Sozialverband VdK - Ortsverband Leutenbach
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Über 68.000 sozialrechtliche VdK-Beratungen allein 2023 in Baden-Württemberg – so viele wie nie zuvor!
VdK-Landesvorsitzender Hotz fordert: „Die Ampelregierung muss endlich ihre Versprechen einlösen und eine sozialgerechte Politik machen!“

Die Rekordzahlen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg sprechen für sich und zeigen: Die Nöte und Sorgen der Menschen im Land steigen. Über 68.000 sozialrechtliche Beratungen gab es 2023 durch die VdK-Juristen, so viele wie noch nie zuvor. 12.200 Widersprüche, Klagen und Berufungen wurden eingereicht – gegen Rentenbescheide, abgelehnte Krankenkassenleistungen und die Pflegekasse – noch nie waren es mehr. 18.440.389 Euro erstritten die VdK-Juristen an Nachzahlungen im Jahr 2023, diese Summe war nie höher und auch die Mitgliederzahlen steigen seit 1996 stetig, im Jahr 2023 um weitere 8.400 auf heute über 260.000 in Baden-Württemberg.

„Hinter all diesen Zahlen stehen Menschen. Sie kommen in großer finanzieller Not zu uns, die Armut steigt. Manche haben ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause, können es nicht mehr vernünftig versorgen, finden keinen Pflegeheimplatz. Da geht es schlichtweg um Menschenwürde“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz. Andere bekämen die dritte Pflegeheimkosten-Erhöhung in nur anderthalb Jahren, wie ein Mann aus dem Landkreis Böblingen berichtet. Von jetzt auf gleich müsse seine Schwiegermutter für die stationäre Pflege 453 Euro mehr zahlen und habe ab März dann eine Eigenbeteiligung von 3383 Euro – pro Monat.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, die verbleibende Zeit endlich zu nutzen und die steigende Armut zu bekämpfen!“ fordert Hotz. „Eine sozialgerechte Politik war das Versprechen. Doch die Realität sieht ganz anders aus: Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde beispielsweise noch immer nicht grundlegend reformiert. Pflegebedürftigkeit führt viele Menschen weiterhin direkt in die Armut – trotz des neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes. Ich würde mir wünschen, dass die Menschen in unserem Land in Würde alt werden dürfen.“

Quelle: VdK Baden-Württemberg

VdK Neujahrscafé

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© VdK GL

Am Mittwoch, 24 Januar, trafen sich knapp 30 Gäste beim VdK-Neujahrscafé in der
Vereinsgaststätte des TSV Nellmersbach. Bei einer großen Auswahl an leckeren Kuchen und
bei netten Gesprächen wurden auch langjährige Mitglieder geehrt. Der stellvertretende Vorsitzende Gerhard Lentner informierte auch über den VdK und dessen Entwicklung.
Herzlichen Dank an alle die bei der Durchführung dieser gelungenen Veranstaltung unterstützt haben.

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© VdK GL

VdK: An der Kindergrundsicherung darf nicht gespart werden
Die Bertelsmann Stiftung hat heute ihren aktuellen Report zur Kinderarmut vorgestellt. Daraus geht hervor, dass es rund 3 Millionen Kinder in Deutschland gibt, die von Armut bedroht und betroffen sind. Dennoch sieht der Haushaltsentwurf des Finanzministers nur 2 Milliarden Euro als Merkposten für die Kindergrundsicherung vor.

Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

"Das sind erschreckende Zahlen zur Kinderarmut: Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland war im vergangenen Jahr von Armut bedroht oder betroffen. Diese Zahlen lassen sozialpolitisch nur einen einzigen Schluss zu: Wir benötigen eine Kindergrundsicherung, die so hoch ist, dass alle Kinder wirklich finanziell abgesichert werden. Im Bundeshaushalt sollen aber gerade einmal 2 Milliarden Euro als Merkposten für die Kindergrundsicherung eingeplant sein. Das ist deutlich zu wenig und weit davon entfernt, dass Kinder in ihrer Lebensrealität eine deutliche Verbesserung spüren würden. Den Rotstift beim Kampf gegen Kinderarmut zu zücken, ist komplett falsch! Am Wohlergehen von Kindern darf nicht gespart werden.

Deutschland hat zwar eine Vielzahl an familienpolitischen Leistungen, trotzdem hat sich die Kinderarmut in den letzten Jahren weiter zementiert. Das zeigt mir: Die Leistungen kommen bei den Betroffenen nicht an und reichen nicht aus. Jetzt braucht es einen Neustart im gemeinsamen Einsatz gegen Kinderarmut."

Quelle: vdk.de
#TEASER_HELLBLAU{#Verena Bentele: „Mindestlohn unter 14 Euro führt zu Altersarmut“

  • VdK-Präsidentin: „Ein langes Arbeitsleben darf nicht dazu führen, dass die Rente nicht reicht"
  • 12 Euro Mindestlohn genügt bei aktuellen Preissteigerungen nicht

In der Debatte um den Mindestlohn fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Mindestlohn muss auf 14 Euro steigen, damit spätere Rentnerinnen und Rentner nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Berechnungen belegen: Wer 45 Jahre zu einem Stundenlohn von 14 Euro gearbeitet hat, erwirtschaftet eine Rente oberhalb des Existenzminimums. Deshalb kämpft der VdK für einen Mindestlohn von 14 Euro. Ein langes Arbeitsleben darf nicht dazu führen, dass die Rente nicht reicht. Das muss auch der Anspruch der Politik sein. Hubertus Heil hat erkannt, dass der Mindestlohn 2024 dringend deutlich steigen muss. Jetzt müssen Taten folgen.

Schon heute kommen viele Menschen mit einem Mindestlohn von 12 Euro nicht aus. Die vorläufige Inflation ist im März mit 7,4 Prozent weiterhin extrem hoch gewesen. Menschen mit einem geringen Einkommen können sich gute Ernährung kaum mehr leisten. 2022 sind die Lebensmittelpreise um 20 Prozent gestiegen. Höchste Zeit für einen höheren Mindestlohn: Die Mindestlohnkommission muss jetzt handeln."

„Das Pflegedefizit war absehbar!“

  • Marode Pflegeversicherung braucht schnelles Handeln statt politischer Ränkespiele

  • VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung

  • Senkung des Beitragssatzes durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze ermöglichen


Die soziale Pflegeversicherung (SPV) startet mit einem Minus von 2,2 Milliarden Euro ins Jahr 2023. „Die Politik muss endlich handeln“, mahnt der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert seit Jahren eine Reform der Pflegeversicherung und appelliert an die Politik, von einer einseitigen Erhöhung des Beitragssatzes zulasten kleinerer und mittlerer Einkommen abzusehen. Stattdessen sollte die Beitragsbemessungsgrenze angepasst sowie die private Pflegeversicherung in die Pflicht genommen werden.

Dieses Pflegedefizit war absehbar, erklärt der VdK-Ehrenvorsitzende Roland Sing. Der Pflegeexperte führt aus: „Die SPV erbringt Leistungen, die eigentlich von allen Steuerzahlern getragen werden müssen. Zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge von Pflegepersonen in Höhe von 3,2 Milliarden sowie die Beitragspauschalen für die Bezieher des Bürgergeldes von voraussichtlich weiteren 2 bis 3 Milliarden Euro im Jahr.“ Zu diesen sogenannten versicherungsfremden Leistungen zählen ebenfalls die Pandemiekosten, von denen rund 4,7 Milliarden Euro noch nicht vom Bund erstattet wurden.
© vdk.de/ bawue
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Altersarmut ist ein Armutszeugnis für ein reiches Bundesland!

