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Infos zum VdK

Imagefilm Sozialverband VdK NRW (ohne Untertitel)

© Sozialverband VdK NRW e. V.

Infos zum VdK, im Rhein-Kreis Neuss und Korschenbroich

Der Sozialverband VdK ist mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten gegenüber der Politik und an den Sozialgerichten.

Ob Gesundheits-, Rente- und Pflegereform, Behinderten- oder Arbeitsmarktpolitik - der Sozialverband VdK bringt seine Erfahrung in die Gremien der Bundes- und Landesparlamente ein, damit sozial Schwache zu ihrem Recht kommen.

Der Sozialverband VdK vertritt die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat und der Regierung. Er gliedert sich in: Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände und Ortsverbände.

Der Sozialverband VdK ist politisch und konfessionell unabhängig und finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder.

Der Bundesverband nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle Entwicklungen in der Renten-, Gesundheits-, und Sozialpolitik. Dabei vertritt er konsequent die Interessen der mehr als zwei Millionen Mitglieder in Deutschland.

Die Landesverbände machen sich stark für ihre Mitglieder gegenüber den Landesparlamenten und pflegen enge Kontakte zu anderen Organisationen.

Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zum Renten- und Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur Pflegeversicherung oder zum Patientenschutz. Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen für sie den Schriftwechsel mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigten vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Die Ortsverbände halten ihre Mitglieder mit Informationsveranstaltungen zur Sozialpolitik oder zu Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. Außerdem lassen sie sich abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie Tagesausflüge, Reisen oder Seniorennachmittage.

Der Kreisverband Neuss feierte im Oktober 2007 sein 60jähriges Jubiläum mit einer Festveranstaltung im Forum der Sparkasse Neuss. Mit zwei Geschäftsstellen in Neuss und in Grevenbroich betreut der Kreisverband in 23 Ortsverbänden 4.100 Mitglieder. Neben 4 hauptamtlichen Kräften erfolgt die Betreuung der Mitglieder mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern, ohne die die Arbeit des Kreisverbandes nicht möglich wäre.

Der Kreisverband Neuss wird von seinem ersten Vorsitzenden Dr. Josef Merten geleitet, ihm zur Seite steht der Kreisvorstand.

Der Ortsverband Korschenbroich, gegründet 1946, hatte im Jahr 2011 Anfang Mai 325 Mitglieder. Im April 2011 fusionierten die Ortsverbände Korschenbroich und Kleinenbroich. Im Juli 2016 gab es auch dadurch schon 495 Mitglieder. Die Mitglieder werden jetzt von neun Betreuerinnen/Betreuer betreut. Vorsitzender des Ortsverbandes ist Dr. Josef Merten und Bernd Ketteler sein Stellvertreter. Kassiererin ist Beatrix Zester.

Der Ortsverband veranstaltet im April eines jeden Jahres in dem Restaurant Syrtaki im Haus Schellen seine Jahreshauptversammlung. Daran schließen sich Kaffeetafel, Eiertipp und große Verlosung an. Im Oktober folgt der sog. "Runde Geburtstag" für alle "Geburtstagskinder", die einen runden Geburtstag feiern konnten sowie für alle Ehejubilare. Am zweiten Adventssonntag treffen wir uns zu einer Weihnachts- und Jahresabschlussfeier.

Der Ortsverband Korschenbroich/Kleinenbroich ist in der glücklichen Lage, vor Ort qualifizierte Beratung in sozialrechtlichen Fragen anbieten zu können. Den Kameraden Reinhold Kurze und Stefan Weber, Beisitzer des Ortsverbandes, wurde die Erlaubnis hierzu vom Landesverband in Düsseldorf erteilt. Deshalb kann der Ortsverband sechs Beratungstermine im Jahr anbieten. Reinhold Kurze ist außerdem Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht in Düsseldorf.

Was bedeutet die Abkürzung "VdK"?

Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.".

Aus den Ursprüngen des Sozialverbands VdK nach dem Zweiten Weltkrieg war das Leitbild des Verbands zu Recht geprägt aus der Situation der Kriegsopfer. Bedingt durch die sich wandelnden Bedürfnisse erstrecken sich die Handlungsfelder des Verbands auf immer mehr Bereiche der sozialen Sicherung. Der Sozialverband VdK steht allen Menschen offen.

