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Neues Pflegegesetz und Pflegereform
Neues Pflegegesetz und Pflegereform
Als Angehöriger von Pflegebedürftigen oder Demenzkranken beschäftigt man sich intensiv mit den gesetzlichen Möglichkeiten rund um die Pflege und liest immer wieder von neuen Pflegereformen und Pflegegesetzen. Manchmal ist es schwierig die neuen Gesetze zu verstehen und bei den Reformen durchzublicken.
Durch die zunehmende Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen in Deutschland hat der Gesetzgeber mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG) I und II wichtige Weichen gestellt und die soziale Pflegeversicherung modernisiert.
Bei dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG) stiegen 2015 z.B. die Leistungssätze der Pflegekassen für Demenzkranke und Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen "0",1, 2 und 3, um durchschnittlich 4 Prozent. Seitdem erhalten Sie auch einen auf bis zu 4000 Euro erhöhten Zuschuss für altersgerechten Wohnraumumbau (vormals in Höhe von 2557 Euro).
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG) aber hat eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung eingeleitet, die seit 2016 gilt und erst 2017 große Veränderungen bewirkt. Damit werden insbesondere demenzkranken Älteren, aber auch dauerhaft physisch kranke oder geistig behinderte Versicherte künftig die gleichen Leistungen wie körperlich Pflegebedürftige erhalten. So wird im Jahre 2017 die Selbstständigkeit der Versicherten in 5 Pflegegrade, statt wie zuvor in "0",1,2,3 Pflegestufen bewertet.