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2017-09-28 Brillengläser von der Kasse
Termin: Herzliche Einladung zum VdK-Stammtisch am Dienstag 10. Okt. 2017 um 17 Uhr in der AMW Münchingen (AltenMietWohnanlage) , Schmale Str. 12 zu einem guten Vesper und Gesprächen.
Brillengläser von der Kasse
Der VdK Ortsverband macht seine Mitglieder und Freund auf eine Neuregelung in der Gesetzlichen Krankenversicherung aufmerksam:
Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) haben wieder mehr gesetzlich Versicherte Anspruch auf Brillengläser. Die Neuregelung ist bereits im April 2017 in Kraft getreten. Patienten erhalten eine Brille bei Kurz- oder Weitsichtigkeit, wenn sie einen Korrekturausgleich von mehr als sechs Dioptrien benötigen, bei Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) bei mehr als vier Dioptrien.
Die Kosten für das Gestell werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nicht übernommen. Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen besteht nur bei medizinisch erforderlichen Ausnahmen. Liegen diese nicht vor, zahlt die Kasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille zahlen würde. Wichtig: Die Brille muss ärztlich verordnet sein, eine Untersuchung beim Optiker reicht nicht.
Die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg (Tel. 0711-2483395; patienten-wohnberatung-bw@vdk.de) steht VdK-Mitglieder und Betroffenen für weitergehende Fragen zur Krankenversicherung zur Verfügung.
Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft.
Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Sozialverbands VdK erhalten Sie vom Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.