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Der Sozialverband VdK mit seinen mehr als
2 Millionen Mitgliedern, setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein - seit mehr als 70 Jahren.
Eine Mitgliedschaft bei uns lohnt sich:
Als VdK-Mitglied profitieren Sie von unserer kompetenten Beratung im Sozialrecht.
Wir vertreten als größter Sozialverband Deutschlands wirksam Ihre sozialpolitischen Interessen gegenüber dem Staat und der Regierung.
In den VdK-Ortsverbänden in ganz Deutschland finden Mitglieder außerdem Information, Gemeinschaft u. Geselligkeit.
Was heißt eigentlich "VdK" ?
Wir sind
Wir bieten
Wir vertreten
Unsere Sozialrechtsexperten erstreiten bundesweit in jährlich mehreren tausend Verfahren Millionenbeträge an Nachzahlungen für die VdK-Mitglieder. Der Sozialverband VdK berät nicht nur bei der Antragstellung, sondern vertritt seine Mitglieder auch in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Wer kann Mitglied im VdK werden? - Jeder !
Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verband, der sich für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen einsetzt. Er kämpft für die Interessen von allen, die in unserem Sozialsystem und in der Gesellschaft benachteiligt sind.
Jeder, der diese Ziele teilt, kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!
Wir vertreten insbesondere die Interessen von ...
Wie kann ich Mitglied im VdK werden?
Um Mitglied zu werden, wenden Sie sich bitte direkt an unsere
kommissarische VdK-Ortsverbandsvorsitzende für Lichtenwald:
Frau Uta Unterberger.
Sie wird Ihnen selbstverständlich weiterhelfen; Ihnen eine Beitrittserklärung zukommen lassen und bei Fragen, Wünschen etc. gerne Auskunft geben.
Wir freuen uns auf Sie !
Und hier geht es zu Ihrem Ansprechpartner > Wir über uns | (Vorstand)
>>> Aus Gründen des Datenschutzes bieten wir keine Möglichkeit
zum Online-Beitritt an ! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK?
Für nur 72 € im Jahr (6 €/Monat) kann jeder Mitglied werden.
Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung - nach SGB XII) zahlen nur die Hälfte.
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.
* Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein
Hauptmitglied vorausgeht.
Übrigens sind VdK-Mitgliedsbeiträge gemäß § 10 b EStG bei der
Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
" Werden auch Sie Teil unserer großen Gemeinschaft " !
(sb)
(Letzte Bearbeitung: 07/2020)
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-lichtenwald/ID200782":
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