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2015-07-30 Waisenrente wird nicht gekürzt
Keine Kürzung mehr bei der Waisenrente
Für Kinder ist das Ableben eines Elternteils immer ganz schwierig. Neben dem persönlichen Verlust kommen meist große finanzielle Einschränkungen auf die Kinder zu. Zudem gefährden Kürzungen der Waisenrenten die Ausbildung der jungen Menschen.
Seit Juli 2015 werden Waisenrenten nun nicht mehr einkommensabhängig gekürzt. Alle bisher gekürzt gezahlten Waisenrenten würden neu berechnet und ab Juli ungekürzt weitergezahlt. Ein gesonderter Antrag sei hierfür nicht erforderlich. Bislang musste man von den rund 180.400 Renten, die Ende 2013 bundesweit an volljährige Waisen gezahlt wurden, etwa 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung kürzen.
Zudem erweitert sich jetzt der Kreis der volljährigen Waisen, die einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Neben dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst führen künftig weitere Freiwilligendienste (beispielsweise Internationaler Jugendfreiwilligen-Dienst, Erasmus+) zu einem Anspruch auf Waisenrente.
Die Zahlung der Waisenrente erfolge in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig sei, dass volljährige Waisen, die fortan zum erweiterten Berechtigtenkreis gehören und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, diesen auch beantragen. Auskunft gibt es beim kostenlosen Servicetelefon der DRV (0800) 100048024 und unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
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