Sozialverbände im Land fordern eine finanzielle Unterstützung ärmerer Rentnerinnen und Rentner, die keine Grundsicherung erhalten

Anpassung der Rente analog zur Inflationsrate – Familienpflegegeld und zusätzliche Rentenpunkte für pflegende Angehörige – Entlastungen für Haushalte
Anlässlich des Tags der älteren Menschen am Samstag, 1. Oktober, appellieren der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. an die Landesregierung, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Ukraine-Krise auch die Situation der älteren Menschen nicht zu vergessen.

Rund 2,3 Millionen Menschen in Baden-Württemberg sind 65 Jahre oder älter. Bis zum Jahr 2030 soll ihr Anteil über 2,7 Millionen betragen und damit 24,1 Prozent der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs ausmachen. Laut statistischem Landesamt bezogen im Jahr 2020 allein 103.095 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – fast 1.200 mehr als im Vorjahr. Zwar liegen keine aktuelleren Zahlen vor, jedoch ist zu erwarten, dass die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund der Inflation und Energiekrise weiter gestiegen ist und steigen wird. Dennoch ist dieser Bevölkerungsteil von vielen Entlastungsmaßnahmen ausgenommen, obwohl steigende Preise für Lebensmittel, Strom oder Gas sie ebenfalls betreffen. Entlastungen, die jedem Haushalt zu gute kommen und nicht nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind, würden alle älteren Menschen entlasten und zum sozialen Frieden in Deutschland beitragen.

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VdK: „Die Pflege Angehöriger darf nicht zu Armut und Altersarmut führen!“
Sozialverband kritisiert hohe Eigenanteile der Heimbewohner

Rückkehr zur Investitionskosten-Förderung gefordert

100.000 Unterschriften an Sozialministerium übergeben
Dringenden Reformbedarf auch bei häuslicher Pflege angemahnt
„Das Land Baden-Württemberg muss wieder die Investitionskosten für Pflegeheime übernehmen! Dies ist ein wichtiger Schritt, um die hohen Eigenanteile der Heimbewohner zu reduzieren“, appellierte der Ehrenvorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Roland Sing, erneut an die Landesregierung. Beim VdK-Gesundheitstag in der Liederhalle Stuttgart übergaben Sing und der Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz im Beisein von rund 1.200 Besucherinnen und Besuchern 100.000 Unterschriften an Ministerialrätin Dr. Angela Postel. Sie nahm die Unterschriften stellvertretend für Sozialminister Manfred Lucha entgegen, der per Videobotschaft in den Hegelsaal zugeschaltet war.

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Einladung zum VdK-Kaffee-Nachmittag

Liebe VdK-Mitglieder und VdK-Freunde,

wir laden Sie und Ihre Angehörigen zu einem VdK-Kaffee-Nachmittag am 20.07.2022 herzlich ein.
Ab 14:00 Uhr treffen wir uns im Gasthaus Lamm in Leutenbach (Löwenplatz).
Wir freuen uns Sie zu einem gemütlichen Nachmittag, bei Kaffee und Kuchen, begrüßen zu dürfen.
Bitte melden Sie sich unter (07195) 920993 an (Anrufbeantworter).

Preisexplosion in Pflegeheimen – Sozialministerium bleibt tatenlos
262.840 Pflegebedürftige in Einrichtungen sind auf Sozialhilfe angewiesen
Laut Statistischem Bundesamt waren am 31.12.2020 bereits 262.840 Menschen in stationären oder ambulanten Einrichtungen auf Hilfe zur Pflege angewiesen – eine Steigerung von 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. sieht die Ursache in den immer stärker steigenden Eigenanteilen und kritisiert, dass die Landesregierung tatenlos dabei zusieht, wie pflegebedürftige Menschen im Alter zu SozialhilfeempfängerInnen werden.
2010 ist das Land Baden-Württemberg aus der Investitionskostenförderung ausgestiegen, seither steigen die Eigenanteile in der Pflege kontinuierlich an. Um auf das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit hinzuweisen, forderte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg im Rahmen der Kampagne „Pflege macht arm!“ im Jahr 2019 die Landesregierung dazu auf, den ausgesetzten Investitionskostenzuschuss wiedereinzuführen. Über 100.000 Unterschriften zeigen, dass der Sozialverband VdK damit den Nerv der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen trifft. Die Zusage von Minister Manfred Lucha, die 100.000 Unterschriften entgegenzunehmen, ist bis heute nicht eingelöst.
Quelle: VdK Baden-Württemberg
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Pflegende Angehörige werden vergessen

  • VdK-Studie deckt Notlage der häuslichen Pflege auf
  • Sozialverband VdK fordert nutzbare Entlastungsangebote durch ein Nächstenpflege-Budget und Ausbau der unabhängigen Pflegeberatung
  • Lohnersatzleistungen und Anerkennung aller Sorgearbeit auf die Rente benötigt


In Baden-Württemberg werden 80 Prozent aller pflegebedürftigen Personen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, das sind 377.640 Menschen. Doch obwohl die pflegenden Angehörigen einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten, fokussiert sich die Politik hauptsächlich auf die stationäre Pflege. Die Folge sind massive Missstände in der häuslichen Pflege. Die VdK-Pflegestudie, durchgeführt von der Hochschule Osnabrück, liefert belastbare Daten über die aktuelle Situation der häuslichen Pflege in Deutschland. Auch für Baden-Württemberg liegt nun eine repräsentative Auswertung vor.

„Die bislang größte Studie zur Nächstenpflege zeigt, dass jetzt endlich etwas passieren muss, damit die häusliche Pflege in der Zukunft nicht wegbricht“, fasste Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, die Ergebnisse der VdK-Pflegestudie am Donnerstag, 19. Mai, bei der Landespressekonferenz zusammen. Die Studie offenbart, dass bestehende Entlastungsangebote wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Unterstützung im Haushalt bei den Betroffenen gar nicht ankommen: Durchschnittlich verfallen 80 Prozent der Leistungen ungenutzt. Schätzungen zufolge sparen die Pflegekassen so mindestens zwölf Milliarden Euro jährlich ein.
Quelle: VdK Baden-Württemberg
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Am Samstag, den 05. März um 14:00 Uhr, fand auf dem Marktplatz in Winnenden eine Friedenskundgebung des VdK statt.

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© VdK GL

Mehr als 100 Teilnehmer setzten beim Friedenstreff des VdK ein Zeichen gegen Krieg und Gewalt.

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© VdK GL

Mit Bestürzung und Fassungslosigkeit wurden die Kriegshandlungen Russlands gegen die Ukraine und verurteilt und an all die Menschen gedacht, die durch diesen Angriff getötet und verletzt wurden sowie aus ihrer Heimat fliehen müssen.

Der VdK fordert ein schnelles Ende dieser Gewalt und des Leids, das dieser Krieg verursacht.

Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme an dieser Friedenskundgebung. Besonderen Dank gilt OB Harmut Holzwarth, VdK Landesvize Joachim Steck und Monika Medinger-Vees (Vorsitzende OV Winnenden) für ihre treffenden und bewegenden Beträge. Unser Dank gilt auch Jürgen Berger für die eindrucksvolle musikalische Umrahmung dieser Veranstaltung.

