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2012-01-19 Diskiminierung von Behinderten (easyJet)
Easy-Jet wegen Diskirminierung von Behinderten verurteilt
Reisen ist nicht immer leicht, besonders für Behinderte, habe sie es ja schon auf den Parkplätzen der Stadt oft schwer genug.
EasyJet hat über längere Zeit Behinderte nicht an Bord genommen, wenn sie keine Begleitpersonen dabei hatten. Das sahen die Behinderten zu Recht als Diskriminierend an, und so hatten 3 Behinderte mit ihrer Klage Erfolg.
Die Airline hatte sich auf EU-Sicherheitsrichtlinien berufen, welche in Ausnahmefällen erlauben, die Beförderung einzelner Personen abzulehnen.
70 000 Euro zu Lasten von EasyJet sind zwar ein kleiner Betrag, aber das Urteil ist ein großer Erfolg für den gesellschaftlich korrekten Umgang mit Behinderten.
Dr. Otto Koblinger, Vorsitzender