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2015-01-15 Pflegestärkung 2015
Pflegestärkung 2015
2015 trat das Pflegestärkungsgesetz mit seiner ersten Stufe in Kraft. Auch wenn das Gesetz deutlich hinter den Erwartungen des Sozialverbandes VdK zurückbleibt, bringt diese erste Stufe der Pflegereform dennoch Verbesserungen der bisherigen Pflegeversicherungsleistungen. So steigen ambulante und stationäre Leistungen um durchschnittlich rund vier Prozent. Außerdem gibt es ganz neue Leistungen, die beispielsweise für Demenzkranke oder für pflegende Angehörige in unserer Stadt wichtig sind.
Damit Sie ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können, empfiehlt der Sozialverband VdK den Pflegebedürftigen sowie den Pflegepersonen zu prüfen, ob sie Leistungen daraus erstmals beantragen können, denn diese Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in aller Regel nicht automatisch "quasi von Amts wegen" gewährt.
Informationen und Anträge erhalten Sie beim Pflegestützpunkt im Korntaler Rathaus, sowie Hilfe bei der Antragstellung. Online gibt es die Info-Broschüre als PDF beim Ministerium unter www.bmg.bund.de .
Beim Streit um Leistungen aus der Pflegeversicherung stehen die VdK-Sozialrechtsstellen für Widersprüche und Klagen zu Verfügung.
Dr. Otto Koblinger, Vorsitzender
Termin: VdK-Cafe Korntal im Türmle am Mi. 21. Jan 2015 um 15 Uhr