Sozialverband VdK - Ortsverband Korntal-Münchingen
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Patientenverfügung nun verbindlich

Patientenverfügungen weitgehend verbindlich Der Bundestag hat nach jahrelangem Streit Patientenverfügungen überraschend für weitgehend verbindlich erklärt. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann.

Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist. Die schon existierenden neun Millionen Patientenverfügungen müssen nicht neu formuliert werden.

Robert Zollitsch (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz) meinte in seinen "berechtigten Anfragen", dass die Basis dieser Willensäußerung eine theoretische Vorwegnahme des Geschehens sei. Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz befänden sich nicht in der Sterbephase.

Nach dem Gesetzesbeschluss (Antrag Stünker, SPD), welchem 317 von 555 Abgeordnete quer durch alle Parteien zustimmten, hat der Patientenwillen Vorrang.

Volljährige können in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie am Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Bevollmächtigte müssen gegenüber den Ärzten dafür sorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst. Dazu müssen die Patientenverfügungen möglichst konkret gefasst sein.
Sind sich Arzt und Betreuer ( Bevollmächtigte) über den Patientenwillen nicht einig, bedarf es einer Anrufung des Vormundschaftsgerichts.

Anders als von Bosbach vorgesehen, muss ein Wille zum Behandlungsabbruch auch dann durchgesetzt werden, wenn die Erkrankung noch keinen tödlich irreversiblen Verlauf genommen hat und sich der Patient vor Abfassung der Verfügung nicht ärztlich beraten ließ.

Die Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich enttäuscht. Das Gesetz sei zwar besser als keines. "Als Schulnote würde man aber nur ein 'gerade versetzt' vergeben", sagte Vorstand Eugen Brysch. Er kritisierte, dass ärztliche Beratung nicht vorgeschrieben werde.

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