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2020-07-16 Merkzeichen ''Blind' in Versorgungsmedizin
Das Merkzeichen „Blind“ in der Versorgungsmedizin
Eigentlich dachte ich früher bei „Blind“, dass es wohl an den Augen liegt. Es gibt aber auch verschiedene Hirnschädigungen, mit denen man nichts Sinnvolles oder gar nichts sehen kann. Das kommt u.a. auch bei mehrfach geschädigten Kindern vor, die Mitglieder in unseren Ortsverbänden sind.
Für die Erteilung des Merkzeichens „Blind“ im Schwerbehindertenausweis ist nach dem jüngsten Urteil des BSG (Bundessozialgericht) jedoch die bundesweit geltende Versorgungsmedizin-Verordnung zugrunde zu legen und nicht etwaige abweichende Landesvorschriften zum Landesblindengeld. Das Hirngeschädigte aber Anspruch auf Blindengeld haben, das hat das BSG schon 2015 eindeutig festgestellt.
In seiner jetzigen Entscheidung zum Merkzeichen "Blind" hob das BSG nun hervor, dass schwerbehinderte Menschen, die allein wegen einer allgemeinen Hirnschädigung nicht richtig sehen können, deshalb nicht automatisch als „blind“ gelten. Vielmehr müsse eine Störung des Sehapparats vorliegen, so wie es die Versorgungsmedizin-Verordnung vorschreibe. Dies gilt u.a. auch bei verschiedenen Hirnerkrankungen wie der nichtketotischen Hyperglycinämie, die mit Bewusstseinsminderung, Muskelschlaffheit, Krämpfen sowie Störungen der Augenbewegungen mit und ohne Blindheit einhergeht. Das ist sehr schade für die betroffenen Menschen, weil mit diesem Merkzeichen doch einige wichtige Hilfen verbunden sind.
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