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Über 16 Millionen Euro erstritten!
• Sozialverband VdK Baden-Württemberg erzielt 2021 neuen Rekord an Nachzahlungen
• VdK-Rechtsberatung vermehrt in Anspruch genommen, Jahresstatistik zeigt den erfolgreichen Einsatz

In rund 12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Berufungen erstritt der Landesverband Baden-Württemberg im vergangenen Jahr vor den Sozialgerichten Nachzahlungen für VdK-Mitglieder in Höhe von 16.223.951 Euro. Auch bei über 3.000 Erstanträgen wurde der Sozialverband VdK tätig und konnte erfolgreich Leistungen über 900.000 Euro beantragen. In Gesamtsumme kamen somit mehr als 17 Millionen Euro für VdK-Mitglieder zusammen. Mit ca. 70 Prozent sind deutlich mehr als Zweitdrittel der Ratsuchenden nach der Abgabenordnung hilfsbedürftig. Insgesamt benötigten 16.322 VdK-Mitglieder Rat und Hilfe im Sozialrecht.
„Der erfolgreiche Einsatz für unsere Mitglieder zeigt, wie wichtig unsere Arbeit ist“, erklärt Hans-Josef Hotz mit Blick auf die Jahresstatistik. „Noch nie konnten wir so viele Nachzahlungen erstreiten wie im Jahr 2021. Das sind Leistungen, die unseren Mitgliedern vom Gesetz her zustehen, jedoch erst einmal von den Leistungsträgern abgelehnt werden.“ Der Landesverbandsvorsitzende ergänzt weiter: „Generell beobachten wir, dass immer mehr VdK-Mitglieder unsere Beratung in Anspruch nehmen. Das ist kein gutes Zeichen, die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nimmt leider weiter zu.“
Das verdeutlichen auch die Mitgliedszahlen: So verzeichnet der VdK-Landesverband mit 245.000 Mitgliedern zum Jahreswechsel einen neuen Rekord – ein Zuwachs von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Jahresstatistik allein bildet den ganzen Erfolg des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg jedoch nicht ab. „Die Nachzahlungen sind generell vom Sachgebiet abhängig“, erklärt Hotz. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten auch Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX. Hier geht es dann zum Beispiel um eine Erhöhung des Grades der Behinderung. Ebenso werden bei erfolgreich bewilligten Rehabilitationen keine Nachzahlungen erwirkt. Dennoch ist es für unsere VdK-Mitglieder ein wichtiger Erfolg, der sich jedoch nicht in der Nachzahlungsstatistik niederschlägt.“
Mit 35 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht ist der Sozialverband VdK in ganz Baden-Württemberg vertreten. In der eigenen Sozialrechtsschutz gGmbH beraten und unterstützen 150 Mitarbeitende, davon über 50 Volljuristinnen und –juristen, die VdK-Mitglieder bei Streitfällen mit der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie der Rentenversicherung.

VdK: Tägliche Testpflicht in Heimen und Krankenhäusern dringend nötig

VdK-Präsidentin: „Gesundheitsminister müssen Heimbewohner und Patienten besser schützen“
Einrichtungen müssen ausreichend kostenlose Schnelltests durchführen.

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© unsplash

Der Sozialverband VdK kritisiert die Pläne der Gesundheitsminister, eine Testpflicht für Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen alle zwei Tage einzuführen. „Das reicht nicht und wird die verletzliche Gruppe der Heimbewohner und Patienten nicht ausreichend schützen. Wer täglich in die Einrichtung kommt, muss täglich getestet werden, egal ob Personal oder Besucher. Das muss unabhängig vom Impfstatus geschehen. Es ist nicht zielführend, Angehörige, die jeden Tag zu Besuch kommen, tagesaktuell zu testen, aber das Personal nur alle zwei Tage“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag in Berlin. Der Sozialverband VdK fordert die Gesundheitsminsterkonferenz auf, die Testpflicht für alle Mitarbeiter und Besucher in diesen Einrichtungen konsequent einzuführen. „Die Gesundheitsminister entscheiden jetzt darüber, wie die Corona-Pandemie in den Einrichtungen weiter verlaufen wird“, so Bentele.
zum vollständigen Bericht

August 2021

Bereits 100.000 Euro bei Spendenaktion für Hochwasserkatastrophe gesammelt
Solidarität über Landesgrenzen hinweg
Das Hochwasser in Deutschland traf auch die VdK Landesverbände Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hart. Um diese beim Wiederaufbau zu unterstützen, startete der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. am 23. Juli eine Spendenaktion unter dem Motto „VdK hilft VdK“. Inzwischen wurde bereits eine Gesamtspendensumme von über 100.000 Euro erreicht.

Der Großteil der eingehenden Spenden stammt aus den zahlreichen Kreis- und Ortsverbänden des VdK Baden-Württemberg. Auch der Bezirksverband Südwürttemberg-Hohenzollern beteiligte sich mit einer großzügigen Spende in Höhe von 4.000 Euro. Aber auch VdK-Mitglieder machen mit: Bis Freitag, 20. August, erreichte die Summe der Spenden von Privatpersonen über 13.000 Euro.

Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz zeigte sich erfreut über diese große Resonanz aus der VdK-Mitgliedschaft: „Die Solidarität innerhalb des Sozialverbands VdK ist groß – auch über die Landesgrenzen hinaus.“

Da täglich weitere Spenden auf dem Konto der VdK Stiftung Baden-Württemberg eingehen, wird die Spendenaktion bis Mitte September 2021 weiterlaufen. Unter www.vdk-bw.de veröffentlicht der VdK Baden-Württemberg eine Übersicht der Gesamtspendensumme. Diese wird wöchentlich aktualisiert.

VdK-Beratungsstellen öffnen
Persönliche Beratung mit Termin ab 15. Juli wieder möglich!
Ab Donnerstag, 15. Juli 2021, sind die VdK-Beratungsstellen wieder für persönliche Beratungen nach vorheriger Terminvereinbarung zu den bekannten Zeiten geöffnet. Außensprechtage finden nach wie vor nicht statt, da diese nicht flächendeckend gewährleistet werden können. Das Angebot der telefonischen Beratung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Für die Sicherheit der Mitglieder und Beschäftigten sorgt ein umfassendes Hygienekonzept.

(Siehe Rubriken "Siehe Sprechstunden und Beratungen")

Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trickbetrügern. Zugleich erstattete der gesetzliche Rentenversicherungsträger Anzeige gegen Unbekannt. Die Trickbetrüger hätten sich unter der Telefonnummer (0711) 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als DRV-Mitarbeiter ausgegeben, so die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Pressemitteilung von Ende Mai 2021. Die Rentenversicherung nutze jedoch für ihre Telefonate aus der Stuttgarter Zentrale stets die (0711) 848 plus einer fünfstelligen Durchwahl. Und DRV-Anrufe aus der Karlsruher Zentrale seien an der Rufnummer (0721) 825 plus einer ebenfalls fünfstelligen Durchwahl erkennbar. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg teilte außerdem mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfrage und auch sonstige Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließlich schriftlich anfordere.

Auslandskrankenversicherung und Corona
Viele Menschen planen zurzeit wieder einen Urlaub im Ausland. Stiftung Warentest hat auch dieses Jahr Auslandskrankenversicherungen verglichen. „Achten Sie darauf, dass Ihre Auslandskrankenversicherung auch eine Covid-19-Erkrankung abdeckt“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatungsstelle Baden-Württemberg. Denn, einige Tarife leisteten nicht bei Pandemie oder die Versicherung zahle nicht, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn für das Urlaubsziel eine Reisewarnung, beispielsweise wegen Corona, ausgesprochen hat, hob kürzlich die in der Stuttgarter Gaisburgstraße 27 ansässige Beratungsstelle (www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw) hervor. Die VdK-Patientenberaterinnen verweisen auf den vollständigen Testbericht in der Juni-2021-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie unter www.test.de im Internet.

Eigener YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg
„VdK gibt dir Recht!“ heißt die YouTube-Serie, die der Sozialverband VdK Baden-Württemberg unlängst gestartet hat. Dort werden Themen aufgegriffen, die in der VdK-Sozialrechtsberatung oft zur Sprache kommen. In dieser YouTube-Serie erläutert der Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch im Rahmen von Kurzvideos den rechtlichen Hintergrund anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis. Und er gibt gute Einblicke in die oft komplexe Sachlage. Hübsch gehört zu den zwischenzeitlich 58 VdK-Juristinnen und -Juristen, die in den 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen im Südwesten Hilfesuchenden bei sozialrechtlichen Streitfällen zur Seite stehen. Veröffentlicht werden die YouTube-Beiträge sowohl auf der Homepage des Landesverbands unter www.vdk-bawue.de als auch auf dem YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg (https://www.youtube.com / Kanal: „Sozialverband VdK Baden-Württemberg“). Auch ein Abo des Kanals ist möglich. Zu den Top-Themen gehören unter anderem Schwerbehindertenausweis, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfälle sowie der Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer.

