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Mitgliedschaft
Jeder, der Interesse am sozialen Geschehen in unserem Land hat, und die Ziele
des Sozialverbandes VdK passiv oder auch aktiv unterstützen will, kann Mitglied in unserem Verband werden. Am besten wenden Sie sich an ein Vorstandsmitglied unseres Ortsverbandes (siehe Vorstand). Dort erhalten Sie weitere Informationen und eine Beitrittserklärung.
Der Eintritt ist zum Jahresbeginn möglich, der Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Beim Tod eines Mitgliedes kann der Ehepartner die Mitgliedschaft auf Antrag weiterführen, dann wird bei Ehrungen die Vormitgliedschaft des verstorbenen Partneres angerechnet.
Der Jahresmitgliedsbeitrag wird im Lastschriftverfahren durch den Landesverband eingezogen. Dazu ist bei der Anmeldung auf der Beitrittserklärung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Hessenseite des Vdk.
Sie können auf den Seiten des Landesverbandes Hessen-Thüringen online Mitglied werden oder direkt eine Beitrittserklärung und Informationsmaterial zum Sozialverband VdK Hessen-Thüringen anfordern .