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2015-02-05 Hartz-IV-Erhöhung 8 Euro
Acht Euro mehr bei Hartz-IV
Von Hartz-IV zu leben ist nicht leicht. Das wissen auch viele Mitbürger unserer Stadt. Zum Januar 2015 sind die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger um 8 Euro auf 399 Euro angehoben worden (plus 2 Prozent). Für volljährige Mitglieder in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelsatz auf 360 Euro monatlich. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen.
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Für Kinder bis 5 Jahre liegt der Regelsatz bei 234 Euro, weil kleine Kinder nur 86 Euro pro Monat für Nahrung bräuchten (2,90 Euro pro Tag). Für Kinder von 6-14 Jahre werden monatlich 107 Euro für Nahrungsmittel veranschlagt, und Jugendliche von 14 -17 Jahre hätten einen monatlichen Bedarf von 136 Euro für Nahrung und Getränke (d.h.1 Döner pro Tag). Achten Sie beim nächsten Einkauf mal darauf, wie schnell diese Beträge weg sind.
So sieht der Alltag und die Zukunft finanziell schwächerer Kinder aus.
Auffallend ist der geringe Betrag für Bildung von 1,50 Euro pro Monat. Ein Grund mehr, sich über das Leben und die Entwicklung dieser vielen Kinder ernsthaft Gedanken zu machen, und nicht nur über unsere Schulgebäude.
Übrigens: Grundsicherung für Rentner rechnet sich von den Zahlen her genauso. Nur dass Senioren nicht jeden Tag nur einen Döner essen möchten.
Bei Streitfällen um Hartz-IV kann der Sozialverband VdK seine Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren juristisch vertreten. Informationen über die Aufgaben und Ziele des VdK erhalten Sie vom Vorsitzenden Dr. Koblinger 07150-959795.