Pflegehilfsmittel-Pauschale weiterhin 60 Euro

Die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird weiterhin in Höhe von 60 Euro gewährt. Dies beschloss kürzlich die Bundesregierung und kam damit einer VdK-Forderung nach. Allerdings gilt diese Regelung vorerst nur bis Ende 2021. Der Sozialverband VdK fordert dagegen, die 60 Euro unbefristet zu gewähren. Denn, durch die Corona-Pandemie seien die Kosten für Hygieneartikel für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung finanzieren zu können, war nach Pandemie-Beginn im Frühjahr 2020 die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben worden. Dieser Betrag sollte unlängst wieder abgesenkt werden, was der VdK mit seinem Protest aber verhindern konnte. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestünden weiterhin, da die Pandemie noch nicht beendet sei, hatte der Sozialverband VdK argumentiert. Weitere Informationen zu VdK-Positionen und vieles mehr gibt es unter www.vdk-bawue.de

Große VdK-Pflegestudie startet im April
Die Herausforderungen der ambulanten Pflege sichtbar machen. Das bezweckt die große VdK-Pflegestudie, die am 1. April startet. In Baden-Württemberg leben gut
470.000 pflegebedürftige Menschen. 80 Prozent von ihnen werden zuhause gepflegt. Wie sieht diese ambulante Pflege konkret aus? Wie klappt das Zusammenspiel von Pflegediensten und pflegenden Angehörigen? Wie bewältigen die Menschen diese Herausforderungen? Wo hapert es? Um solche Fragen geht es bei der Pflegestudie des VdK Deutschland in Kooperation mit der Universität Osnabrück. Durch ihre anonyme Mitwirkung vom 1. April bis 9. Mai 2021 können Bürger dazu beitragen, dass die ambulante Pflege greifbar wird, konkrete Leistungen ebenso wie Probleme sichtbar werden und zugleich Reformanstöße erfolgen können. Zum Online-Fragebogen geht es über den Link am Ende des Textes. Dort werden auch die wesentlichen Fragen zur Studie beantwortet. Beteiligen können sich nicht nur Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sondern auch Personen, die (noch) keine eigenen Erfahrungen mit der Pflege zuhause haben.
Zum Online-Fragebogen

FFP2 Masken für VdK Mitglieder
Sehr geehrte Mitglieder des Ortsverbandes Leutenbach,
die aktuelle Pandemie erfordert nach wie vor besondere Vorsichtsmaßnahmen, Geduld und Disziplin um eine Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Besonders bei der nun sich schnell entwickelten 3. Welle der Pandemie ist beim Kontakt mit anderen Personen auf Abstand und Schutz zu achten.

Unser Ortsverband stellt Mitgliedern die 60 Jahre oder älter sind und besonders schutzbedürftigen Mitgliedern deshalb je 3 FFP2 Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.
Diese Masken werden Ihnen bis Mitte April zugestellt.

Mit dieser Maßnahme wollen wir einen Beitrag zu Ihrem Schutz leisten.
Wir hoffen, dass sich die besonderen Pandemie-Umstände in einigen Monaten wieder normalisieren und auch wir beim VdK wieder Versammlungen und sonstige Aktivitäten abhalten können.
Bis dahin bitten wir um Geduld.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Weiterhin bieten wir Ihnen wegweisende Unterstützungsleistungen, Hilfsangebote und Beratungen in sozialen Angelegenheiten.
Diese zurzeit hauptsächlich telefonisch oder per Email. Präsenztermine sind nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften möglich.

Schutz vor Corona

VdK unterstützt betroffene Mitglieder

Als einmalige Sofortmaßnahme stellt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seinen Mitgliedern, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, kostenlos eine kleine Erstausstattung an FFP2-Masken zur Verfügung. „Wir möchten unsere Mitglieder unterstützen, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel für medizinische Masken verfügen“, erklärte Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Die FFP2-Masken werden über den Postweg an die entsprechenden VdK-Mitglieder versandt.

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© VdK GL

Schutz vor Corona darf keine Frage des Geldbeutels sein
„Pandemie-Aufschlag von 100 Euro für Grundsicherungsempfänger notwendig“
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die am 25. Januar eingeführte Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Gerade beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bieten medizinische Masken einen umfassenderen Schutz als einfache Alltagsmasken. Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz gibt jedoch zu bedenken: „Für viele Menschen ist der Kauf der wesentlich teureren FFP2-Masken, die zudem Einwegmasken sind, nicht zumutbar!“
Hotz erneuerte in diesem Zusammenhang seinen Appell an die Landesregierung, einen monatlichen Pandemie-Aufschlag von 100 Euro für Grundsicherungsempfänger einzuführen. Denn die Grundsicherung sieht bislang nur 17 Euro monatlich für die gesamten Gesundheitskosten vor. Bei Stückpreisen von bis zu 6 Euro für FFP2-Masken sind Grundsicherungsempfänger schlichtweg von sozialer Teilhabe ausgeschlossen.

Nur über die „1“ geht’s zum Impftermin
Verschiedentlich werden Schwierigkeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit des kassenärztlichen Notfalldienstes über die Telefonnummer 116117 mitgeteilt. Da die Buchung eines Termins zur Corona-Impfung über die 116117 erfolgt, bittet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg alle Personen, die über die 116117 einen Impftermin vereinbaren möchten, unbedingt die Bandansagen innerhalb der Rufnummer zu befolgen. Um einen Impftermin zu erhalten, muss gleich nach der ersten Ansage die Taste „1“ gewählt und anschließend die weitere Ansage beachtetet werden. Falls Anrufer*innen ein anderes Angebot wählen oder einfach nur am Telefon bleiben, gelangen sie entweder zur Terminservicestelle der KVBW für Termine bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen oder an die Rettungsleitstellen im Rahmen des Notfalldienstes. Impftermine können dort nicht vereinbart werden, allerdings werden die Leitungen dann blockiert. Impftermine können auch im Internet über www.impfterminservice.de reserviert werden.

Neue Führung beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg

Hans-Josef Hotz zum neuen VdK-Landesverbandsvorsitzenden gewählt

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Der neue Landesgeschäftsführer Thomas Schärer, Landesvorstand Hans-Josef Hotz und Bezirksgeschäftsführer von Nordwürttemberg Stefan Pfeil© VdK / Silvija Eibe

Beim 18. Landesverbandstag in Porsche-Arena Stuttgart kam es zu Änderungen wichtiger Personalien des Landesverbandes: Hans-Josef Hotz zum neuen VdK-Landesverbandsvorsitzenden gewählt. Auf ihn folgt Thomas Schärer als neuer Landesgeschäftsführer. Stefan Pfeil ist nunmehr Bezirksverbandsgeschäftsführer für den Bezirksverband Nordwürttemberg.

Im Oktober 2020 ging beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg eine Ära zu Ende.
Der langjährige Landesverbandsvorsitzende und frühere VdK-Vizepräsident Roland Sing wurde feierlich verabschiedet und zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Sing (79), der im Südwesten viele Jahre auch als Vorsitzender des Landesseniorenrats wirkte, hatte den VdK Baden-Württemberg seit 2011 sehr erfolgreich geführt.
Zuvor hatte er bereits als VdK-Landesvize und Bezirksvorsitzender Nordwürttemberg viele Akzente gesetzt.

