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2017-05-18 Barrierefrei ohne Ausnahmen
Barrierefreiheit ohne Ausnahmen
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung nicht zu benachteiligen. Doch bis zu einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe ist es noch ein langer Weg. Das erklärte Dr. Koblinger vom VdK-Ortsverband Korntal-Münchingen anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.
Besonders die Barrierefreiheit, d.h. die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen, schreite zu langsam voran. Die Bahnhöfe in Korntal und Münchingen, Treppen zu Arztpraxen aber auch zu Apotheken, fehlende Orientierungshilfen in Bürgerämtern, Banken oder Supermärkten, eingeschränkte Servicezeiten am Bahnhof für Einstiegshilfen, nicht vorhandene Behindertenparkplätze sowie Fernsehsendungen und Onlineportale sind Barrieren, die vielen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Von einer Barrierefreiheit werden alle profitieren, nicht nur diejenigen, die dauerhaft darauf angewiesen sind.
Schon ein verknackster Fuß, ein schweres Gepäckstück oder ein Kinderwagen las-sen jeden Weg im Alltag schnell zum Hürdenlauf werden.
Aus Sicht des VdK ist es daher völlig unverständlich, dass das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz vorrangig nur Träger der öffentlichen Gewalt und die Sozialleistungsträger zur Barrierefreiheit verpflichtet. Im Klartext: Der private Bereich wie Arztpraxen, Dienstleistungen, Wohnungen, Supermärkte, Taxis oder Restaurants, bleibt völlig außen vor. Aber gerade da darf es keine Ausnahmen bei der Barrierefreiheit geben.
Gerechtigkeit ist gefragt und die Kunst, notwendige Lasten gleichmäßig zu verteilen. Gerade deshalb braucht es die tägliche Arbeit des Sozialverbands VdK, um dem Einzelnen in schwierigen Situationen sozialrechtlich beizustehen und die notwendige Hilfe zu organisieren.
Dr. Otto Koblinger, Vorsitzender