Sozialverband VdK - Ortsverband Korntal-Münchingen
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2010-08-26 "P-Konto" schützt Existenzminimum


"P-Konto" schützt Existenzminimum
Bei Überschuldung droht schnell die Kontopfändung. Plötzlich kann man seinen
finanziellen Grundverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Um dies zu verhindern,
können Schuldner seit Juli 2010 ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") führen lassen.
Bis zu einem Betrag von 985,15 Euro ist das Guthaben vor Pfändung
geschützt.

Damit soll gewährleistet sein, dass die wichtigsten laufenden Kosten, wie zum Beispiel die Miete, abgedeckt sind. Bislang war es so, dass ein Konto nach einer Kontopfändung automatisch gesperrt war und der Kunde die Freigabe einzelner Gutschriften beantragen musste.

Oft kündigte dann jedoch die Bank das Girokonto, so dass der Betroffene auf teure Barüberweisungen angewiesen war. Auch um dies zu vermeiden, besteht seit dem 1. Juli das Recht auf die Umwidmung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

Der Sozialverband VdK hilft bei Fragen zum Sozialrecht, zu welchem auch die
Leistungen der Krankenkassen zählen. Wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden
Dr. Otto Koblinger, 07150-9597595.

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