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In seine Amtszeit fallen nicht nur ein beträchtlicher, kontinuierlicher Mitgliederanstieg sowie der Ausbau des Beratungsstellennetzes
und der VdK-Mitgliederserviceleistungen, sondern zudem einige sozialpolitische Erfolge. So hatte sich Sing beispielsweise jahrelang für die Gleichstellung der Demenzkranken in der
Pflegeversicherung (seit 2017), aber auch für die Abschaffung der Praxisgebühr eingesetzt, zudem für die 2021 kommende Grundrente.

Der Rat des Gesundheits- und Sozialexperten ist weiterhin gefragt. Für seinen großen gesellschaftlichen Einsatz wurde Roland Sing vielfach hoch geehrt –
2015 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse

VdK-Patientenberatung

Unser Gesundheitssystem ist oft unübersichtlich. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bietet deshalb eine kostenlose, unabhängige und neutrale Patientenberatung für Ratsuchende an. Unsere erfahrenen Beraterinnen geben Auskunft in gesundheitsrechtlichen, medizinischen und psychosozialen Fragestellungen.
Häufige Themen in unserer Beratung sind:

Die Wahl der Krankenkasse:

  • Versicherungsmöglichkeiten: gesetzliche Krankenversicherung (GKV), private Krankenversicherung (PKV).
  • Kassenwechsel und Wahlleistungen ( z. B. Hausarztmodell).
  • Versicherungsmöglichkeiten und Leistungen für ehemals Nicht-Versicherte.
  • Beiträge zur GKV
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Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, z.B.:

  • Probleme bei der Verordnung von Leistungen (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel) in Arztpraxen.
  • Fragen der Kostenübernahme von Leistungen.
  • Anspruch auf Psychotherapie als Kassenleistung.
  • Fragen rund um Zahnersatzleitungen.
  • Bewilligung und Weiterzahlung von Krankengeld.
  • Fragen zu alternativen Behandlungsmethoden

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Medizinisch-Gesundheitliche Aspekte:

  • Fragen zur Früherkennung / Prävention.
  • Fragen zu Krankheitsbildern.
  • Fragen zu diagnostischen Verfahren.
  • Fragen zu bestimmten Therapien (Vor- und Nachteile).
  • Fragen zu Pflegesituationen (häuslich und stationär).
  • Fragen zu Zahnversorgung.
  • Hilfe bei Verständnis von medizinischen Unterlagen.
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Das Arzt-Patienten-Verhältnis, z.B.:

  • Lange Wartezeiten bei der Terminvergabe oder in der Praxis.
  • Aufkündigung des Behandlungsvertrages durch den Arzt bei kritischer Nachfrage.
  • Ablehnung einer Kassenleistung oder Behandlung, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen.
  • Verweigerung von Hausbesuchen.
  • Möglichkeiten, den Therapeuten bei laufender Therapie zu wechseln.

Patientenrechte, z.B.:

  • Fragen zum Thema Zweitmeinung.
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Datenschutz.
  • Einsichtsrecht in die Patientenunterlagen.
  • Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Behandlungsfehler, Behandlungsmisserfolg oder Fehldiagnose.
  • Beschwerden über Leistungsträger und Leistungserbringer im Gesundheitswesen
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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

  • Kassenleistungen werden als IGeL verkauft.
  • IGeL werden als „medizinisch notwendige“ Leistungen aufgedrängt.
  • Verweigerung der Regelbehandlung, wenn keine individuellen Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden.

Patienten- und Wohnberatung

Gaisburgstraße 27
70182 Stuttgart

Telefon: 0711 248 33-95
Telefax: 0711 248 44-10
patienten-wohnberatung-bw@vdk.de
zur Patientenberatung des VdK Landesverbandes

Ab Oktober mehr Geld beim Zahnersatz

Zum 1. Oktober 2020 gibt es mehr Festzuschüsse für den Zahnersatz. Sie werden von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Die Regelversorgung ist die gesetzliche Standardtherapie bei Zahnersatz.
Bereits am 11. Mai 2019 trat das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft.

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Dieses soll unter anderem dazu beitragen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung zu verbessern. Eine Regelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes betrifft die Festzuschüsse für Zahnersatz, die nun um 10 Prozent erhöht wurden.
Regelmäßige jährliche zahnärztliche Untersuchungen tragen außerdem zu einer zusätzlichen Erhöhung des Festzuschusses bei: Bei einem über fünf oder gar zehn Jahre geführten Bonusheft klettert der Festzuschuss auf 70 oder sogar 75 Prozent.
Seit dem 1. Oktober können die Krankenkassen in Ausnahmefällen den Bonus auch dann gewähren, wenn die Kontrolluntersuchungen nicht lückenlos durchgeführt wurden. Hierfür müssen die Versicherten jedoch ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben. Weiterhin darf vor Beginn der Behandlung maximal ein Termin zur Zahnvorsorge (in den letzten zehn Jahren) versäumt worden sein.

Sozialverband VdK: "Hohe Eigenanteile in Pflege eindämmen!"
Sing bekräftigt Forderungen an Politik „Pflege macht arm!“,

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betont erneut der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Roland Sing. Sing bezieht sich auf die aktuelle Kritik des Verbands der Ersatzkassen (vdek).
Danach betragen die Eigenanteile, die Pflegebedürftige bei stationärer Unterbringung im Pflegeheim zu erbringen haben, in Baden-Württemberg rund 2350 Euro.
"Nicht selten 2600 Euro und mehr, je nach Einrichtung", ergänzt Sing. "Diese immensen und immer weiter steigenden Eigenanteile erhöhen das Armutsrisiko der betroffenen Menschen gewaltig."
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg hatte bereits im Februar 2019 eine landesweite Kampagne gestartet, um insbesondere die Landespolitik auf die rasant steigenden Pflegekosten aufmerksam zu machen.
Leidtragende der sich immer weiter öffnenden Schere seien insbesondere die rund 100 000 pflegebedürftigen Menschen im Lande, die auf stationäre Unterbringung im Pflegeheim angewiesen sind.
"Viele von ihnen müssen wegen ihrer ungedeckten Heimkosten Hilfe zur Pflege beantragen und im Alter den beschämenden Weg zum Sozialamt gehen", sagt Roland Sing.
Er erneuert die Forderung des VdK Baden-Württemberg, schnell zu handeln und ruft den Landesgesetzgeber, aber auch das Sozialministerium, eindringlich dazu auf, wieder zur Förderung der Investitionskosten zurückzukehren und die Betroffenen zu entlasten.
Es sei enttäuschend, wie wenig Beachtung dieses Thema in der Landespolitik finde. Bereits über 100 000 Menschen im Lande hätten, so Roland Sing, die VdK-Forderung mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Warnung von „Corona“-Enkeltrick

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Vom „Enkeltrick“, der kriminellen Betrugsmasche, die schon viele ältere Menschen geschädigt hat, gibt es eine neue Variante:
Betrüger nutzen die aktuelle Corona-Krise aus und versuchen als vermeintliche Angehörige alten Menschen viel Geld aus der Tasche zu ziehen, warnte kürzlich das Landeskriminalamt (LKA). Laut LKA würden sich Anrufer am Telefon als mit dem Coronavirus infizierte Verwandte ausgeben, die sofort Geld für angebliche Behandlungen bräuchten. Dann werde vorgeschlagen, dass ein „Freund“ das Geld oder auch Wertgegenstände abholen komme. Das LKA rät, niemals Fremden Eigentum auszuhändigen. Die Betroffenen sollten darauf bestehen, dass die Anrufer selbst ihren Namen sagen – anstatt sich dazu verleiten zu lassen, den Namen von Enkeln, Neffen oder Nichten zu erraten – nach der Methode „… rate mal, wer anruft?“. Hilfreich sei auch, nach Begebenheiten zu fragen, die nur echte Angehörige wissen können.
Zudem wird empfohlen, nie seine Verwandtschafts- und Vermögensverhältnisse preiszugeben. Und, sofern ein Betrug vermutet wird, sollten sich die Betroffenen unter 110 an die Polizei wenden. Des Weiteren warnt das LKA davor, auf Online-Plattformen, die vorgeben rare Schutzmasken oder Desinfektionsmittel zu vertreiben, Ware zu horrenden Preisen zu bestellen.
Oft werde selbst nach Erhalt des Geldes nicht geliefert.

