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2022-02-10 MGV verschoben und e-HandBike erstritten
Mitgliederversammlung am 5. März 2022 verschoben
Liebe Mitglieder,
wir haben im Vorstand beschlossen, dass wir die für Samstag 5. März 2022 geplante Mitgliederversammlung verschieben. Ob auf Mitte Mai (14.5.) oder auf Ende Juni (25.6.) müssen wir noch abwarten. Doch weil die Inzidenzwerte täglich so stark ansteigen, ist eine Verschiebung zum Schutz unserer Mitglieder absolut notwendig. Wir halten Sie auf dem Laufenden und bitten um Verständnis.
e-HandBike für Querschnittgelähmte
Wir haben im Ortsverband querschnittsgelähmte Mitglieder, welche zu Stärkung ihrer Rückenmuskulatur Handbikes fahren, um Kraft für den Rollstuhl aufzubauen.
Trotzdem weigern sich Krankenkassen immer wieder, Betroffenen ein „e-HandBike“ für ca. 8.500 Euro zu bezahlen, und bieten stattdessen einen einfachen Elektrorollstuhl an.
Das Landessozialgericht Hessen (Az. L 1 KR 65/20) betonte das Recht eines durch Unfall querschnittsgelähmten Bankers, diese Einschränkungen technisch auszugleichen, damit er Bordsteinkanten überwinden und Gefällstrecken befahren kann.
Das Grundbedürfnis nach Mobilität sei durch Erschließung des Nahbereichs zu ermöglichen. Dies diene dem Teilhabeziel, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen. Zumal der Kläger dieses – anders als den angebotenen E-Rollstuhl - ohne zusätzliche Hilfe montieren und vollumfänglich nutzen könne. Daher würde das e-Handbike die notwendige Versorgung nicht überschreiten.
Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2,1 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. Er berät und vertritt Behinderte, Rentner, ALG 2, Kranke und Pflegebedürftige im Sozialrecht. Mehr Infos beim Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.