Sozialverband VdK - Ortsverband Kuppingen-Oberjesingen
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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden
Aus der Entwicklung des Verbandes ergibt sich, dass Mitglied im Verband nicht nur die Kriegsopfer und deren Hinterbliebene werden können, sondern alle Personen mit und ohne Behinderungen, also auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unfallverletzte, Opfer von Gewalt, chronisch Kranke, Sozialversicherte, Versorgungsberechtigte und ältere Menschen.
Andere Personen werden als fördernde Mitglieder jederzeit gern aufgenommen, wenn Sie die Ziele und Bestrebungen des Verbandes fördern und unterstützen wollen. Kurz gesagt:

Der VdK ist für alle da !
Ab dem 1. Januar 2014 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 6.00 €. Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen die Hälfte des Regelbeitrages, also 3,00 € pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Landesverband per Lastschriftverfahren am anfang des Jahres abgebucht.

Beitraguebersicht-1.pdf (10.3 KB, PDF-Datei)
http://www.vdk.de/kv-boeblingen/downloadmime/87988/

Darüber hinaus können auch Organisationen und Vereine unter bestimmten Voraussetzungen dem Verband beitreten.

Satzungen der einzelnen Verbandsstufen
Satzung der Verbandsstufen

Beitrittserklärung
Beitrittserklärung

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