Sozialverband VdK - Ortsverband Limburgerhof
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Treten Sie bei beim Sozialverband VdK!

Wir helfen und setzen bei Bedarf Ihre Rechte durch in Angelegenheiten

  • zum Schwerbehindertengesetz
  • zum Behindertenrecht und Rehabilitation
  • zur Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
  • zur Pflegeversicherung
  • zu Kurmaßnahmen
  • zur Alten- und Sozialhilfe
  • zum sozialen Entschädigungsrecht
  • Sozialrechtsschutz und kostenloseBeratung

Sie möchten Mitglied beim Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz werden?

Sie können das Beitrittsformular direkt am PC ausfüllen, herunterladen und an uns senden.

Der Beitritt erfolgt unter Anerkennung der Satzung.

Das Anmeldeformular und die Satzung können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen:

Mitglied werden.

Wer den Verband in Anspruch nimmt und ihm noch nicht ein Jahr angehört, hat zuvor dem Kreisverband eine Gebühr zu entrichten, die dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten Beitrag und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Kreisverbandsvorstandes.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten sich beim Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. als Mitglied anzumelden :

Sie können sich formlos mündlich oder schriftlich an uns wenden:

Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Die Geschäftsstelle des Sozialverbandes VdK Rheinland-Pfalz
Kreisverband Ludwigshafen

in der Bismarckstraße 49 (früher TARGO-Bank), 67059 Ludwigshafen.

Hauptgeschäftsstelle Ludwigshafen

Telefonnummer 0621 / 591300

kv-ludwigshafen@vdk.de

Kreisverband Ludwigshafen
Sie erhalten, nachdem Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben, Ihre Mitgliedskarte.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, der Beitrag erfolgt nur noch über Abbuchung!

Zur Besonderen Beachtung, ein wichtiger Hinweis!

Der Bankeinzug des jeweiligen Mitgliedsbeitrages erfolgt bei einmaliger Zahlung im Monat Februar und bei halbjähriger Zahlung in den Monaten Februar und Juni des laufenden Jahres. Bitte achten Sie auf diese Termine, damit keine Fehlbuchungen entstehen, die bei dem jeweiligen Kontoinhaber zu einer Gebühr von je 10,50 Euro führen!

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