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Abwrackprämie bei Hartz-IV als Einkommen
Abwrackprämie: Anrechnung auf Hartz IV
Die Abwrackprämie für Altautos mindert nach einem Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen die Höhe des Arbeitslosengelds II.
Bei Hartz-IV-Bezug sei die staatliche Abwrackprämie als Einkommen anzurechnen, denn sie verschaffe dem langzeitarbeitslosen Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für ein Verbrauchsgut und damit für den privaten Konsum. Diesem Zweck, so die LSG-Richter, diene aber auch die Grundsicherung nach Hartz IV. In ihrem Beschluss befanden die Sozialrichter, dass auch ein Hartz-IV-Empfänger ein angemessenes Auto haben dürfe.
Allerdings seien nicht alle Geldmittel, die der Anschaffung eines neuen Autos dienten, vor der Anrechnung als Einkommen geschützt. Ebenso wenig dürfe man die Abwrackprämie mit der Eigenheimzulage vergleichen, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde.
Über Hartz-IV- und andere gesetzliche Sozialleistungen (Renten, Krankenkassen, Erwerbsminderung, Behinderung, Gleichstellung etc) informiert der Sozialverband VdK. Mitglieder können Sozialrechtsschutz durch hauptamtliche VdK-Sozialrechtsreferenten erhalten. Informationen zu den Leistungen und Zielen des VdK erhalten Sie vom Vorsitzenden, Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.
Gartenschau Rechberghausen- VdK-Aktionstag
Unter dem Motto "Füreinander – miteinander" veranstaltet der VdK-Kreisverband Göppingen am 29. August 2009, ab 11 Uhr, einen Aktionstag für Menschen mit und ohne Behinderung auf der Gartenschau Rechberghausen.
Dort präsentieren sich der Sozialverband VdK, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen im Rahmen einer Ausstellung mit einem abwechslungsreiches Bühnenprogramm, Wettbewerben und Mit-Mach-Aktionen (Wohnen im Alter, Tai Chi, Rollstuhltanz, Zaubershow, Alphornbläser, Band 'Staubstumm', Mandolinengruppe, Mundmalen, Bogenschießen). Programm unter http://www.vdk.de/bw21475
Termine: Mittwoch 19. August ab 17:00 Uhr Stammtisch im Bürgertreff Korntal (im 1. OG)