Sozialverband VdK - Ortsverband Korntal-Münchingen
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2009-01-15 Sie wollen meinen Behindertenparkplatz ?


Behindertenparkplätze
Behindertenparkplätze sind kein Privileg, sondern eine Hilfe im Alltag für körperbehinderte Menschen. Daher müssen Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist. Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine saftige Geldbuße wird fällig.

Es reicht nicht aus, einfach den Schwerbehindertenausweis ins Auto zu legen, sondern es muss der amtliche blaue Sonderparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Ein Aufkleber mit einem Rollstuhlsymbol reicht ebenfalls nicht aus.

Keinesfalls darf der Parkausweis von nichtbehinderten Verwandten oder Bekannten benutzt werden, außer wenn die behinderte Person (Parkausweis-Inhaber) als Beifahrer dabei ist. Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht bei falscher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Klage wegen Missbrauch von Ausweispapieren.

Beim Parken nicht den Behinderten mimen !

Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte eine Falschparkerin, welche den Parkausweis ihrer gehbehinderten Mutter verwendete, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätze zu je 50 Euro (1500 Euro). Das Gerichte werteten den Parkausweis für Behinderte als Urkunde, der von einem Unberechtigten "zur Täuschung im Rechtsverkehr" gebraucht wurde (Missbrauch von Ausweispapieren ).

Ohne Parkausweis: Abschleppkosten zahlen !

Schwerbehinderte müssen ihren Parkausweis im Auto gut sichtbar auslegen. Ansonsten kann das Auto recht einfach kostenpflichtig abgeschleppt werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Behinderten gegen die Abschleppgebühr ab und ließ auch keine Revision zu. Nach Ansicht der Richter bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, die Behinderten-Parkflächen freizuhalten.

Informationen zu den Zielen und Leistungen des Sozialverbands VdK erhalten Sie vom Vorstand, Dr. Otto Koblinger, Tel.: 07150-959795 und von allen Vorstandsmitgliedern.

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