Heute versteht sich der Verband in der Öffentlichkeit als großer Sozialverband mit Aufgaben und Zielen im gesamten sozialen Bereich und auf gesellschaftlichem Gebiet sowie in Folge der heutigen und künftigen Anforderungen auch als Dienstleistungsunternehmen für seine Mitglieder.

Offiziell heißt der Verband deshalb heute Sozialverband VdK Deutschland e. V.. Dies ist auch in Paragraph 1, Ziffer 1 der Satzung festgelegt.

Die Entwicklung des Verbandsnamens von 1950 bis heute

Januar 1950 - November 1970: Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V. (V.d.K.)

Dezember 1970 - April 1994: Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands e.V. (VdK)

Mai 1994 - April 1998: Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V.

Mai 1998 - April 2002: Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. (Sozialverband VdK Deutschland)

Seit Mai 2002: Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Grundverständnis des Sozialverbands VdK

1. Präambel Der Sozialverband VdK versteht sich mit mehr als 2,1 Millionen Mitgliedern als der Interessenverband der behinderten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen, Patienten, Kriegs- und Wehrdienstopfer, Rentner und älteren Menschen und wendet sich - eingebunden in internationale sozial- und gesellschaftspolitische Organisationen - an staatliche und nichtstaatliche Institutionen.

Der Sozialverband VdK appelliert an Staatengemeinschaften, Staaten, Regierungen und Völker in aller Welt, die nachstehenden Grundsätze und Anliegen zu verwirklichen. Er wird sich auch in Zukunft mit seiner ganzen Kraft für deren Umsetzung in reale Politik einsetzen.

2. Frieden Der Frieden ist eines der höchsten Güter der Menschheit. Nur im Frieden ist ein menschenwürdiges Leben möglich. Krieg und Gewalt aber zerstören alles.

Staatengemeinschaften, Staaten und jeder Einzelne müssen dafür eintreten, Frieden in der Welt zu schaffen und zu sichern.

Wo Kriege stattfinden oder zu beginnen drohen, muss mit weitaus größerer Entschiedenheit als bisher zu ihrer Beendigung beziehungsweise zu ihrer Verhinderung beigetragen werden. Dazu gehören auch mittel- und längerfristige Konzepte der Vereinten Nationen, der NATO und der Europäischen Union für friedenserhaltende Maßnahmen und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

3. Völkerverständigung Die Verständigung unter den Völkern und Nationen ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Intoleranz, Hass und Feindschaft sowie Diskriminierung von Minderheiten verhindern ein vertrauensvolles Miteinander - die Grundlage des Wohlergehens der Völker. Deshalb muss jedes Volk lernen, andere Völker zu verstehen und zu achten.

4. Freiheit Freiheit ist Bestandteil der Menschenrechte. Staat und Gesellschaft sind verpflichtet, die Voraussetzungen für die freiheitliche Entfaltung des Einzelnen zu schaffen.

5. Menschenrechte Die Beachtung der Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben.

Alle Staaten und nichtstaatlichen Gruppen und Organisationen haben die Pflicht, die Menschenrechte einzuhalten und ihre Verwirklichung zu gewährleisten.

6. Gewalt und Terror Gewalt und Terror lösen keine Konflikte, sondern führen zu Gegengewalt und Gegenterror und zerstören Recht und Ordnung.

Der Staat und die Staatengemeinschaft muss Gewalt und Terror mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen.

7. Verantwortung für unsere Welt Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Hunger und Armut sind unmenschlich und für viele Völker eine Existenzfrage. Sie führen ständig zu Konflikten und bedrohen den Weltfrieden.

Die armen Länder müssen in die Lage versetzt werden, die Armut in ihrem Land abzubauen.

8. Europäische Union Nur ein vereintes Europa sichert in Zukunft die Existenz seiner Völker in Frieden und Freiheit. Eigennütziger Nationalismus bedeutet Zersplitterung der Kräfte und Rückschritt auf allen Gebieten.

Der europäische Binnenmarkt muss neben den wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten gleichrangig die sozialen Aspekte der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Hierfür müssen Mindestbedingungen geschaffen werden. Aus der Wirtschaftsgemeinschaft muss eine Wirtschafts- und Sozialunion werden.

9. Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Er hat die Pflicht, die Würde des Menschen zu wahren, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und zu bewahren und für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sorgen.

In der Bundesrepublik wurde ein leistungsstarkes soziales Sicherungssystem geschaffen. Dieses hat sich auch in schwierigen Zeiten grundsätzlich bewährt.

Die Friedenssicherung, der harte Verteilungskampf um finanzielle Ressourcen, die Entwicklung mit der künftigen Verschiebung des Generationengefüges, die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit, die weitere Technisierung sowie die Globalisierung der Märkte, die strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen dürfen nicht zum Anlass genommen werden, notwendige soziale Leistungen einzuschränken oder abzubauen.

Das Sozialstaatsprinzip und die soziale Marktwirtschaft stehen in der Bewährung. Mit der Agenda 2010 wurde in allen Bereichen der sozialen Sicherung ein beispielloser Sozialabbau realisiert, der in der Bevölkerung - wie insbesondere den betroffenen, chronisch kranken und behinderten, älteren und arbeitslosen Menschen - keinerlei Akzeptanz mehr findet. Diese Politik darf nicht fortgesetzt werden. Die entstandenen Sicherungslücken müssen überprüft und zumindest abgemildert werden.

Ziel muss es sein,

  • Lasten gerecht zu verteilen,
  • vorhandene Lücken in der sozialen Sicherung zu schließen und Härten abzubauen,
  • die Finanzierbarkeit des Sozialleistungssystems dauerhaft zu sichern,
  • die Arbeits- und Lebensverhältnisse in den Bundesländern anzugleichen sowie
  • ausreichende soziale Dienste zu schaffen oder deren Bildung anzuregen.

Die Verwirklichung dieser Ziele erfordert strukturelle, sozial gerechte und ordnungspolitisch richtige Reformen.

Der Staat muss seiner besonderen Verantwortung für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme durch verstärkte steuerliche Zuschüsse Rechnung tragen.

10. Dienst für die Allgemeinheit Junge Bürgerinnen und Bürger sollen für bestimmte Zeit einen Dienst für die Gemeinschaft leisten. Dadurch kann das Gemeinschaftsgefühl wieder verstärkt werden.

Vaterland darf auch heute kein leerer Begriff sein. Der Dienst der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr ist ein Einsatz für Frieden, Freiheit und Demokratie.

Unentbehrlich sind auch diejenigen, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen. Mit dem Zivildienst leisten sie vor allem in sozialen Bereichen einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft.

Die freiwilligen sozialen Dienste sind auszubauen und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitzustellen.

Opfer an Leben und Gesundheit, die im Dienst oder im Interesse für die Allgemeinheit erbracht wurden, müssen von Staat und Gesellschaft anerkannt und angemessen entschädigt werden. Dabei darf es keine unterschiedlich hohen Leistungen, abhängig vom Wohnort in den alten oder neuen Bundesländern, geben.

11. Die Generationen Das Verständnis der Generationen untereinander ist eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Bei veränderten Verhältnissen in der Gesellschaft besteht die Gefahr eines Auseinanderlebens und einer Entfremdung. Ein besonderes Problem ist die zunehmende Isolation allein lebender, vor allem alter und behinderter Menschen.

Die demographische Entwicklung mit der zunehmenden Verschiebung des Generationengefüges bedarf größerer Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme. Bestrebungen, den Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zu diskreditieren, muss entgegengetreten werden. Hierzu gibt es keine geeignete Alternative. Familienpolitische Leistungen sind durch eine Familienausgleichskasse zu finanzieren, deren Leistungen alle Sozialversicherungssysteme umfassen und abdecken und die aus Steuermitteln zu finanzieren sind.

12. Ehrenamtliche Dienste Das Ehrenamt im sozialen Bereich ist unverzichtbar für das Funktionieren unseres Sozialwesens. Wegen der demographischen Entwicklung wird der Bedarf an sozialen Diensten noch weiter steigen. Die Bereitschaft der Menschen, etwas für andere zu tun, ist durch nichts zu ersetzen, sie ist Ausdruck gelebter Solidarität. Deshalb müssen größere Anstrengungen darauf verwendet werden, das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

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