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2020-07-09 Medizinische Fußpflege als Kassenleistung
Kein VdK-Cafe-Türmle am Mi. 15. Juli 2020
Medizinische Fußpflege als Kassenleistung
Verehrte Mitglieder,
aktuell tut sich viel bei der Verbesserung von Präventionsangeboten, im Besonderen auch für Diabetiker. Gerade als Diabetiker kenne ich die Fallen einer schleichenden gesundheitlichen Verschlechterung, aus welcher dann plötzlich ein unumkehrbares gesundheitliches Ereignis wird. Neuropathien, also massive nervliche Empfindungsstörungen der Füße sind ein besonderes Dauerthema. Zum 1. Juli gibt es hier eine Änderung, auf welche ich Sie hiermit aufmerksam machen will, weil viele von Ihnen damit Probleme haben.
Die podologische Therapie, allgemein als medizinische Fußpflege bezeichnet, konnte bisher ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom auf Rezept verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Frühjahr 2020 beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die podologische Therapie bei weiteren Krankheitsbildern übernehmen müssen. Mit der Therapie sollen unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße verhindert werden, wie sie durch Entzündungen und Wundheilungsstörungen entstehen können. Die Verordnung der podologischen Therapie ist zukünftig auch bei bestimmten Neuropathien sowie beim Querschnittsyndrom möglich. Diese Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an den Füßen hervorrufen, die vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom sind. Die entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie trat zum 1. Juli 2020 in Kraft.
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