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Mitglied werden
Der Sozialverband VdK hat mehr als 2 Millionen Mitglieder, Tendenz steigend.
Sie möchten beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg Mitglied werden https://www.vdk.de/permalink/64575 Fragen und Antworten rund um die VdK-Mitgliedschaft https://youtu.be/xJsYjQbNgaQ
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig. Wir stellen Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung für Ihre Steuererklärung aus.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64027/fragen_und_antworten_zur_mitgliedschaft
Der VdK-Bundesverband wurde 1950 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. An der Spitze des Verbandes steht eine Präsidentin/ein Präsident. Seit dem 16. Mai 2018 ist dies VdK-Präsidentin Verena Bentele
Durch kompetente Sozialrechtsberatung verhelfen wir unseren Mitgliedern ohne Wartefrist zu ihrem Recht. Unsere Sozialrechtsexperten erstreiten jährlich in mehreren tausend Verfahren Millionenbeträge an Nachzahlungen und Ansprüche für die VdK-Mitglieder.
Wir sind parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig und vertreten die sozialpolitischen Interessen unserer Mitglieder gegenüber der Politik. Dabei setzen wir uns für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung ein.
Mitgliedsbeiträge :
Hauptmitglied: 72,00 € pro Jahr
Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder*: 36,00 € pro Jahr
Jungmitglieder (bis 35 Jahre): 36,00 € pro Jahr
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII: 36,00 € pro Jahr, Nachweis erforderlich.
weitere Kinder*: 18,00 € pro Jahr- für Kinder über 18 Jahren genügt die Kopie der Kindergeldzahlung.
Familie** (Ehepartner und Kind(er)):
126,00 € pro Jahr