eingezahlt haben, bekräftigt Roland Sing.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, betont Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Eine erfolgreiche Gesamtstrategie gegen Altersarmut muss bereits im Erwerbsleben ansetzen, also wirksame Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt werden“, so Wolfgramm. „Unser Rentensystem muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Dazu zählt insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung“, fordert die Vorstandsvorsitzende.

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und der VdK Baden-Württemberg rufen die Politik zum Umdenken bei der Rente auf. Denn: „Die gesetzliche Rente muss ein auskömmliches Leben im Alter gewährleisten – in Würde und ohne Gang zum Sozialamt oder zum Jobben im hohen Alter!“.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Interessante VdK -Informationen
Vielseitige VdK -Zeitung - auch zum Hören
Die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK hält viele Informationen aus den Bereichen Soziales, Sozialrecht, Gesundheit, Rente, Pflege und Behinderung bereit, aber auch Verbrauchertipps, ein wenig Boulevard und Infos rund um die Arbeit von VdK Deutschland und VdK Baden-Württemberg sowie Berichte aus den landesweit rund 1250 Kreis- und Ortsverbänden.
Die VdK -Zeitung gibt es auch zum Abhören am Telefon.
So können blinde und sehbehinderte Menschen und alle, die lieber hören als lesen wollen, die "VdK -Zeitung zum Hören" am Telefon zum gewöhnlichen Festnetztarif ihres jeweiligen Anbieters ganz einfach unter diesen Nummern komplett abrufen:
Die Südbaden-Ausgabe wird unter (07 11) 26 89 83 77 vorgelesen, Nordbaden unter (07 11) 26 89 83 55, Nordwürttemberg unter (07 11) 26 89 83 66 und Südwürttemberg unter (07 11) 26 89 83 88.

Mit dem VdK barrierefrei verreisen
Zu COVID-19: Bitte beachten Sie die behördlichen Anweisungen bzw. deren Aufhebung.
Auch in diesem Jahr gibt es für alle Interessierten wieder barrierefreie Gruppenreisen bei "VdK -Reisen".
Alle Interessierten können sich an VdK -Reisen in der VdK -Landesgeschäftsstelle, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 619 56-82 oder -85, vdk-reisen-bw@vdk.de, www.vdk-reisen.de, wenden. Dort können Mitglieder und Nichtmitglieder auch andere Gruppenreisen, zudem Individualreisen zu nahen und fernen Zielen buchen.

Rechtsberatung
Bei abgelehnten Kuren und anderen sozialrechtlichen Rehamaßnahmen können sich VdK-Mitglieder juristisch beraten und vertreten lassen. Die Büros und Sprechstunden der VdK -Sozialrechtsreferenten finden sich unter www.vdk-bawue.de im Internet.

VdK -Wohnberatung
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg will mit diesem Aufgabengebiet dem Anliegen überwiegend älterer, hochbetagter, pflegebedürftiger und schwerbehinderter Menschen in ihrer bisherigen zu bleiben, Rechnung tragen. Schließlich geht es nicht nur um das Wohnen im gewohnten Bereich, sondern auch um den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld; heißt, mit Nachbarn und Bekannten, im vertrauten Viertel mit seinen Läden und Geschäften, Einrichtungen und Verkehrswegen.
Doch leider sind die meisten Wohnungen und Häuser nicht barrierefrei und nicht auf die besonderen Bedürfnisse dieser Menschen zugeschnitten. Da Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe nötig sind, setzt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg an, bedarfsgerechte Lösungen zu finden bzw. zu erarbeiten!

Weiteres finden Sie hier: https://www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw/ID213320

Wichtiger VdK-Schlüsselfinder-Service
Seit dem Frühjahr 2016 gibt es für VdK-Mitglieder in Baden-Württemberg den VdK-Schlüsselfinder-Service. Wenn der mit der personalisierten Nummer markierte VdK -Schlüsselanhänger des Mitglieds samt Schlüsselbund verloren geht, kann der Finder den Schlüsselbund einfach - ohne Porto und Umschlag - in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
Er kommt so zum VdK -Schlüsselfinder-Dienst und kann über die Nummer des Anhängers zugeordnet und umgehend ans Mitglied gesandt werden. Fast 50 VdK -ler bekamen so in den vergangenen Monaten ihren Schlüssel kostenlos zurück.
Der Anhänger kann noch mehr, er kann im Supermarkt zum Entriegeln der Einkaufswagen verwendet werden. Das erspart die Suche nach Chip oder Euro-Münze. Weitere Informationen, auch zur VdK -Mitgliedschaft im Lande, unter www.vdk-bawue.de im Internet.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Kennen Sie die Kurzwahlnummer 115?...Sollten Sie…
denn dies ist die Nummer einer zentralen Anlaufstelle für alle Verwaltungsanfragen und soll Bindeglied zwischen Verwaltungen und Bürger sein.
Wie z.B. bei Fragen betreffend Anmeldungen bei Umzug, von Fahrzeugen, Gebühren, Sozialbelange, Behördenzuständigkeiten u.v.a. mehr. Ziel ist es, die Bürger schnell und umfassend zu informieren und an die zu Ihren Anliegen zuständige Behörde zu führen.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Vorsicht bei Health-Apps
Vielfach werden Health-Apps angeboten, die angeblich für Gesundheitsumfragen, -checks und -Beratung oder Versicherungsanfragen dienen.
Seien Sie einleitenden Umfragen gegenüber misstrauisch, die private Informationen zu Ihrer Gesundheit erheben, ohne darüber aufzuklären, wie Ihre Antworten gehandhabt werden.
Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Zustimmung rechtlich geschützt ist.
Wenn Sie eine Datenschutzrichtlinie lesen, achten Sie auf eindeutige Aussagen, die sich nicht hinter dem verstecken, was gesetzlich erlaubt ist.
Für Apps, die personenbezogene Daten erheben, gilt: Prüfen Sie genau, wie Ihre Daten genutzt werden, bevor Sie sie preisgeben oder die App herunterladen
Wann immer das möglich ist, sollten Sie „nein“ zum Tracken, Teilen und zu personalisierten Anzeigen sagen. Ein paar prüfende Extra-Klicks können eine ganze Lawine automatisch erhobener Daten verhindern.
Seien Sie wachsam!

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Verbesserung bei Bahnreisen Behinderter innnerhalb der EU
Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen, etwa beim Ein-, Aus- und Umsteigen,
müssen ab Juni 2023 mit weniger Vorlauf angemeldet werden. Die dafür festgelegte
Frist verkürzt sich von 48 auf 24 Stunden. Das gilt EU-weit und auch für Regionalzüge.

zurück zur Terminübersicht: Informatives - Schon gewusst?

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-maulburg/ID230559":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.