Gesetzliche Unfallversicherung und Homeoffice
Um Corona-Infektionen einzudämmen, wird vermehrt im sogenannten Homeoffice gearbeitet.

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Auch dort kann ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wie kürzlich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gegenüber den Medien betonte.
Allerdings gebe es bei Unfällen im Homeoffice schwierigere Abgrenzungsfälle.
Maßgeblich für die Frage, ob der gesetzliche Versicherungsschutz greife oder nicht, sei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sprich das Homeoffice zuhause, sondern die Frage, ob die Tätigkeit im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.
So sei beispielsweise der Sturz über ein PC-Kabel versichert.
Dagegen werde der Gang zur Toilette oder in die Küche, während der Homeoffice-Pause, dem privaten Bereich zugeordnet.
Der Sozialverband VdK gewährt seinen Mitgliedern professionellen Sozialrechtsschutz – auch bei Streitfällen im Bereich Gesetzliche Unfallversicherung.

Zur Thematik „Arbeitsunfall“ gibt es zudem ein VdK-Webinar am 16. Juni 2020 (11 bis 12 Uhr), das VdK-Sozialrechtsreferent Ronny Hübsch abhält.
Interessierte können sich kostenlos unter
www.sbvdirekt.net/webinare
anmelden.

„Pflege darf nicht länger arm machen!“
Land soll zu Förderung der Investitionskosten zurückkehren.

Heim-Eigenanteile bei Pflegebedürftigen müssen begrenzt werden.

Der VdK Ortsverband Leutenbach unterstützt dies Aktion durch zahlreiche Unterschriften.
Pflegebedürftigkeit wird in Baden-Württemberg zunehmend zum Armutsrisiko. Denn wer pflegebedürftig ist und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Somit werden viele Heimbewohner in die Sozialhilfe gedrängt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!
„Pflege darf nicht länger arm machen!“, betonten der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, die Evangelische Heimstiftung (EHS) und der Paritätische Baden-Württemberg heute vor der Landespressekonferenz in Stuttgart. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion rufen sie die Bundes- und die Landespolitik zum schnellen Handeln auf. Angesichts von steigenden hohen Eigenanteilen von derzeit durchschnittlich über 2200 Euro seien immer mehr pflegebedürftige Menschen und insbesondere Heimbewohner von Armut bedroht.
„Dies ist eine beschämende Situation“, hoben der VdK-Landesverbandsvorsitzende Roland Sing, die Parität-Vorstandsvorsitzende Ursel Wolfgramm und der Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung und Sprecher der Initiative Pro-Pflegereform, Bernhard Schneider, hervor. Sie verwiesen auf die sich immer weiter öffnende Schere zwischen den Heimkosten einerseits und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) andererseits. Auch die dringend notwendigen Tarifsteigerungen, um Pflegeberufe attraktiver zu machen, verschärfen dieses Problem. Zudem seien die betroffenen Menschen durch ein geringeres Rentenniveau und häufig unstetere Erwerbsbiografien als früher, aber auch durch umfangreichere Zuzahlungen im Gesundheitswesen und weitere Faktoren stärker finanziell belastet als in der Vergangenheit.

(Auszug aus Beitrag vom Sozialverband Baden-Württemberg)
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Januar 2020
Änderungen zum Jahreswechsel im Sozialrecht

Zum Jahreswechsel 2020 treten einige wichtige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Von der Arbeitslosenversicherung bis zum Wohngeld: Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum Jahreswechsel von 2,5 auf 2,4 Prozent sinken. Ab 2023 soll dieser auf 2,6 Prozent angehoben werden.

Betriebsrenten

Bei einer Betriebsrente wird ab 2020 erst ab einer Höhe von 159,25 Euro der individuelle volle Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag fällig. Bisher musste auf die komplette Betriebsrente der Kassenbeitrag bezahlt werden, sobald diese über der Freigrenze gelegen hat.

Grundsicherung

Die Regelsätze für Menschen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege beziehen, steigen:
Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 432 statt 424 Euro, für Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben, 345 statt 339 Euro. Kleinkinder bis fünf Jahre erhalten 250 statt 245 Euro, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 308 statt 302 Euro, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 328 statt 322 Euro.

Pflege

Vorbehaltlich der Bundesratsentscheidung Ende November sollen mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro für den Unterhalt herangezogen werden, wenn Vater oder Mutter für die Pflegekosten nicht selbst aufkommen können und Hilfe zur Pflege beantragen müssen. Damit gelten hier dieselben Freigrenzen wie bei der Grundsicherung im Alter.

Sozialversicherungen

Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird angegeben, bis zu welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.
Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze für das Brutto-Jahreseinkommen ab 2020 bei 82 800 Euro (West) beziehungsweise 77 400 Euro (Ost). Bei Kranken- und Pflegeversicherung wurde die Grenze bei 56 250 Euro festgelegt.

Wohngeld

Den explodierenden Mieten wird mit einer Erhöhung des Wohngelds Rechnung getragen. Dieses steigt um etwa 30 Prozent. Künftig sollen die Wohngeldzuschüsse regelmäßig alle zwei Jahre angepasst werden. Die erste Ausnahme von dieser Regel erfolgt 2021. Dann soll das Wohngeld um weitere zehn Prozent steigen.

(Auszug aus Beitrag vom Sozialverband Baden-Württemberg)
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Dez. 2019
Ehrenamtstag am 5. Dezember: Der Sozialverband VdK sagt Danke!

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Über 9.000 Männer und Frauen engagieren sich allein in Baden-Württemberg für den Sozialverband VdK in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Es sind Menschen, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz unser gesellschaftliches Fundament bilden und so eine starke und solidarische Gemeinschaft schaffen.

Gelebtes Miteinander im Ehrenamt – das Markenzeichen des VdK
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. ist stolz auf seine vielen ehrenamtlich tätigen Mitglieder in all seinen Verbandsstufen. Durch sie wird unsere Überzeugung „Im Mittelpunkt der Mensch“ jeden Tag aufs Neue gelebt.

Durch ihren persönlichen Einsatz erfüllen sie den Sozialverband VdK mit Leben und geben unseren Mitgliedern das „gute Gefühl“, eine große VdK-Familie zu sein, in der man sich gegenseitig unterstützt, füreinander eintritt und deshalb geborgen fühlt.

Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg und als solches nicht mehr wegzudenken.

Zum landesweiten Ehrenamtstag am 5. Dezember möchten wir deshalb insbesondere allen ehrenamtlich engagierten Mitgliedern im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, aber auch allen anderen ehrenamtlich Tätigen in ganz Deutschland, für ihre Arbeit in ihren Vereinen und Verbänden:

„Danke“ sagen!

Ihr Roland Sing
Landesverbandsvorsitzender

Okt.2019
Soziales Entschädigungsrecht:
Endlich werden Opfer besser unterstützt
Der Sozialverband VdK begrüßt das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das das Soziale Entschädigungsrecht neu regelt. Künftig erhalten Opfer von Gewalttaten, Missbrauch oder Kriegshandlungen Kompensationen, die bisher geltenden Einzelgesetze zur Opferentschädigung werden im neuen Sozialgesetzbuch XIV gebündelt. Der Sozialverband VdK Deutschland vertritt die Interessen der Opfer und hat sich intensiv in der Gesetzgebung eingebracht.

