Sozialverband VdK - Ortsverband Korntal-Münchingen
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2012-08-30 Bewerbung Schwerbehinderter

Bewerbungen behinderter Menschen

Nach § 82 im SGB 9 haben öffentliche Arbeitgeber besondere Pflichten, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch um eine Stelle in der Verwaltung bewirbt. So müssen schwerbehinderte Bewerber u.a. zum Vorstellungsgespräch einladen werden.
Aus Sicht des VdK ist dies sehr begrüßenswert, weil es bei den Arbeitgebern oft Vorbehalte über die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderte Menschen gibt, welche im direkten Gespräch persönlich überzeugen können.

Zwar ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch entbehrlich, wenn die fachliche Qualifikation offensichtlich fehlt. Doch wenn die Ausbildung oder der bisherige Werdegang nur ansatzweise passen könnten, kann eine "mögliche Nichteigung" oft erst nach dem Vorstellungsgespräch festgestellt werden. Verstößt der öffentliche Arbeitgeber dagegen, so sind "Abstandssummen" von 3 Monatsgehältern durchaus üblich.

Im Juli 2012 haben wir uns bei der VdK-Landeskonferenz mit über 400 Betriebs-vertrauensleuten in Heilbronn noch Gedanken über die praktischen Konsequenzen von §82 gemacht.
Jetzt finden Sie aktuelle Zeitungsberichte über die erfolgreichen "Klagen" eines schwerbehinderten Verwaltungs -und Betriebswirts, welcher dieses Regelung über 65 mal erfolgreich genutzt, und daraus (nach Angaben der StZ) über 170 000 Euro eingenommen hat.

Absicht und Praxis klaffen offensichtlich mal wieder auseinander, und trotzdem haben die Verwaltungsgerichte das Vorgehen als juristisch korrekt angesehen.

Selbst wenn man diese (seltene) Geschichte als merkwürdig empfindet, so muss man aber auch bedenken, dass sich schwerbehinderte Menschen trotz guter Qualifikation sehr oft erfolglos bewerben, eben weil man sie oft aus falsch verstandener Rücksicht als "nicht so belastbar" ansieht und damit als "weniger leistungsfähig" einschätzt.

Doch wer behinderte Arbeitnehmer kennt, weiß auch, dass diese sich mit ihrer Arbeit ganz besonders für ihre Firma einsetzen.

Mehr Informationen über die Aufgaben und Zielen des Sozialverband VdK erhalten Sie vom Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, Tel. 07150-959795.

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