Sozialverband VdK - Ortsverband Mannheim-Käfertal
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Forderung nach Rente mit 69 löst Proteste aus VdK-Präsidentin: Zunächst müssen Bedingungen für eine altersgerechte Arbeitsorganisation geschaffen werden
Mit ihrem Ruf nach Rente erst ab 69 Jahren hat die Bundesbank mitten im Wahlkampf einen Proteststurm ausgelöst. "Das ist Quatsch", sagte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD).

Auch Gewerkschaften und Sozialverbände wiesen den Vorstoß umgehend zurück. Die Bundesbank hält in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht eine weitere Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 69 Jahre bis 2060 für notwendig.

"Es wäre schon viel gewonnen, wenn nicht ständig neue unsinnige Vorschläge das Licht der Welt erblicken würden", sagte Scholz dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwoch). "Das ist der dümmste Vorschlag, den ich in den letzten Jahren gehört habe", sagte Elke Hannack, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, der "Berliner Zeitung" (Dienstag).
Eine solche Heraufsetzung des Renteneintrittsalters bis zum Jahr 2060 wäre "sozialpolitischer Raubbau an unserer Gesellschaft".

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher kritisierte den Vorschlag gegenüber den Medien gleichfalls scharf. Es sei müßig darüber zu spekulieren, welche Erfordernisse 2060 an die Rentenversicherung gestellt werden müssten. Dies hänge entscheidend von der Situation am Arbeitsmarkt ab, so die VdK-Präsidentin. Bevor über die Rente mit 69 gesprochen werden könne, müssten zunächst die Bedingungen für eine "altersgerechte Arbeitsorganisation" geschaffen werden. Dazu gehörten zum Beispiel die Fortbildung auch älterer Arbeitnehmer und die Gesundheitsprävention.

Mascher wies darauf hin, dass heute das tatsächliche Renteneintrittsalter noch deutlich unter 65 Jahren liege. In einem Interview mit der Neuen Presse Hannover erklärte sie: "Dieser Vorschlag ist wirklich unsinnig und zutiefst unsozial. Jetzt über einen Zeitraum von 60 Jahren zu spekulieren, ist unsinnig. Heute erreicht nur noch jeder Fünfte das Renteneintrittsalter von 65 in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Rente mit 69 wäre eine drastische Rentenkürzung durch die Hintertür."

Die Bundesbank beruft sich auf neuere demografische Annahmen unter anderem der EU-Kommission. Die Anhebung sei "eine geeignete Maßnahme, wenn die Rentenphase in Relation zur Erwerbsphase nicht stetig zunehmen soll". Ansonsten würden Ausgaben und Beiträge wegen der höheren Lebenserwartung kontinuierlich steigen. Im Frühjahr 2008 hatte sich die Bundesbank bereits für einen allmählichen Anstieg auf 68,5 Jahre ausgesprochen und damit ebenfalls eine Diskussion ausgelöst. Die große Koalition hatte 2007 eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 beschlossen. (dpa/cl) Dienstag, 21.07.2009

Altersteilzeit-Regelung soll verlängert werden}

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) geht davon aus, dass die zum Jahresende auslaufende Regelung zur geförderten Altersteilzeit doch noch verlängert wird. Er sei sich sicher, dass dies "früher oder später" so umgesetzt werde, "wie ich das vorgeschlagen habe", sagte Scholz am Montag bei einer Konferenz der Gewerkschaft IG Metall in Böblingen bei Stuttgart.

Während Union und Wirtschaft die Überlegungen heftig kritisierten, bekam der Minister Zuspruch aus der SPD und den Gewerkschaften. Die durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderte Altersteilzeit
(ATZ) läuft Ende 2009 aus. Scholz hatte angekündigt, er habe einen Gesetzentwurf für eine Verlängerung der ATZ-Regelung bis 2014 in der Schublade.

Die CDU sowie die Arbeitgeberverbände kritisierten dies heftig. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer sprach von "Wahlkampfklamauk". Das gelte auch für den Scholz-Vorschlag, für Hartz-IV-Empfänger das Schonvermögen zur Altersvorsorge zu erhöhen. Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sagte, die SPD führe seit elf Jahren das Arbeitsministerium und habe genug Zeit gehabt, solche Vorschläge umzusetzen. "Man wundert sich, warum solche Vorschläge jetzt kommen."

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil unterstützte Scholz in seinen Plänen. "Wir sind bei beiden Instrumenten bereit und in der Lage, das in dieser Legislaturperiode zu verabschieden." Für die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Vize Andrea Nahles, ist die geförderte Altersteilzeit "weiter als Beschäftigungsbrücke für junge ausgebildete Menschen" notwendig. Die Förderung noch in dieser Wahlperiode zu verlängern, hält sie für "ein wichtiges Signal".

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich dafür aus, die Altersteilzeit-Förderung "mindestens für die Dauer der Wirtschaftskrise" zu verlängern. Nur so lasse sich verhindern, dass Altersarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in der Wirtschaftskrise deutlich stärker stiegen als die allgemeine Arbeitslosenrate, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie legte dazu Zahlen für 2008 vor: Vom Ausscheiden der gut 100 000 Geförderten profitierten nach ihrer Darstellung im Gegenzug 46.500 junge Leute, die nach der Ausbildung übernommen wurden, und 4600 neue Azubis. "Diese Förderung der BA führt unmittelbar zu Minderausgaben beim Arbeitslosengeld und beim ALG (Arbeitslosengeld) II." Sie wies den Vorwurf zurück, Altersteilzeit sei eine Subventionierung aus der Rentenkasse. "Wer nach Altersteilzeit früher in die Rente wechselt, muss Abschläge hinnehmen, die für die Rentenkasse aufwandsneutral sind." (dpa)} Dienstag, 28.07.2009

"Gute Besserung!" - Forderungskatalog des Sozialverbands VdK zur Bundestagswahl 2009

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Der VdK stellt die wichtigsten Fragen und gibt Antworten zum Alterseinkünftegesetz

Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine Steuererklärung abgeben.

