Sozialverband VdK - Ortsverband Lichtenwald
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Rund um die VdK-Mitgliedschaft

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Der Sozialverband VdK mit seinen
bundesweit über 2,2 Millionen Mitgliedern, setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein - seit mehr als 70 Jahren.
Eine Mitgliedschaft bei uns lohnt sich: Als VdK-Mitglied profitieren Sie
von unserer kompetenten Beratung
im Sozialrecht; zum Beispiel zu den Themen Rente oder Pflege und wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir vertreten als größter Sozialverband Deutschlands wirksam Ihre sozialpolitischen Interessen gegenüber dem Staat und der Regierung.

In den VdK-Ortsverbänden in ganz Deutschland finden Mitglieder außerdem Information, Gemeinschaft u. Geselligkeit.

Was heißt eigentlich "VdK" ?

  • Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.".
    In den vergangenen 70 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt.
    Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V..

Wir sind

  • der größte und am stärksten wachsende Sozialverband Deutschlands
  • eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind
  • parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig

Wir bieten

  • umfassende Fachkompetenz und über 70 Jahre Erfahrung im Sozialrecht
  • kompetente Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • engagierte Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik, großes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung
  • Gemeinschaft und Geselligkeit in unseren VdK-Ortsverbänden

Wir vertreten

  • mehr als 2,2 Millionen Mitglieder in 13 Landesverbänden mit rund 8000 Kreis- und Ortsverbänden: Rentner*innen, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer*innen und Arbeitslose.

Unsere Sozialrechtsexperten erstreiten bundesweit in jährlich mehreren tausend Verfahren Millionenbeträge an Nachzahlungen für die VdK-Mitglieder. Der Sozialverband VdK berät nicht nur bei der Antragstellung, sondern vertritt seine Mitglieder auch in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Wer kann Mitglied im VdK werden? - JEDER !

Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verband, der sich für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen einsetzt. Er kämpft für die Interessen von allen, die in unserem Sozialsystem und in der Gesellschaft benachteiligt sind.

Jeder, der diese Ziele teilt, kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!

Wir vertreten insbesondere die Interessen von ...

  • allen Sozialversicherten und Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern, zum Beispiel von Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Empfängern von Sozialhilfe,Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV"),
  • Rentner*innen,
  • Menschen mit Behinderung und schwerbehinderten Menschen,
  • chronisch Kranken,
  • Patienten,
  • Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, Kriegshinterbliebenen und Angehörigen von Vermissten.
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Wie kann ich Mitglied im VdK werden?

Um Mitglied zu werden, wenden Sie sich bitte direkt
an unsere Vorsitzende des VdK-Ortsverbands in Lichtenwald: Frau Martina Häussermann.
Sie wird Ihnen selbstverständlich weiterhelfen; Ihnen eine Beitrittserklärung zukommen lassen und bei Fragen, Wünschen etc. gerne Auskunft geben.
Wir freuen uns auf Sie !

Und hier geht es zu Ihrem Ansprechpartner: das Vorstandsteam stellt sich vor

>>> Aus Gründen des Datenschutzes bieten wir keine Möglichkeit
zum Online-Beitritt an ! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK?

Für nur 72 € im Jahr (6 €/Monat) kann jeder Mitglied werden.
Ehegatten*innen, Lebensgefährten*innen in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler*innen, Auszubildende, Studenten*innen und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung - nach SGB XII) zahlen nur die Hälfte.

  • Hauptmitglied: 72,00 € pro Jahr
  • Ehegatten*innen, Lebensgefährten*innen in
    häuslicher Gemeinschaft, Kinder*): 36,00 € pro Jahr
  • Jungmitglieder (bis 35 Jahre): 36,00 € pro Jahr
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
    oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII: 36,00 € pro Jahr [Nachweis erforderlich]
  • weitere Kinder*): 18,00 € pro Jahr
  • Familie**) (Ehepartner*innen und Kind(er)): 126,00 € pro Jahr

Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.
*) Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
**) Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner*inn/Kind ein
Hauptmitglied vorausgeht.

Übrigens sind VdK-Mitgliedsbeiträge gemäß § 10 b EStG bei der
Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.


" Werden auch Sie Mitglied im VdK und Teil unserer großen Gemeinschaft " !

(sb)

(Letzte Bearbeitung: 03/2024)

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