Sozialverband VdK - Ortsverband Kastel-Amöneburg
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Teil 1

Die 50er Jahre waren trotz "Wirtschaftswunder" zunächst für die Bevölkerung eine schwere Zeit. Überall sah man noch Ruinen des letzten Krieges oder es gähnten öde Flächen. Viele Männer und Söhne sind im Krieg gefallen, wurden vermisst oder waren in Kriegsgefangenenlager und die Frauen mussten deshalb oft Schwerstarbeit leisten. Clemens Kohlenberg, Vorsitzender der VdK Ortsgruppe Kastel im Gründungsjahr und Otto Jackwerth, Vorsitzender von 1950 - 1951 halfen mit, das Fundament der VdK Ortsgruppe Kastel zu schaffen und die Hilfsbereitschaft zu entzünden.

Auguste Wostry übernahm den Vorsitz der VdK Ortsgruppe Kastel von 1951 bis 1960. Für die Ortsgruppe Amöneburg, die sich ebenfalls 1949 gründete, wurde Karl Blank 1949 zunächst als 1. Vorsitzender gewählt. Hans Beyer übernahm 1950 dieses Amt, welches er bis zum Jahre 1976 innehatte.

In den 50er Jahren bestand die Arbeit der beiden Ortsgruppen vor allen Dingen in der Beantragung von Unterstützung für die Kriegshinterbliebenen, die sich mit dem "Papierkrieg" und den Gesetzen nicht zurechtfanden. Ebenso wurden die Sozialrentner und die Beschädigten des 1. Weltkrieges betreut. (In Hessen gab es immerhin 369.161 Versorgungsberechtigte!). Der damalige Bundesminister Dr. Dehler hatte am 09.11.1951 auf einer Wahlkundgebung propagiert, dass ein Drittel der Renten zu Unrecht bezogen würden. Diese Diffamierung der Kriegsopfer und ihrer Verbände wurde vom einzelnen Mitglied über die Ortsgruppen bis zu den Verbandsspitzen einmütig zurückgewiesen. In dieser Kontroverse betonte der VdK seine Sozialpolitik und wies immer wieder auf fehlende Gerichtsbarkeit hin.

Endlich, am 01.01.1954 trat das Sozialgerichtsgesetz in Kraft, welches deutlich die Handschrift und die Prinzipen des VdK trug:

  • Kostenfreiheit des Verfahrens
  • Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung zur Sicherung der Unabhängigkeit der Richter
  • Mitwirkung von Kriegsbeschädigten, Kriegerwitwen und Sozialrentnern als ehrenamtliche, gleichberechtigte Richter
  • Mitwirkung der Verbände bei der Richterwahl und der Gerichtsorganisation
  • Errichtung eines zusätzlichen Sozialgerichts in Marburg

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