Sozialverband VdK - Ortsverband Korntal-Münchingen
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2010-09-16 Hartz IV JobCenter müssen höhere Miete zahlen

Hartz IV: Jobcenter muss höhere Miete zahlen
Wenn ein bisheriger Bezieher von Hartz IV einer befristeten Beschäftigung nachgeht und in dieser Zeit eine neue und teurere Wohnung mietet, so muss das Jobcenter ihm später – bei erneutem Hartz-IV-Bezug – die höheren Unterkunftskosten erstatten. Dies entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung AZ: B 4 AS 10/10 R.

Entscheidend sei, so die höchsten deutschen Sozialrichter, dass der Betroffene wegen seiner befristeten Beschäftigung mindestens für einen Monat aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug ausgeschieden sei.

Bei ablehnenden Hartz-IV-Bescheiden können sich VdK-Mitglieder an den Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-9597595 wenden, oder an die hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten (Geschäftsstellenadressen unter www.vdk-bawue.de oder Telefon (0711)6 19 56 – 0) wenden.

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