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2017-09-07 Krankenversicherung Ersparnis für Rentner
Terminplanung:
Liebe Mitglieder, unser aktives Programm geht am Mittwoch 20. Sept. 2017 um 15 Uhr mit dem "Cafe Türmle" in Korntal weiter. Herzliche Einladung
Krankenkasse: Beitragsersparnis für Rentner
Aus aktuellem Anlass weisen wir unsere Mitglieder und alle Betroffenen auf eine neue Regelung der Krankenversicherung hin. Seit August können Rentner Krankenkassenbeiträge sparen, sofern sie freiwillig versichert sind. Denn unter Umständen können sie in die preiswertere Pflichtversicherung der Kasse wechseln. Der Grund: Um pflichtversichert zu sein, muss man 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, sonst wird man nur freiwillig versichert.
Das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz sieht jetzt vor, dass jeder Elternteil pro Kind pauschal drei Jahre als Vorversicherungszeit gutgeschrieben bekommt - und zwar für die zweite Hälfte des Erwerbslebens. So profitieren freiwillig versicherte Rentner, die bisher die erforderliche Mindestversicherungszeit knapp verpassten. Dazu zählen insbesondere Ehefrauen von Beamten, Soldaten, Richtern oder Selbstständigen, die für die Kindererziehung pausiert haben oder Menschen, die zeitweise selbstständig waren. Wichtig: Man muss seine Kasse auffordern, die Vorversicherungszeit zu prüfen. Ein formloses Schreiben samt Kopie der Geburtsurkunde der Kinder genügt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Sozialverbands VdK erhalten Sie vom Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.