Ursache ist das Alterseinkünftegesetz. Bislang erfuhren die Finanzämter nichts von den Renten, doch ab 1. Oktober 2009 - vier Tage nach der Bundestagswahl - muss die Rentenversicherung die Einkünfte an die zuständige Finanzverwaltung übermitteln. Und dann können unter Umständen rückwirkende Forderungen fällig werden. Die Rentner selbst fühlen sich vom Staat schlecht informiert.
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Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Grob gesagt muss jeder alleinstehende Rentner, der 2008 in Rente ging, weniger als 1400 Euro gesetzliche Rente im Monat erhält und keine weiteren Einkünfte hat, keine Steuern zahlen. Bei Beginn der Rente 2008 beträgt der zu versteuernde Anteil 56 Prozent, die steuerfreie Jahresbruttorente beträgt circa 16.800 Euro - das entspricht monatlich eben diesen 1400 Euro (Quelle: Bundesfinanzministerium). Liegen zur Rente weitere Einkünfte vor, ist eine genaue Prüfung erforderlich, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht (siehe nächste Frage).
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Was ist mit Betriebsrenten, Kapitalvermögen, Aktien und Sparbüchern?

Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente (Alters-, Erwerbsminderungs-,Witwenrente) noch eine Betriebsrente bezieht, könnte je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen. Auch diejenigen Rentner, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinnahmen zu verbuchen haben oder noch einem Nebenjob nachgehen, werden die Freibeträge wahrscheinlich überschreiten und deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. In einem solchen Fall ist eine Prüfung der Steuerangelegenheit erforderlich. Also: Ob eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden muss, kann nur individuell ausgerechnet werden. Es gilt die Faustregel: Sobald weitere Einkünfte zur Rente hinzukommen, tritt meistens die Steuerpflicht ein.
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Was ist der persönliche Rentenfreibetrag?

Die etwaige Steuerpflicht gilt seit 2005. Bei Renten und anderen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 1. Januar 2006 begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Der Anteil steigt von Jahr zu Jahr an. Für Rentner, die erstmals im Jahr 2006 Rente beziehen, steigt der Besteuerungsanteil auf 52 Prozent, bei einem Rentenbeginn 2007 auf 54 Prozent. Bis 2020 steigt der Anteil jedes Jahr um zwei Prozent, von 2020 bis 2040 jeweils um ein Prozent. Ab 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Der Anteil der Jahresbruttorente, der künftig steuerpflichtig wird, richtet sich somit nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der persönliche Rentenfreibetrag entspricht dem Anteil der Rente, den der Rentner pro Jahr nicht versteuern muss. Der Freibetrag wird für die gesamte Laufzeit verbindlich festgeschrieben, er ist ein fester Eurobetrag und bleibt lebenslang bestehen. Dies hat zur Folge, dass der steuerpflichtige Teil der Rente größer wird, wenn die Rente insgesamt durch Rentenerhöhungen zunimmt.
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Wie können Rentner Steuern sparen?

Wenn sie möglichst viele Sonderbelastungen oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Das können Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushaltshilfen oder Ausgaben für Gesundheit sein. Solche Abzüge können dazu führen, dass Rentner steuerfrei bleiben, selbst wenn ihre Einkünfte über dem Freibetrag liegen.

Allerdings: Die Zahl der Ruheständler, die eine Steuererklärung abgeben müssen, wird in den kommenden Jahren steigen. Denn mit jedem Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente. Deshalb können durch die Änderung des Besteuerungsanteils in Zukunft auch Ruheständler mit geringeren Renten steuerpflichtig werden.
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Bis wann müssen steuerpflichtige Rentner ihre Steuererklärung abgeben?

Die Abgabefrist endet jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Für 2008 muss die Steuerklärung also bis zum 31. Mai 2009 abgegeben werden. Die Frist kann per Antrag beim zuständigen Finanzamt verlängert werden (maximal bis zum 30. September 2009). Wer die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.
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Drohen Strafen, wenn Steuern nachgezahlt werden müssen?

Strafverfahren sind nach Aussage des Bundesfinanzministeriums wohl nicht zu befürchten. Aber man muss die Steuern nachzahlen, und es werden Zinsen und Säumniszuschläge verlangt. Ob Ratenzahlungen akzeptiert werden, muss im Einzelfall mit dem Finanzamt geklärt werden. Wer einen Notgroschen auf dem Sparbuch hat, kann nicht mit der Kulanz des Finanzamts rechnen. Wer absichtlich keine Steuern gezahlt hat - hier geht es allerdings um größere Summen - muss im schlimmsten Fall mit hohen Bußgeldern rechnen.
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Welche Formulare müssen die steuerpflichtigen Rentner ausfüllen?

Der vierseitige Mantelbogen der normalen Steuererklärung muss auf jeden Fall ausgefüllt werden. Dazu kommt das neue Steuerformular "Anlage R" (R für Rente). Einzutragen sind hier die Höhe aller bezogenen Brutto-Renten (Jahresbeträge), der Beginn der entenzahlungen, Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen. Wer Zusatzeinkünfte hat, füllt daneben die Anlagen KAP (Kapitalerträge), SO (sonstige Einkünfte) oder V (Vermietung) aus. Entsprechende Belege müssen beigefügt werden. Formulare erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. Nützliche Adressen finden Sie im Info-Kasten rechts. (Rainer Strauch/Petra J. Huschke
Dienstag, 04.08.2009

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