Der mit zwei Millionen Mitgliedern größte Sozialverband in Deutschland lobt das Gesetz. „Sehr positiv finden wir, dass Opfer von Gewalt künftig höher entschädigt werden und auch mehr Hilfen zu einem Weg zurück ins Leben und zur Teilhabe bekommen werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts war längst überfällig, um Gewaltopfern schneller und unbürokratischer als bisher helfen zu können. Die Idee war auch, die Regeln zur Opferentschädigung an einer Stelle zu bündeln, sie übersichtlicher und insgesamt moderner zu machen. So wird künftig etwa auch psychische Gewalt als solche anerkannt, Opfer können entschädigt werden.

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Sept. 2019

VdK-Appell zum Klimagipfel
„Ältere müssen energetische Gebäudesanierungen finanzieren können!"

Kreditsperre für ältere Menschen aufheben
„Die Kreditsperre für Ältere muss endlich weg!“, betonte der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Roland Sing, anlässlich des bevorstehenden Klimagipfels des Bundeskabinetts.

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Roland Sing© Eibel / VdK

Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel gegen den zu hohen CO2-Ausstoß in Deutschland in Angriff nehme, ältere Menschen jedoch außen vor blieben. „Sie dürfen nicht Leidtragende des Klimaschutzes werden!“ Genau dies drohe ihnen jedoch, empörte sich Sing mit Blick auf Rechtslage und Praxis der Vergabe von Immobilienkrediten.
Der VdK-Landeschef monierte die nach wie vor bestehende Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie der Europäischen Union, wonach ein Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers zurückzuzahlen sei. Dies treffe insbesondere ältere Menschen hart. Denn sie könnten weder ihr selbstbewohntes Haus oder ihre Eigentumswohnung barrierefrei oder zumindest alten- oder auch pflegegerecht umgestalten, noch die jetzt geforderten energetischen Sanierungen, wie beispielsweise den Ersatz von alten Ölheizungen und alten Fenstern oder Wärmedämmung, vornehmen.
Auch die seitens der Politik angedachte steuerliche Geltendmachung solcher Sanierungen werde der Lebenswirklichkeit von Senioren nicht gerecht, stellte Roland Sing klar. „Von Steuererleichterungen für Klimasanierungen durch private Häuslebauer haben die Älteren rein gar nichts!“ Die Politik in Bund und Land rief der VdK-Landesvorsitzende dazu auf, beim Klimaschutz stets auch an die Rentnerinnen und Rentner und deren nicht so üppigen Renteneinkünfte zu denken. Schließlich seien 21 Millionen Rentner auch 21 Millionen Wähler, so Sing abschließend.

Rentenerhöhung zum 1. Juli:

Wann wird die Rente ausgezahlt?
Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten, und zwar um 3,18 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Doch wann ist die Rentenerhöhung eigentlich auf dem Konto?

Wann wird die Rentenanpassung erstmalig ausgezahlt?
Das Plus bei den Renten landet zu unterschiedlichen Zeiten auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner:

Wer seit April 2004 oder später die Rente erhält, der bekommt sie nachschüssig ausgezahlt. Das bedeutet, dass der angepasste Betrag Ende Juli auf dem Konto ist.

Wer vor April 2004 Rentner wurde, also bis März 2004, der erhält die Zahlung im Voraus - sie ist dann schon Ende Juni auf dem Konto.

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Juni 2019

VdK fordert gerechte Rente für alle Arbeitnehmer

Eine heute vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass Menschen, die besser verdienen, zunehmend länger leben - und dadurch überproportional mehr Rente beziehen. Wer wenig verdient, hat hingegen nicht nur ein größeres Risiko, im Alter in die Armut zu rutschen, sondern bezieht auch kürzer Rente. Der Untersuchung zufolge zeigt sich das Rentensystem gegenüber Arbeitnehmern mit höheren Lebenslohneinkommen großzügiger.

VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert dies wie folgt:

„Der VdK sieht sich durch die Studie in seinen Forderungen nach gerechten Renten für alle Arbeitnehmer bestätigt. Gerade der Altenpfleger, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten. Deshalb müssen das Rentenniveau dauerhaft bei 50 Prozent stabilisiert und geringe Renten aufgewertet werden. Das hat etwas mit Respekt vor der Lebensleistung der Menschen zu tun, die die wahren Leistungsträger unserer Gesellschaft sind. In diesem Zusammenhang erteilt der VdK einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters erneut eine klare Absage.

Außerdem brauchen wir eine verlässliche Absicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die ungerechten Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent müssen weg!

Niemand sucht es sich aus, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze arbeiten zu können. Wer seinen Beruf aufgeben muss, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht, dem darf nicht zusätzlich Armut drohen.“

„Guter Schlaf?!“ – Schwerpunkthema beim Kreisverband Stuttgart
Am 17. Mai wieder Gesundheitstag in Bad Cannstatt
Ab 13.30 Uhr Start der Ausstellung im Großen Kursaal

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Auch am 17. Mai 2019 erwartet Gastgeberin Carin E. Hinsinger wieder viele Besucher. Die Aufnahme zeigt die Landesfrauenvertreterin und Stuttgarter Kreisvorsitzende bei der Eröffnung der Traditionsveranstaltung in 2018. | © VdK© VdK

„Gesunder Schlaf ist die wichtigste Quelle für körperliche und seelische Erholung“, sagt Schlaf-Gesund-Coach Jutta Kübler. Die Referentin aus Haiterbach-Beihingen hält am Freitag, 17. Mai 2019, das Schwerpunktreferat des diesjährigen Kreisverbands-Gesundheitstags in Bad Cannstatt. Diese Traditionsveranstaltung des VdK Kreisverbands Stuttgart findet einmal mehr im Großen Kursaal statt. Beginn der begleitenden Ausstellung ist um 13.30 Uhr, der Start der Vorträge erfolgt um 14 Uhr. Neben Kübler wird Diplom-Sozialarbeiter, Sozial- und Familientherapeut Robert Schiek ein weiteres enorm wichtiges Thema ansprechen: In seinem Vortrag „Überfordert, erschöpft, ausgebrannt – Gedanken zum Burnout“ will der Referent aus Schorndorf der Frage nachgehen „Leben wir in einer guten Balance?“ Denn, Schiek ist überzeugt davon, dass die Seele den Wechsel von Anspannung und Entspannung, von Leisten und Lassen brauche. Und der Stuttgarter Sportwissenschaftler Markus Jedelhauser informiert über die Bedeutung der Bewegung für Körper und Seele. Da dürfen sich die Besucher wieder auf eine kleine Gymnastikeinheit im Saal freuen. Auch für ein kulturelles Begleitprogramm ist bestens gesorgt. Diesmal spielt die Musikkapelle „Pique 6". Die sechsköpfige Band in klassischer 40er-Jahre-Besetzung will eine bunte Mischung aus Dixie, Swing, Latin, Rock und Country, garniert mit viel Witz und Spaß, servieren. „Die Remstäler Musiker machen in jedem Fall mitreißende Musik und gute Laune“, betont Kreisvorsitzende Carin E. Hinsinger. Ebenso lädt ihr Kreisverband alle Besucher des Infonachmittags zu einer geselligen Kaffeepause ein.

Um 17.30 Uhr schließen diese Informationsstände im Foyer. Da endet die Veranstaltung, zu der weit über ein Hundert Besucher erwartet werden. Wie immer ist der Eintritt zur Kreisverbands-Gesundheitsveranstaltung frei. Ebenso wenig ist eine Anmeldung erforderlich. Der Große Kursaal Bad Cannstatt ist bequem per U-Bahn-Linie 2 (Haltestelle „Kursaal“) erreichbar. Zudem ist ein Parkhaus ist beim Kursaal vorhanden.

Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden!

Der Sozialverband Baden-Württemberg e.V. fordert: Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!

Plakat zur Aktion "Pflege macht arm"

Plakat zur Aktion "Pflege macht arm"© Sozialverband VdK Baden-Württemberg


Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit wird in Baden-Württemberg zunehmend zum Armutsrisiko. Denn wer pflegebedürftig ist und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Somit werden viele Heimbewohner in die Sozialhilfe gedrängt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!

Pflege darf nicht arm machen!
Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, deren Zielformulierung war, niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen. Aktuell wird dieses Ziel allerdings verfehlt!

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert das Land auf, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wieder zu übernehmen!

Historischer Rückblick
Seit 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung. Für deren Einführung hatte der Sozialverband VdK damals jahrelang gekämpft. Eine wichtige pflegepolitische Weichenstellung erfolgte zum 1. Januar 2017. Die Einstufung von Pflegebedürftigen wurde von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt. Damit sind Leistungsverbesserungen auch für dementiell Erkrankte in der Pflegeversicherung verbunden. Doch trotz dieser sozialpolitischen Maßnahme gibt es in der Pflege weiterhin wichtigen Handlungsbedarf. Denn Fakt ist: In vielen Fällen führt Pflegebedürftigkeit zu Armut, beziehungsweise sind Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen. So leiden immer mehr Heimbewohner unter den steigenden Kosten und der sich öffnenden Schere zwischen dem zu erbringenden Eigenanteil und den gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen für stationäre Pflege. In Zukunft wird sich dieses Problem weiter verschärfen, weil auch ein reduziertes Rentenniveau und Zuzahlungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung, dazu beitragen, dass viele Menschen nach ihrem Arbeitsleben ihren Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr werden tragen können.

Durch zu hohe Heimkosten werden schon heute jährlich viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland zum Sozialfall. Das darf nicht sein! Es ist entwürdigend, am Lebensabend, nach einem arbeitsreichen Leben, zum Sozialamt gehen zu müssen und zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt zu werden. Daher appelliert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg an die Politik und insbesondere an die Landesregierung: „Die Pflegeheimkosten müssen sinken! Und deshalb muss sich das Land Baden-Württemberg wieder für die Investitionskosten der Pflegeheime verantwortlich fühlen!“

Unterstützen Sie unsere Aktion mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie sich für eine gerechte und angemessene Pflegeversorgung im Alter ein.
Auch das Land ist verantwortlich
Nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten! Das ist der Ansatzpunkt unserer Kritik.

Unterstützen Sie diese wichtige Aktion unseres Landesverbands. Beteiligen Sie sich an der VdK-Pflegeaktion 2019! Zum vollständigen Artikel

Sozialrechtliche Änderungen ab Januar 2019

Seit 1. Januar 2019 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, für die sich der Sozialverband VdK seit Langem eingesetzt hat. So z. B. die Rückkehr zur Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sicherung des Rentenniveaus oder auch Verbesserungen bei Mütterrente und Erwerbsminderungsrente. Der VdK wird sich für weitere Verbesserungen für die Betroffenen einsetzen – beispielsweise die völlige Gleichstellung aller Mütter bei der Mütterrente oder auch die Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sowie die Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent. Detailinformationen zu den gesetzlichen Neuerungen finden Sie über nachfolgenden Link und auch im kostenlosen VdK-Videoportal unter www.vdktv.de .
Sozialrechtliche Änderungen ab Januar 2019

Januar 2019

VdK fordert Pflegepersonenzeit und Pflegepersonengeld

Der Sozialverband VdK hat ein Konzept gegen die hohe Belastung privat Pflegender vorgelegt. Die häusliche Betreuung von Angehörigen oder Freunden ist eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die gefördert werden muss. Die aktuellen Gesetze für Pflegende kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele als unzureichend. Das Konzept des VdK sieht vor, dass mehr Personen als bisher eine Auszeit für die Pflege nehmen können. Diese soll auch länger dauern können als bislang. In dieser Zeit erhalten Pflegende eine Lohnersatzleistung. Vorbilder des Konzepts sind die „Elternzeit“ und das „Elterngeld“ für Mütter und Väter.

„Viele privat Pflegende sind körperlich und psychisch stark belastet. Auch machen sie oft berufliche Abstriche und nehmen finanzielle Einbußen bei Einkommen und Renten in Kauf, um andere zu pflegen. An der schwierigen Situation Pflegender ändern die aktuell geltenden Gesetze kaum etwas“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Das Konzept des VdK orientiert sich an der „Elternzeit“ und am „Elterngeld“. Denn so wie Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder, leisten auch Menschen, die sich um Pflegebedürftige kümmern, eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit.

Mehr Zeit für Pflegende: Die Pflegepersonenzeit des Sozialverbands VdK
Analog der Elternzeit ist die Pflegepersonenzeit eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit, auf die Pflegende einen Rechtsanspruch haben. Man kann also, anders als bisher, unabhängig etwa von der Betriebsgröße eine Pflege-Auszeit nehmen. Damit erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten.

Pflegende dürfen sich pro Pflegebedürftigen, um den sie sich kümmern, drei Jahre und damit länger als bislang freistellen lassen. Man kann sich die Betreuung auch mit einer Person teilen, die Pflegepersonenzeit beträgt dann sechs Jahre pro Pflegebedürftigem insgesamt.

Um die Pflegepersonenzeit nutzen zu können, muss man nicht unbedingt Angehörige pflegen, es können auch Freunde oder Nachbarn sein. Dies entspricht heutigen gesellschaftlichen Strukturen.

Bedingungen für den Anspruch auf die Pflegepersonenzeit sind: Pflegende müssen sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, der einen Pflegegrad von mindestens 2 hat und zu Hause lebt. Zur Unterstützung darf man einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Pflegende müssen auch mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage, und sie dürfen maximal 30 Wochenstunden arbeiten.

Mehr Geld für Pflegende: Das Pflegepersonengeld des VdK
„Wer die Pflegepersonenzeit nutzt, soll Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, analog dem 'Elterngeld'“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Diese Leistung heißt in unserem Konzept 'Pflegepersonengeld‘. Das ist für Pflegende eine große finanzielle Hilfe, denn bisher können Pflegende Auszeiten für Pflege nur über zinslose Darlehen finanzieren.“

Das Pflegepersonengeld des VdK beträgt 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Man kann es maximal zwölf Monate beziehen. Betreuen zwei Pflegende einen Pflegebedürftigen, liegt die Bezugsdauer bei 14 Monaten insgesamt.

„Das Pflegepersonengeld soll nach unserem Konzept aus Steuermitteln finanziert werden“, sagt Verena Bentele. „Die Ausgaben dafür betragen nach Berechnungen des VdK pro Jahr 4,3 Milliarden Euro. Deutschland ist ein reiches Land und kann sich die Unterstützung Pflegender auch etwas kosten lassen.“

Lesen Sie mehr über die Konzepte zur Pflegepersonenzeit und zum Pflegepersonengeld in unseren FAQs zum Thema.

verantwortlich: Cornelia Jurrmann, VdK, Telefon: 030 / 92 10 580-401

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Rente: Alle sollen einzahlen

VdK-Präsidentin Bentele: „Rentenpaket der Bundesregierung geht nicht weit genug“
Ja, es gibt Fortschritte bei der Rente durch das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung. Doch es fehlt noch an entscheidenden Schritten, um das Rentensystem in Deutschland zukunftssicher und sozial gerecht zu machen.

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Verena Bentele VdK Präsidentin© VdK

Schon bei ihrem Amtsantritt im Mai 2018 hatte VdK-Präsidentin Verena Bentele eine ihrer wichtigsten rentenpolitischen Forderungen verkündet: den Umbau des Renten- und Pensionssystems in eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung, in die au

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