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VdK-Pressemitteilung 23.07.2014
VdK begrüßt Entscheidung des Bundessozialgerichts
23.07.2014
Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige haben Anspruch auf vollen Sozialhilfesatz. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist ein positives Signal für rund 40.000 Menschen in Deutschland, die eine Behinderung haben oder pflegebedürftig sind und nicht in einer Partnerschaft leben.