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2016-10-06 DRK-Tanzen und eBikes kein Hilfsmittel
Schnupperangebot für VdK-Mitglieder
Tanzen tut Körper und Seele gut. Dies gilt gerade auch für Menschen in der zweiten Lebenshälfte. VdK-Mitglieder können die vielen (Volks)-Tanzgruppen des Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Wege eines einmonatigen kostenlosen Schnupperangebots kennenlernen. Dies sieht eine Kooperation des VdK-Landesverbands mit dem DRK Landesverband Baden-Württemberg vor. Die interessierten VdK-Mitglieder müssen sich lediglich bei den jeweiligen Tanzübungsleitern anmelden und zum "Schnuppern" den Artikel aus der Mitgliederzeitung "VdK-Zeitung" vom Oktober 2016 vorlegen. Weitere Informationen und die Auflistung der landesweiten DRK-Tanzangebote finden sich auch unter www.vdk-bawue.de im Internet.
E-Bike kein Hilfsmittel der Krankenkasse
Fahrräder mit Elektrohilfsmotor (E-Bikes), müssen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dies entschied unlängst das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (L 4 KR 454/11). Auch bei einem Oberschenkelamputierten mit Grad der Behinderung 80 sei ein E-Bike, selbst wenn vom Arzt befürwortet, kein Hilfsmittel im Sinne des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Vielmehr handele es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, so die LSG-Richter. Die Kassen müssten Behinderte, zur Sicherstellung des Grundbedürfnisses der Bewegungsfreiheit nur mit Hilfsmitteln ausstatten, die ausreichend und zweckmäßig sind, um die Alltagsgeschäfte im Nahbereich der Wohnung zu erledigen ? beispielsweise mit einem Selbstfahrerrollstuhl. Eine Optimalversorgung und Erweiterung des Aktionsradius? müsse es dagegen nicht geben.
Der Sozialverband VdK vertritt die Rechte und Interessen von Behinderten, Rentnern, Pflegebedürftigen und sozial Benachteiligen laut den Sozialgesetzbüchern I bis XII. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es beim Vorstand Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.