Sozialverband VdK - Ortsverband Korntal-Münchingen
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2012-03-08 Renten bei Schwerbehinderung

Rente bei Schwerbehinderung

Wegen starker gesundheitlicher Probleme beantragte Frau Schmid aus Stuttgart zum Feb. 2008 die vorgezogene Altersrente ab 60 Jahre. Und weil ihre Rente mit 583 Euro sehr gering ausfiel, schmerzte der gewaltige Rentenabschlag von 18 Prozent umso mehr (5 Jahre a 3,6 Prozent).
Noch vor Rentenbeginn hatte Frau Schmid einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, und zum November 2008 wurde sie als Schwerbehinderte anerkannt. Zu spät, weil die Rente ja schon beantragt und bewilligt war.

Der VdK-Sozialrechts-Referent erkannte, dass die medizinischen Gründe für die Schwerbehinderung bereits vor 2008 vorlagen, und beantragte die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens.
Nachdem man beim Versorgungsamt den Beginn der Schwerbehinderung rückwirkend zum Januar 2008 durchgesetzt hatte, beantragte der VdK bei der Rentenanstalt die Neuberechnung der Rente für die Schwerbehinderte. Der Rentenabschlag verringerte sich dadurch auf 10,8 Prozent.

Der geringere Rentenabschlag bedeutet für Frau Schmid eine lebenslange ?Rentenerhöhung? um monatlich 50 Euro auf 634 Euro. Hinzu kommt eine Nachzahlung für die Jahre bis zum gewonnenen Streit in Höhe von ca. 1500 Euro. Viel Geld bei einer kleinen Rente.

Es lohnt sich also, die Sozialrechts-Experten des VdK einzuschalten. Werden auch Sie Mitglied im Sozialverband VdK und sei es nur, damit Behinderte und Menschen mit knappen Renten durch ihre Solidarität zu ihrem Recht kommen. Informationen zu den Aufgaben und Zielen des VdK erhalten Sie vom Vorsitzenden, Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.

Termin: Mitgliederversammlung 2012 am 24. März um 14 Uhr im Bürgertreff Korntal.

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