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Neue Beitragsstruktur ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 gilt folgende Beitragsstruktur beim VdK Baden-Württemberg:
Hauptmitglied (Regelbeitrag): Monatlich 6.- € = 72.- € jährlich
Ehegatte / Lebensgefährte / Kind (halber Regelbeitrag): Monatlich 3.- € = 36.- € jährlich
Weitere Kinder (viertel Regelbeitrag): Monatlich 1,50 € = 18.- € jährlich
Eine Familie zahlt demnach im Höchstfall (unabhängig von der Anzahl der Kinder, die Mitglied im VdK sind) monatlich 10,50 € = 126.- € jährlich.
Mitglieder (auch Einzelmitglieder) zahlen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres nur den halben Regelbeitrag (3.- € monatlich = 36.- € jährlich).
Beispiel: Der Familienbeitrag für eine Familie, in der der Ehemann und die Ehefrau / Lebensgefährtin unter 35 Jahre sind, berechnet sich wie folgt:
- Hauptmitglied (halber Regelbeitrag): 3.- € monatlich = 36.- € jährlich
- Ehegatte / LG (halber Regelbeitrag): 3.- € monatlich = 36.- € jährlich
- weitere Kinder (viertel Regelbeitrag): 1,50 € monatlich = 18.- € jährlich; insgesamt somit 90.- €
Bisher war nur noch die jährliche Beitragszahlung möglich. Künftig ist wieder eine vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung möglich. Mitglieder, die eine vierteljährliche oder halbjährliche Beitragszahlung wünschen müssen dies der Mitgliederverwaltung beim Landesverband in Stuttgart mitteilen.
Beim VdK Bayern wurde bereits zum 01.04.2013 der Monatsbeitrag von 5.- € auf 6.- € angehoben.