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Vorsorgvollmacht für den Ernstfall
Auch Verheiratete brauchen weiterhin eine Vorsorgevollmacht, um bei medizinischen
Notfällen für den anderen entscheiden zu können. Eine Gesetzesvorlage,
die das Notvertretungsrecht zugunsten des Ehepartners regeln sollte, ist erstmals
vom Tisch. Viele Menschen scheuen sich davor, Vorsorge für einen möglichen Notfall zu
treffen. Tritt er aber tatsächlich ein, darf der Ehepartner nicht automatisch Entscheidungen
über medizinische Maßnahmen fällen, nur weil er mit dem Patienten verheitratet ist.
Wer also wünscht, dass er bei einem Unfall oder schwerer Krankheit hinsichtlich
medizinischer Behandlungen von seinem Partner vertreten
wird benötigt nach wie vor eine Vorsogevollmacht.
Wir konnten Referenten gewinnen die uns zu diesem Thema:
- Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
Aufschluss geben können.
AM FREITAG 04. Mai 2018 um 18:30 Uhr
im alten Schulhaus (Saal von Netzwerk 60+)
spricht Rechtsanwalt Herr Markus Koch und Vorsorgeberater Herr Hendrik Digel
(von der Kanzlei Schönfuss-Digel-Koch)
Wir freuen uns auf Euer Kommen.