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1. Altersrente

  • Rentenantrag muss direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden

In der Sprechstunde kann höchstens beraten werden und der Versicherungsverlauf grob durchgeschaut werden, ob Lücken vorhanden sind.

Rente wird nicht von uns nachgerechnet. das kann z. B. durch einen Rentenberater erfolgen. (gebührenpflichtig, z. T. sehr hohe Gebühr)

2. Arbeitsrecht

  • z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung

3. Erbrecht

4. Erwerbsminderungsrente Erstantrag

  • muss bei der Rentenversicherung gestellt werden

5. Familienrecht

  • z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.

6. Grundsicherung (Antrag) / Sozialhilfe(Antrag) / ARGE (Erstantrag)

  • pers. Vorsprache beim Grundsicherungsamt / Sozialamt / ARGE o. Optionskommune notwendig

7. Jugendhilfeangelegenheiten

  • ist zwar Sozialrecht, wird trotzdem nicht von uns bearbeitet

8. Private Krankenkassen

9. Kur und Reha / Umschulung / Teilhabe am Arbeitsleben

  • Antrag (muss bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse gestellt werden)

10. Mietrecht

  • z. B. Betriebskostenabrechnung

11. Steuerrecht

  • auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften

12. Private Unfallversicherungen

13. Wohngeld

14. Zusatzrenten / Betriebsrenten

15. ärztliche Kunstfehler

16. Klagen gegen Gutachter

17. Blindengeld

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