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2012-04-26 Familien Pflegezeit
Familienpflegezeit
Seit Januar 2012 gilt das Gesetz zur Familienpflegezeit. Es sieht vor, dass Berufstätige zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern können, um einen Angehörigen zu pflegen.
Die Wochenarbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden heruntergefahren werden, allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Um die Gehaltseinbußen während der maximal zweijährigen Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen, die anschließend wieder mit dem Gehalt verrechnet wird. Zugleich muss der Arbeitnehmer, der die rein freiwillige Pflegezeit beansprucht, die zweijährige Lohnaufstockung durch den Arbeitgeber mit einer Versicherung abzusichern, falls nach der Pflegezeit die Arbeit nicht mehr mit aufgenommen werden könnte.
Der Sozialverband VdK fordert deutliche gesetzliche Verbesserungen bei den pflegenden Angehörigen, und hat hierzu 2011 die Aktion www.pflege-geht-jeden-an.de gestartet .
Die "Familienpflegezeit" geht uns nicht weit genug. Deshalb fordern wir die schnellere Durchführung einer wirklichen Pflegereform.
Als größter Sozialverband Deutschlands begleitet der VdK die sozialpolitischen Gesetze und Entwicklungen in Deutschland kritisch, und bietet Beratung und rechtliche Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen bei Behinderung, Erwerbsminderung, Rente und Pflege.
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