Seiteninhalt
Beratungen und Wissenwertes
Schwerbehindertenrecht
Wir bieten für Mitglieder beim Kreisverband Viersen Beratungen im Schwerbehinderten- recht an. Wenn Sie einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis oder einen Verschlimmerungsantrag stellen wollen, helfen wir Ihnen gerne. Diese Hilfe bieten wir auch im Ortsverband Kempen-St. Tönis an.
Hier finden Sie die aktuelle gesetzliche Grundlage für die Antragstellung für einen Antrag auf Erteilung eines GdB (Grad der Behinderung) :
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
Benötigen Sie Hilfe beim Antrag auf Schwerbehinderung oder einem Verschlimmerungsantrag, so stehen Ihnen beim Ortsverband Kempen-St. Tönis ein Vorstandsmitglied zur Seite:
Klaus Bonners, Telefon 0177 6 43 73 01
Manfred Schumck, Telefon 02152 95 93 680 (Anrufbeantworter)
ov-kempen-st-toenis@vdk.de
Alternativ können Sie sich bei Ihrem Kreisverband in Viersen melden.
Falls Sie uns unter diesen Telefonnummern nicht persönlich erreichen, schicken uns eine Mail an ov-kempen-st-toenis@vdk.de .
Rentenrecht / Widersprüche
Benötigen Sie eine Beratung im Rentenrecht oder möchten Sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes einlegen, wenden Sie sich bitte an den Kreisverband des Sozialverbandes VdK unter Telefon 0 21 62 - 1 44 99 80 oder per E-Mail an geschaeftsstelle@vdk-viersen.de .
zum Inklusionsstärkungsgesetz
Kurz-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf:
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen (Inklusionsstärkungsgesetz)
Ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf:
Verbändeanhörung zum Entwurf eines Ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen (Inklusionsstärkungsgesetz)
Weitere Stellungnahmen des VdK NRW und VdK Deutschland erhalten Sie unter folgendem Link: www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/25916/stellungnahmen