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2019-07-11-SRG-Erfolg in Ko-Mü Teil 2
Termin: VdK-Cafe Türmle in Korntal am Mittwoch 17. Juli 2019 um 15 Uhr Saalplatz
Großer SRG-Erfolg für Mitglied aus Ko-Mü
Die Klage von Frau Marvaki-Wolski vor dem Sozialgericht Heilbronn - Teil 2.
Die Rentenkasse weigerte sich weiterhin mangels positiver Erwerbsprognose, und überwies monatlich eine Erwerbsminderungsrente. Tatsächlich hätte sie aber den Reha-Antrag an die Krankenversicherung weiterleiten müssen, weil die Ärzte 2014 von einer raschen Wiedereingliederung ausgingen.
2016 verstarb Herr Wolski unvermittelt, aber seine Frau gab nicht auf und beauftragte unsere Juristin Petra Raithelhuber damit, die Klage weiterzuführen.
Vor einigen Wochen entschied das Sozialgericht HN, dass die Rentenversicherung die gesamten Reha-Kosten erstatten muss, weil sie den Rechtsgrundsatz der Weiterleitung absichtlich missachtet hat. Es geschieht wohl sehr häufig, dass die Leistungsträger absichtlich Anträge untereinander nicht weiterleiten und den Antragsteller somit „im Regen stehen lassen“, so die Aussage unserer Juristin.
Schön, dass Frau Marvaki-Wolski geduldig und zäh genug war, und das Verfahren durchgezogen hat, wodurch sich die Rechtsposition künftiger Antragsteller spürbar verbessert hat.
Herzlichen Dank an Sofia und besonders an die VdK-Juristin Frau Raithelhuber für diese ausgezeichnet Aufarbeitung und Darstellung eines typischen Verweigerungsfalls.
Es braucht die tägliche Arbeit des Sozialverbands VdK, um auch dem Einzelnen in schwierigen Situationen sozialrechtlich beizustehen und die notwendige Hilfe zu organisieren. Werden auch Sie Mitglied im VdK (07150-959795).
Dr. Otto Koblinger, Vorsitzender