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2020-06-18 Corona: Kurzarbeit-Wohngeld und Lohnersatz Kinderbetreuung
Mittwoch 17.6.2020. KEIN VdK-Cafe Türmle in Korntal
Corona: Wohngeld bei Kurzarbeit und Lohnersatz auch für behinderte Kinder über 18 Jahre
Wichtiger Hinweis für unsere Mitglieder und Freunde in Korntal-Münchingen bei Einkommens-Wegfall durch Kurzarbeit oder bei Selbstständigen sowie Lohnersatz auch bei behinderten Kindern.
Bei Kurzarbeitergeld auch Wohngeld?
Wegen Kurzarbeit sowie bei Selbstständigen brechen die Einkünfte weg. Betroffene sollten prüfen, ob sie deshalb Wohngeld bekommen. Besonders Menschen mit niedrigen Einkommen liegen dadurch unter der Freigrenze. Berücksichtigt werden die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der zuschussfähigen Miete. Geregelt ist dies im Wohngeldgesetz (WoGG). Zum Januar 2020 wurde das Wohngeld sowie der Freibetrag für Menschen mit Behinderung erhöht. Auch für Haus-und Wohnungseigentümer gibt es Wohngeld; den Lastenzuschuss. Anträge sind bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung zu stellen. KEIIN Anspruch besteht bei erheblichem Vermögen und bei Beziehern von Transferleistungen (Sozialgeld, Grundsicherung (bei Alter, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit), weil hier die Kosten der Unterkunft bereits in den Grundsicherungsleistungen enthalten sind.
Lohnersatz für Eltern
Der Anspruch auf Lohnersatz für Eltern, die wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können, wurde auf insg. 20 Wochen verlängert. Ein Erfolg des VdK ist, dass auch Angehörige von Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Verdienstausfall haben. Bisher bekamen Eltern nur für behinderte Kinder bis 18 Jahre, deren Schule oder Kindertagesstätte geschlossen hat, einen Lohnersatz.
Der Sozialverband VdK vertritt die Interessen von Behinderten, Rentnern, Pflegebedürftigen. Unterstützen Sie die Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es beim Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.